[edit, hier stand ein haufen gesums über 1408/71 :D]
auf http://europa.eu/legislation_summaries/employment_and_social_policy/social_protection/c10516_de.htm#AMENDINGACT ist folgendes zu lesen:
AUFHEBUNG DER VERORDNUNGEN (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72
blalablabla
vorgenannte verordnung wird voraussichtlich ab 1.5.2010 in kraft treten und die alte 1408/71 ablösen
(ganz kurz: nach 1408/71 würde ich mich dem vorposter anschließen)
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sagt nun in Artikel 13 Abs. 3 aus:
(3) Eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Mitgliedstaaten eine Beschäfti-
gung und eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschrif-
ten des Mitgliedstaats, in dem sie eine Beschäftigung ausübt, oder, wenn sie eine
solche Beschäftigung in zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, den nach Absatz 1
bestimmten Rechtsvorschriften.
Abs. 5 macht es dann zukünftig noch eindeutiger:
(5) Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Personen werden für die Zwecke der
nach diesen Bestimmungen ermittelten Rechtsvorschriften so behandelt, als ob sie
ihre gesamte Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit in dem betreffenden
Mitgliedstaat ausüben und dort ihre gesamten Einkünfte erzielen würden.
q.e.d. ;o)