Hallo an Alle,
ein Luxemburger Steuerberater hat mir folgende Auskünfte bzgl. der Besteuerung von Kapitalerträgen und in Deutschland belegenen Vermietungsobjekten und damit zur Berücksichtigung in der Steuererklärung gegeben - Art der Erträge eines nicht in Lux. ansässigen Stpfl. und die Besteuerung im Rahmen der Lux. Steuererklärung:
Zinseinkünfte - nicht anzugeben
Dividenden von einer Lux. Kapitalgesellschaft - bei den zu versteuernden Einkünften anzugeben
Dividenden von einer Ausl. Kapges. - bei den steuerbefreiten Einkünften anzugeben
Erträge eines Lux. Fonds (Zinsen) - nicht anzugeben
Erträge eines Lux. Fonds (Dividenden) - bei den zu versteuernden Einkünften anzugeben
Erträge eines ausl. Fonds (Zinsen) - nicht anzugeben
Erträge eines ausl. Fonds (Dividenden) - bei den steuerbefreiten Einkünften anzugeben
Veräußerungsgewinne (6-monatige Spekufrist) - bei den steuerbefreiten Einkünften anzugeben
Bei Dividenden kommt noch ein Freibetrag zum Abzug (1.525 bzw. 3.000 EUR), bei den Veräußerungsgewinnen nicht. Da die Luxemburger Abgeltungsteuer nur auf Zinserträge abzielt, wäre hier keine Ungleichbehandlung. Die weitere Betrachtungsweise bzw. Behandlung der Einkünfte ist - so gebe ich zu - nicht gerade schlüssig, wurde mir aber so weitergegeben. Leider gibt es keine rechtlichen Grundlagen, die man heranziehen könnte.
Des Weiteren hat der Steuerberater bestätigt, dass auch Vermietungseinkünfte (Objekt in Dtl. ) bei den steuerbefreiten Einkünften anzugeben sind. Demnach müssten m.E. Einkünfte aus der Vermietung eines luxemburger Objektes bei den zu versteuernden Einkünften anzugeben sein.