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Forum / Steuern und Finanzen

Kapitalerträge aus D in lux. Steuererklärung angeben?  

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CaptainHook
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15 Jahren  ago  

Hallo,

nun ist es wieder so weit: bis zum 31.03. muss theoretisch die lux. Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Weiss inzwischen jemand aus SICHERER Quelle ob Kapitalerträge aus D in der lux. Einkommensteuererklärung anzugeben sind, also z.B. Zinserträge von Tagesgeld- oder Festgeldkonten?

Bisherige Info und Verfahrensweise meiner Bekannten und von einer Versicherungsgesellschaft, die regelmässig zu dieser Jahreszeit Inforveranstaltungen anbietet: Nein. Belegen konnte es aber bisher keiner und die aktuelle ALEBA-Broschüre zeigt im Musterbeispiel die Angabe von Kapitalerträgen.


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Sofia
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15 Jahren  ago  

Hallo, war mir auch unsicher und habe deshalb mit mehrerern Leuten bei der Lux. Steuerverwaltung gesprochen. Die Antworten: Grenzgänger, wohnhaft in Deutschland: nein. Ich werd's so machen. Ich hatte den Eindruck, dass ein kleiner Rest Unsicherheit selbst dort besteht.


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CaptainHook
636 Messages

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15 Jahren  ago  

Danke für die Antwort! Habe schon befürchtet, dass meine Frage wieder ins Leere geht. Wenn die Steuerverwaltung das (tendenziell) auch so sieht und vor allem wenn es alle so handhaben, dann ist es auf alle Fälle für den Einzelnen unbedenklich.

Ich frage noch mal umgekehrt: gibt es Grenzgänger im Forum, die die deutschen Kapitalerträge in der lux. Steuererklärung angeben?


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adastra
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15 Jahren  ago  

Ich habe genau diese Frage beim letzten Steuerchat gestellt und bekam als Antwort, daß man die Kapitalerträge nicht angeben muß. Im Steuerformular sieht das ja so aus, also ob man müßte, was mich auch verunsichert hatte. Aber demnach ist das glücklicherweise nicht erforderlich. Also abhaken!


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franz2
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15 Jahren  ago  

Die Besteuerung der Zinserträge wird von den Banken (auch in D) direkt abgezogen und ans zuständige Finanzamt (das ist übrigens an Deinem Wohnort) überwiesen. Deshalb interessiert sich die luxemburgische Steuerverwaltung nicht für diese Angaben - da ist für die sowieso nichts mehr zu holen 😥


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Luxi1
646 Messages

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15 Jahren  ago  

Es wuerde ja auch nicht um die Besteuerung dieser Zinsertraege gehen, sondern die Beruecksichtigung dieser Zinsen bei deinem Einkommen, Stichwort Progression, also du wuerdest auf dein Gehalt einen hoeheren Steuersatz zahlen, weil du ein hoeheres GESAMTeinkommen hast.


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Alfik
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15 Jahren  ago  

Hallo Zusammen Ich habe Anfang April einen Termin beim Steuerberater der mir meine Deutsche und Luxemburger Steuererklärung macht Werde euch dann informieren


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Das Formular ist meines Erachtens an an dieser Stelle - Seite 9 - verunglückt. Grenzgänger sollen nach Art 157ter ihre professionellen Einkünfte angeben. Das sind aber keine Kapitalerträge. In einer Anmerkung zum Gesetz steht jedoch, dass ALLE Einkünfte angegeben werden müssen.

Die Frage ist allerdings, was das soll. Denn die Berechnung der 90% Grenze bedeutet, dass Grenzgänger ihr Einkommen so versteuern wollen, wie Ansässige. Aber die Ansässigen geben ihre Kapitaleinkünfte ja auch nicht an, weil es in LUX eine Abgeltungsteuer gibt.

Würde die Finanzverwaltung also die Kapitalerträge heranziehen, um die 90%-Grenze zu berechnen, wäre das eine Diskrimimierung der Grenzgänger, also Schlechterstellung.

Mal sehen, was das noch wird. Die offiziellen MEinungen der Finanzverwaltung sind: Kapitalerträge müssen angegeben werden.

Fazit: Immer wieder was Neues in Luxemburg. Gruß Wonnebauer


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo an Alle,

ein Luxemburger Steuerberater hat mir folgende Auskünfte bzgl. der Besteuerung von Kapitalerträgen und in Deutschland belegenen Vermietungsobjekten und damit zur Berücksichtigung in der Steuererklärung gegeben - Art der Erträge eines nicht in Lux. ansässigen Stpfl. und die Besteuerung im Rahmen der Lux. Steuererklärung:

Zinseinkünfte - nicht anzugeben

Dividenden von einer Lux. Kapitalgesellschaft - bei den zu versteuernden Einkünften anzugeben

Dividenden von einer Ausl. Kapges. - bei den steuerbefreiten Einkünften anzugeben

Erträge eines Lux. Fonds (Zinsen) - nicht anzugeben

Erträge eines Lux. Fonds (Dividenden) - bei den zu versteuernden Einkünften anzugeben

Erträge eines ausl. Fonds (Zinsen) - nicht anzugeben

Erträge eines ausl. Fonds (Dividenden) - bei den steuerbefreiten Einkünften anzugeben

Veräußerungsgewinne (6-monatige Spekufrist) - bei den steuerbefreiten Einkünften anzugeben

Bei Dividenden kommt noch ein Freibetrag zum Abzug (1.525 bzw. 3.000 EUR), bei den Veräußerungsgewinnen nicht. Da die Luxemburger Abgeltungsteuer nur auf Zinserträge abzielt, wäre hier keine Ungleichbehandlung. Die weitere Betrachtungsweise bzw. Behandlung der Einkünfte ist - so gebe ich zu - nicht gerade schlüssig, wurde mir aber so weitergegeben. Leider gibt es keine rechtlichen Grundlagen, die man heranziehen könnte.

Des Weiteren hat der Steuerberater bestätigt, dass auch Vermietungseinkünfte (Objekt in Dtl. ) bei den steuerbefreiten Einkünften anzugeben sind. Demnach müssten m.E. Einkünfte aus der Vermietung eines luxemburger Objektes bei den zu versteuernden Einkünften anzugeben sein.


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Sofia
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15 Jahren  ago  

Hallo, und jedes Jahr aufs Neue "Abenteuer Lux. Steuerklärung"... Steuerfuchs hatte letztes Jahr den Stand zu obiger Diskussion schön zusammengefasst. Ist das noch der aktuelle Stand? Weiss da jemand mehr? Herzliche Grüsse :tongue: