Hallo Zusammen,
ich habe ine sehr spezielle Frage und vielleicht ist hier ja jemand dabei, der*die sich da gut auskennt oder ähnliches bereits in Erfahrung gebracht hat.
Also, es geht um die Kaiptalerträge des Grenzgängers. Diese sind ja mittlerweile grundsätzlich im Staat des Wohnsitzes zu versteuern. Also in diesem Fall in Deutschland (es gibt noch die theoretische Berechtigung für Luxemburg, wenn es sich um Kapitalerträge aus Luxemburg handelt, aber das bleibt jetzt mal aussen vor).
Wenn jetzt der Grenzgänger seine deutsche Steuerklärung abgibt, und bei verheirateten die Einzelveranlagung wählt, wie wird der individuelle Steuersatz bei den Kapitalerträgen ermittelt?
Normalerweise wird ja die Abgeltungssteuer von 25% plus Soli plus ggf. Kirchensteuer berechnet. Aber es besteht die Möglichkeit für den individuellen Steuersatz zu optieren, wenn dieser unterhalb der Abgeltungssteuer liegt.
Jetzt frage ich mich, werden die Einkünfte aus Luxemburg dabei als "globales" Einkommen gewertet, also unterliegen die auch für die Einzelperson dem Progressionsvorbehalt?
Wenn ja, müsste man ja schauen, ob das so passt. Wenn nein, wären Kapitalerträge bis zum Steuerfreibetrag praktisch steherfrei.
Hat jemand eine fachkundinge Meinung hierzu? Würde mich freuen!