Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage, die vllt. nicht unbedingt die Grenzgänger betrifft, aber hier ist mit Sicherheit auch der ein oder andere, der in Luxemburg wohnt und mir eventuell helfen kann.
Kapitalerträge (auch von ausländischen Banken) sind ja in dem Land steuerpflichtig, in dem sich der steuerliche Wohnsitz befindet-soweit klar und logisch. Legt man Geld bei einer ausländischen Bank an, muss man die Kapitalerträge natürlich auf der Steuererklärung des Wohnsitzlandes angeben - soweit auch logisch. Allerdings hat man ja in Luxemburg einen Freibetrag von 1500 € pro Person. Gibt man also in der Steuerklärung Beträge, die unter diesem Freibetrag liegen überhaupt an oder gibt man sie an und es werden erst automatisch Steuern fällig für Kapitalerträge oberhalb des Freibetrages?