Nein, das stimmt so leider nicht.
In der deutschen Steuerklärung sind schon die privaten Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig in dieser Finanzdimension für ein Jahr sofern es nicht 1,2 teuere Einzelartikel waren (was ich aus der verniedlichten Formulierung "einige Dinge" nicht so lese).
Es gibt keine "offiziellen" Limits, und man wird im (wenn, die Angabe fehlt noch) es über einen längeren Zeitraum geht die Unternehmereigenschaft unterstellen. Das Finanzamt hat dort Ermessensspielraum, und wenn das aus dem heiteren Himmel gekommen ist dann haben die die Umsatzdaten von Ebay und warten nur ...
MWST muss er dann natürlich nicht abführen als Kleinunternehmer, das ändert aber am Grundsachverhalt der zu wenig gezahlten bzw. gar nicht gezahlten Steuern nichts. Worst case ein Straftatbestand weniger, mehr aber auch nicht. Nun wird er für die Dimension niemals verurteilt werden bei 12K Umsatz, aber ohne Steuerwissen etc. bezweifle ich, dass er, auf Basis der Anfrage hier, in der Lage ist sich dort heraus zu argumentieren alleine ohne Steuerberater oder RA.
Die Software alleine, wenn schon die Selektion jener die Hürde ist, nutzt da nichts ohne passendes Begleitschreiben digitaler Art.
Das läuft auf einer Steuernachzahlung für Jahre x + ggf. eine Strafe on top raus ODER er redet sich erst richtig rein.