Wenn man aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheidet, gibt es seitens Lux. eine Invalidenrente (natürlich nur, wenn man die gesundheitl. u. gesetzl. Voraussetzungen erfüllt). Pension bekommen meines Wissens nach nur die Beamten. D.h. Rente aus Lux. und D = Steuern in Deutschland zahlen plus KK-Beiträge auf Lux. Rente in Deutschland, nur Rente aus Lux. = nix in Deutschland versteuern und auch keine KK Beiträge in D! So mein Wissensstand!!!!!
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Es geht bei mir nicht um eine Altersrente, die wäre nur in 20 Jahren fällig, bin nämlich 45 und durch eine Erkrankung leider arbeitsunfähig. War keine Beamtin, erhalte dementsprechend in Lux eine Invalidenrente (erstmal für ein Jahr, Zeit zu gucken, ob sich noch was an meinem Zustand verbessert, dann wird neu entschieden). Dies wird wie korrekt oben gesagt, direkt von den Lux Behörden in Deutschland gemeldet. Aus Deutschland würde ich einen Witz erhalten von wegen Frührente, darauf verzichte ich gerne, wenn ich entsprechend alles in Lux halten kann.
Mir wurde gesagt, ich müsse KK auf die Lux-Rente in Deutschland zahlen (und das obwohl ich nicht vor habe, dort zum Arzt zu gehen) und zwar nicht zu knapp. Ausserdem müsse ich meine Invalidenrente aus Lux auch in D versteuern, obwohl die Steuern darauf bereits in Lux abgegolten wurden. Ich komme jetzt schon kaum über die Runden, daher benötige ich die Informationen was ich machen kann. Von Luft kann ich nicht leben und ich bekomme so langsam das Gefühl, dass ich dafür, dass mir die Gene einen Strich durch die Lebensplanung gemacht haben (Kinderwunsch adee, Partnerschaft auch, arbeiten... ein Traum, Lebensqualität nicht vorhanden) auch noch doppelt und dreifach bestraft werde. Daher ist jede Unterstützung mehr als willkommen 🙂
Mit dieser Situation bist Du leider nicht alleine. Es geht hier zahlreichen Forumsmitgliedern so. Ich selbst auch in Invalidenrente weiss, wovon Du sprichst. Mir hat unser Steuerberater gesagt, man kommt nicht um die Steuerzahlungen und auch nicht um die Krankenkassenbeiträge herum. Ob das nun gerecht ist oder nicht, ist ja ein anderer Punkt. Einige von uns mussten tüchtig Steuern nachzahlen und wir sind alle in der ähnlichen Situation, dass die Rente ja (gerade wenn man in jüngeren Jahren ausgeschieden ist) lange nicht an das letzte Gehalt herankommt. Nichts destotrotz wird man es nicht ändern können. Ich habe auch schon mal über eine Sammelklage nachgedacht, nur ob das letztendlich etwas bringt - keine Ahnung.
Nicht alleine zu sein, ist auch in unseren gemeinsamen schwierigen Situationen schonmal was gutes oder? Ich kann mich ja mal schlau machen, wie das mit Frankreich bzw. Belgien geregelt ist, soweit mir bekannt, gibt es da spezielle Abkommen. Alleine zu kämpfen gegen diese Ungerechtigkeit würde wenig Sinn machen, allerdings hätte die Stimme von vielen ein ganz anderes Gewicht und ich kann mir nicht vorstellen, dass wir verlieren würden. Ich habe eher das Gefühl, die Behörden ziehen das durch, weil es sich alle gefallen lassen und keiner richtig aufmuckt. Es wäre schon ein Fall für den europäischen Gerichtshof.
ok, habst jetzt verstanden.
Da es sich um eine Rente handelt ist die ohne wenn und aber in D zu versteuern - leider gibt es sicherlich viel Menschen in D die für das Geld auch noch arbeiten gehen müssen und den identischen Steuersatz zahlen müssen. Mag hart klingen aber in deiner Situation geht es dir noch gut, du bekommst wenigsten was aus Lu. Wenn du nur auf D angewiesen wärst dann hättest du H4 mit allen negativen Auswirkungen.
