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Forum / Steuern und Finanzen

Kapitalerträge ausländischer Bank in Luxemburger Steuererklärung angeben (Wohnsitz L)  

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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage, die vllt. nicht unbedingt die Grenzgänger betrifft, aber hier ist mit Sicherheit auch der ein oder andere, der in Luxemburg wohnt und mir eventuell helfen kann.

Kapitalerträge (auch von ausländischen Banken) sind ja in dem Land steuerpflichtig, in dem sich der steuerliche Wohnsitz befindet-soweit klar und logisch. Legt man Geld bei einer ausländischen Bank an, muss man die Kapitalerträge natürlich auf der Steuererklärung des Wohnsitzlandes angeben - soweit auch logisch. Allerdings hat man ja in Luxemburg einen Freibetrag von 1500 € pro Person. Gibt man also in der Steuerklärung Beträge, die unter diesem Freibetrag liegen überhaupt an oder gibt man sie an und es werden erst automatisch Steuern fällig für Kapitalerträge oberhalb des Freibetrages?


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franz2
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9 Jahren  ago  

Meiner Meinung nach ist angeben besser. Viele Länder melden jetzt Erträge an das Wohnsitzland des Anlegers. D.h. daß die luxemburgische Steuerbehörde irgendwann fragen käme, ob Du das vom Ausland gemeldete Einkommen angegeben hast. Steuern zahlst Du erst über Deinem Freibetrag.


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Im Steuerchat mit Steuerlux steht es übrigens umgekehrt, d.h Kapitalerträge sind nicht anzugeben. Wobei die Beamten im Steuerbüro in Lux. das wohl verschieden sehen.


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Grenzgaenger188
28 Messages

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9 Jahren  ago  

Erstmal danke für die Antworten!

Das sind ja doch zwei gegensätzliche Aussagen…

@CaptainHook : Oder meinst du evtl die Lage als Grenzgänger? Dort ist dies richtig, da ja im Wohnsitzland bzw. Lebensmittelpunkt versteuert wird. Aber mir geht’s ja darum: Lebensmittelpunkt in Luxemburg und Geld bei ausländischer Bank…

Das Problem ist ja nicht die Angabe. Damit gibt’s kein Problem. Ich will nur sichergehen, dass keine Steuern fälschlicherweise abgezogen werden, da es deutlich unter dem Freibetrag liegt.

Die Frage ist: Wird von den luxemburger Steuerbehörden bei Angaben davon ausgegangen, dass man erst das angibt, was über dem Freibetrag liegt oder werden alle Beträge angegeben und erst alles was über dem Freibetrag liegt, ist automatisch steuerpflichtig?

Ich hab auch bereits das zuständige Steuerbüro hierzu angeschrieben, aber (noch) keine Rückmeldung erhalten…


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Stimmt, ich bin von Wohnsitz Deutschland ausgegangen. In D musst du keine Steuererklärung abgeben, wenn du unter den Freibeträgen bleibst. Ich weiss es nicht, da aber das lux. Steuerrecht auf dem deutschen Steuerrecht fusst, ist es dort evtl. gleich. Wenn du aber eh eine Steuererklärung machst, dann gib es einfach mit an. Bist damit auf der sicheren Seite und Steuern musst du dank Freibetrag auch keine zahlen.


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Dann werd ich sie angeben. Das Problem ist einfach, dass es auch aus der Steuererklärung nicht genau hervorgeht…

Deshalb versuch ich u.a. hier die Infos zu sammeln. Aber ich bin ja mit Sicherheit nicht der Einzige, dem es so geht- ist ja im Grunde nicht so kompliziert.

Bei kleineren Ländern (wie z.B. Luxemburg) sind solche Infos einfach etwas schwieriger herauszufinden. Bei gleichen Fragen bzgl. Deutschland wird man z.B. über google relativ schnell fündig. Aber dafür gibt’s ja solche Communities wie diese hier.


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Grenzgaenger188
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9 Jahren  ago  

Ich habe mal bei guichet.lu nachgefragt und auch eine Antwort hierzu erhalten:

Kapitalerträge ausländischer Banken sind anzugeben, wenn sie nicht durch die 10% Abgeltungssteuer bereits abgegolten sind. Der Pauschbetrag wird amit gegengerechntet.

Also kurzum: Wenn keine Abgeltungssteuer bezahlt wurde, sind alle Kapitalerträge anzugeben. Freibeträge werden damit verrechnet.