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Forum / Steuern und Finanzen

Job in Lux und nebenberuflich selbstständig machen in D ???  

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Grace85
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15 Jahren  ago  

Hallo, ich arbeite in Lux (Wohnsitz D) und möchte mich gerne nebenberuflich hier in Deutschland selbstständig machen. Folglich muss ich auch hier in D meine Steuererklärung machen. Meine monatlichen Einnahmen durch die Selbstständigkeit (Internethandel) würden erstmal die 500€ nicht überschreiten.

Ich habe Angst damit auf den "Hintern" zu fallen... Ist jemand in der selben Situation, wie verhält sich das mit den Steuern? Und: Muss ich mich zusätzlich sozialversichern lassen in D?

Vielleicht hat auch jemand einen Link oder kann mir sagen wo man sich informieren kann.

Grüße, Grace


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo,

die Steuern sind dabei eigentlich kein schwieriges Tema, der Verdienst in L wird in L versteuert, aber muss halt in D in der E-Steuererklärung angegeben werden und wird dann vom Finanzamt (D) bei der Berechnung der Steuer (Progression) berücksichtigt.

Sozialversicherungspflicht ist da unter Umständen schon eher ein heikles Thema. Mein Kenntnisstand ist : wenn in D eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit besteht (wenn auch nur mit minimalen Umfang), liegt die Sozialversicherungspflicht für das gesamte Einkommen in D - also auch für das Einkommen, dass in L erzielt wird. Aufgrund der niedrigeren Beiträge in Lux (Krankenkasse) bzw. der besseren Leistungen (Rente) lohnt sich dann u.U. eine Nebentätigkeit in D schnell nicht mehr.

Ob Einnahmen aus Internethandel in D sozialversicherungspflichtig sind - kann ich nicht sagen (vermutlich nicht), diesen Aspekt würde ich aber auf jeden Fall mit einem kompetenten Steuerberater erörtern (und mir die Auskunft auch schriftlich bestätigen lassen)

Gruss

Martin


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Ich stimme Martin zu du mußt zu einem Steuerberater.Ich bin auf dem Weg dahin,denn ich habe das gleiche vor (habe aber noch die überlegung)In Lux oder Deutschland selbständig.Ich gehe morgen zu Wonnebauer in Trier der auch das Buch geschrieben hat Steuer-Lux kann ich nur empfehlen zu kaufen.Gehe doch mal auf seine Seite.www.steuer-lux.de dort findes du auch einige Infos allgemein über Luxemburg Kosten für ein Gespräch 250€,aber die sind es mir wert bevor ich auf die Nase falle ,denn wir unterliegen dem Luxemburger Arbeitsgesetzt und dürfen eigentlich gar nichts noch nicht mal 1 Cent in Deutschland dazu verdiene soweit ich weiß,also sei lieber vorsichtig.Gruß Martine


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sno0f
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15 Jahren  ago  

Ich habe dies ebenfalls Jahre lang so gemacht, und einfach eine Steuererklärung in Luxembourg und eine in Deutschland. Bei einem Mehrverdienst von ca. 500-600€ pro Monat fallen normalerweise keinelei Steuern in D an, und werden bei einer Vorrauszahlung natürlich zu 100% von D zurück erstattet. Bei der Steuererklärung in L sieht das dann anders aus, vor der Nebentätigkeit habe ich pro Jahr in L meist ca. 500 bis 1000€ zurück bekommen. Bei einem Mehrverdienst kam dann meist nach einem Jahr aus L von Finanzamt ein Brief mit dem Hinweis "Eine Nachversteuerung wurde nicht durchgeführt, da Sie zu Ihren ungunsten gewesen wäre".

Wichtig: Auf jeden Fall vorher bei den zuständigen Kassen in D und L alles genehmigen lassen und beim Arbeitgeber DEFINITIV vorher anmelden! Sonst steht man schnell auf der Straße.


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Jack
117 Messages

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15 Jahren  ago  

Da muss ich meinen vorrednern leider widersprechen.

In der Sozialversicherung ist es so das bei einer nichtselbständigen Tätigkeit, also ein Arbeitnehmer, dort vorrangig sozialversichert wird wo er wohnt, wenn er nicht im selben Staat seines Wohnsitzes arbeitet dann ist der Tätigkeitsstaat zuständig. Bei Selbständiger tätigkeit gilt das eben nicht. Hier ist trotz ein und dem selben Wohnsitz und Tätigkeitsstaat der Selbständigkeit dennoch der Staat der Nichtselbständigkeit zuständig.

Nachzulesen ist das unter dem Artikel: VERORDNUNG (EWG) Nr. 1408/71 DES RATES vom 14. Juni 1971 im Artikel 14c

Fazit: Steuern muss er in Deutschland dann zahlen. Wenn man den Grundfreibetrag anwendet wird da wohl nichts bei rumkommen. Sozialversicherung fällt in Deutschland nicht an.

Selbstverständlich sollte man sich von seinem Arbeitgeber eine Genehmigung für seine Tätigkeit einholen.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

[edit, hier stand ein haufen gesums über 1408/71 :D]

auf http://europa.eu/legislation_summaries/employment_and_social_policy/social_protection/c10516_de.htm#AMENDINGACT ist folgendes zu lesen: AUFHEBUNG DER VERORDNUNGEN (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 blalablabla vorgenannte verordnung wird voraussichtlich ab 1.5.2010 in kraft treten und die alte 1408/71 ablösen (ganz kurz: nach 1408/71 würde ich mich dem vorposter anschließen)

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sagt nun in Artikel 13 Abs. 3 aus: (3) Eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Mitgliedstaaten eine Beschäfti- gung und eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschrif- ten des Mitgliedstaats, in dem sie eine Beschäftigung ausübt, oder, wenn sie eine solche Beschäftigung in zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, den nach Absatz 1 bestimmten Rechtsvorschriften.

Abs. 5 macht es dann zukünftig noch eindeutiger: (5) Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Personen werden für die Zwecke der nach diesen Bestimmungen ermittelten Rechtsvorschriften so behandelt, als ob sie ihre gesamte Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat ausüben und dort ihre gesamten Einkünfte erzielen würden.

q.e.d. ;o)