Hallo an alle,
laut dem Steuerberater unserer Firma gibt es die Steuerklasse 1a für Grenzgänger, ledig mit Kindern, nicht mehr, nur noch für Ortsanssäsige. Grenzgänger würden in Steuerklasse 1 eingestuft und müssten sich die zuviel gezahlten Steuern über eine Steuererklärung wieder herein holen. Weiß jemand davon was? Kann das sein? Das würde doch an Diskriminierung grenzen?! Wie gesagt, es geht nicht um jemand, der verheiratet ist, sondern um Alleinerziehende mit Kinder(n)...
Vielen Dank schon mal an alle, die mir weiter helfen können!