KK ist jetzt in D, auch erledigt - und darüber ist Lu noch nichtmal traurig, denn im Moment werden deine Beiträge wohl kaum die Kosten decken.
Nur ein Wohnort in Lu hätte hier geholfen.
@elcaballero: Stimmt wohl; meine Schwägerin ist in Rente und bekommt nur eine aus Luxemburg und keine aus Deutschland. Zahlt sowohl Steuern und KK Beiträge in Lux. und muss in Deutschland nichts versteuern. Dies hat ihr das Finanzamt auch bestätigt, da sie sonst keinerlei Einkünfte aus/in Deutschland hat.
und ich habe noch einen Hinweis bekommen.
Die Frage ob denn die Rentenkasse in D tatsächlich was zahlt - der mir gegebene Hinweis war "das in Lu eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt bedeutet nicht das diese auch in D anerkannt wird"
Wenn dem so wäre kämen die Einkünfte von Oooops im Moment zu 100% aus Lu. Damit wäre wohl das Kriterium erfüllt um in Lu zu bleiben.
Das hat aber viele wenn und aber - und ist sicherlich keine bestätigte Faktenlage.
Das sind ja auch 2 unterschiedliche Verfahren. Lux. entscheidet für sich, der Antrag geht gleichzeitig nach Deutschland, und Deutschland entscheidet dann nochmals für sich. Es ist dann wie gesagt nicht so, dass Deutschland sich dem Urteil der Luxemburger anpasst oder umgekehrt natürlich auch nicht. Im Klartext kann es sein, dass man eine Invalidenrente in Lux. erhält und Deutschland ablehnt. Bis letztes Jahr sind 2/3 der Anträge auf Erwerbsminderung seitens Deutschland abgelehnt worden, jetzt wo die Kassen durch die Exgrenzgänger wegen der KK Beiträge auf die Lux. Rente ( wenn man beide, als aus Lux. und D erhält) wieder klingeln, garantiere ich, dass sie wieder mehr Anträge bewilligen, da sie ja auch genau wissen, dass wenn die Rente nur aus Lux. kommt, der deutsche Staat und die Kassen leer ausgehen. 😉
@horn @elcaballero: Stimmt wohl; meine Schwägerin ist in Rente und bekommt nur eine aus Luxemburg und keine aus Deutschland. Zahlt sowohl Steuern und KK Beiträge in Lux. und muss in Deutschland nichts versteuern. Dies hat ihr das Finanzamt auch bestätigt, da sie sonst keinerlei Einkünfte aus/in Deutschland hat.
Das doppelbesteuerungsabkommen zwichen Lux und D ist eindeutig. Das besteuerungsrecht für Altersrenten hat das Wohnsitzland, auch wenn es "nur" Rente aus Lux gibt. Kannst deine Schwägerin schon mal vorwarnen das sie irgendwann mal fett zur Kasse gebeten wird.
Es ist doch einfach...entscheidend ist immer der Wohnort. Dort wird man versteuert und krankenversichert. Bei dem Finanzamt sind für die Steuern das Welteinkommen interessant. Bei den Krankenkassen seit dem 1.7.11 auch. Deshalb wird die lux. Rente und Dt. Rente, bei wohnort in D, in D versteuert. Saftige Nachzahlungen oder auch Steuerzahlungen sind fällig. Und die Krankenkassen ziehen seit 1.7.11 mit einem neuen Gesetz nach. d.h. Krankenkassenbeiträge in D auch auf lux. Rente. ( nur wer sagt denen was ich aus Lux erhalte??????)
@Oooops: du kannst in D Sozialhilfe beantragen...(sorry ist nicht böse gemeint sondern entspricht der Wahrheit) Und in Lux einen Arzt oder Therapeuten besuchen..wird wohl nicht mehr sein. Du bist in D krankennversichert. Oder du wechselst den Wohnort.