Hallo, seit gestern wurde meiner Tochter 19 J. Down Syndrom das Kg, Sonderz. und die Behindertenzulage gestrichen Rückwirkend natürlich ! vom 1.8.14.-30.6.15. ich habe immer alles Fristgerecht und der Wahrheit entsprechend ausgefüllt.Seit1.9.15 ist die Tochter in einer Reha Maßnahme ohne Entgeld und bekommt min.Grundsicherung um Ihre Miete zahlen zu können und ein Taschengeld. Für ihre Eingliederung in der Beh.Werkstatt bekommt sie 0,00Euro die ersten 24 Monate. Die Ablehnung Rückwirkend von der CNPF wird genau mit dieser Leistung also Grundsichrg. (Behindertenleistung)abgelehnt. Grundsicherung ist aber doch keine Behindertenleistung. Das Kg wird in Deutschland noch in Ihrem Fall bis mind. 27J. bezahlt. wer kann mir weiterhelfen, das kann doch echt nicht wahr sein. Danke an alle die sich die Zeit nehmen
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SP95 steigt (geringfügig)
9 Jahren ago
Hallo!
Glingt hier nach Eingangsverfahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Die Familienkasse Luxembourg zahlt hier wegen der Grundsicherung kein Kindergeld mehr (man spricht hier von einem garantierten oder Ersatz-Einkommen, welches von einem Leistungssystem außerhalb Luxembourg gewährt wird).
Daher besteht dem Grunde nach in Deutschland Anspruch auf Kindergeld.
Würde dir nur der Rechtsweg in Luxembourg bleiben.....