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Forum / Steuern und Finanzen

JOB in LU Nebenjob in D.....Freibetrag ???  

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HARRY123
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21 Jahren  ago  

Hallo,

ein Beispiel : Arbeiter in Luxemburg verdient nebenbei in Deutschland in einem Nebenjob Geld.....gibt es Freibetragsgrenzen für solche Fälle ?

Danke für Antwort....


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Mexi
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21 Jahren  ago  

Jedem Grenzgänger sollte gesagt sein, dass es sich nicht lohnt, eine Nebenbeschäftigung in D aufzunehmen. Das gesamte Einkommen - also sowohl das von D als auch das von L - unterliegt deutschem SV-Recht. Somit muss also der lux. Arbeitgeber die SV-Abgaben nach deutschem Recht abführen. Das wird dem Beschäftigten nicht gefallen (warum geht man sonst nach Luxemburg arbeiten?) und auch mit Sicherheit nicht dem lux. AG, der dadurch unheimlich hohe Nebenkosten für diesen Beschäftigten hat.

Das mit der Ausnahmeregelung könnt ihr vergessen, aus der Erfahrung her weiss ich, dass diese eigentlich nie ausgestellt wird.

Daher: FINGER WEG vom Nebenjob in D als Grenzgänger!


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HARRY123
7 Messages

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21 Jahren  ago  

Erstmal VIELEN DANK für Eure Antworten !!! Hier nun der KONKRETE FALL.... In L in einer Bank arbeiten ; in D Nebenberufler bei einem Versicherungsunternehmen....geht das ???


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Mexi
106 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

normalerweise wirst du in D als Nebenberufler angemeldet. Je nach dem wie hoch dein Verdienst ist, wirst du bei der Bundesknappschaft (Meldestelle für geringfügig Beschäftigte - 400 EUR-Jobs) angemeldet. Dort kann es auffallen. Solltest generell mal bei deiner Krankenkasse nachhören,was die dazu meinen. Die Gefahr ist auf jeden Fall da, dass es auffällt und dann KANNST du Ärger bekommen. Sicher dich auf jeden Fall vorher ab.


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hi! Gelten eure Aussagen oben auch für den Fall, dass man lux. Staatsbürger ist, in Lux. wohnt, hauptberuftlich in Lux. arbeitet und einen Minijob (400 EUR) in Deutschland macht?

Wie ist das zu regeln?

Laut minijob-zentrale.de: "Hauptbeschäftigung in einem anderen EWR-Staat, Nebenbeschäftigung in Deutschland, Wohnort im Ausland: Es gelten die Vorschriften des anderen EWR-Staates. Die Nebenbeschäftigung muss nicht in Deutschland bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden."

Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?

LG, piranja


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ollinittel
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21 Jahren  ago  

Hallo,

also wenn jemand in Lux arbeitet und in Deutschland wohnt und in Deutschland dann einen 400 Euro Job ausübt, der wird dann auch der lux Sozialversicherung unterworfen. Ich habe mal bei einem Steuerberater in Luxembourg gearbeitet und dies in Erfahrung gebracht, da ich der Leiter der Filliale war. Der ANtrag muss in Deutschland gestellt werden und kann dann nach Luxembourg transferiert werden.


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Saibling
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21 Jahren  ago  

Hallo, wie ist es denn für mich als Grenzgänger mit Hauptjob in Lux, wenn ich in D im Nebenjob mehr als 400 € verdiene? wo muss ich das melden, welche Nachteile könnten entsehen? Danke! LG Dixi


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Saibling
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21 Jahren  ago  

kann jemand was gesichertes zu Nebenbeschäftigung in D bei Hauptjob in LUX sagen? siehe oben Dixi


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Kasimir2001
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21 Jahren  ago  

So ich ahe jetzt offizielle Rückmledung hierzu; sobald auch nur die kleinste Nebenbeschäftigung in D ausgeübt wird, besteht vollständige Sozialversicherungspflicht in D (auch mit dem lux. EInkommen); also Hände weg! Gibt nur die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung, aber da muss der deutsche Arbeitgeber nen Antrag in Lux stellen, der individuell bearbeitet wird und ergebnisoffen ist.


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Saibling
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21 Jahren  ago  

danke, kasimir, schade


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Eddy Thor
211 Messages

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21 Jahren  ago  

Zu dem Thema hat auch unser Steuerexperte im Grenzgänger-Steuerchat Auskunft gegeben. Demnach kann man in D einen MInijob ausüben und muss ih nin Lux nicht versteuern.

Zum Nachlesen hier:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3456


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Kasimir2001
54 Messages

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21 Jahren  ago  

Der Steuerexperte weisst hier jedoch lediglich auf die Steuerthematik, nicht jedoch auf die Sozialversicherungsthematik hin; demnach habe ich in übereinstimmenden Schreiben des Gesamtverbandes der dt. Krankenkassen, der BfA, den zuständigen Bundesministerien sowie den zuständigen lux. Behören eine klare und einheitliche Antwort erhalten; diese habe ich ja in meiner vorangegangenen Stellungnahme schon kundgetan.