Sorry, Feuerstein, wollte wirklich niemandem zu nahe treten oder persönlich werden. Wie ich aus einem Blatt der OGBL seit eben weiß, wird es bei Beamten anders gehandhabt als bei Angestellten. Aber ich möchte nicht noch ein Fass aufmachen ;-)! Nochmals vielen Dank an alle, aber mir schwirrt wirklich nur noch der Kopf und dies liegt nicht am Morphium ;-)! (ein bisschen Galgenhumor muss doch sein!)
Also ich möchte dich ja nicht auch noch belehren, aber Info hat schon recht mit der Besteuerung der Rente oder wie es in Luxemburg heißt Invalidenpension. Für 2012 und 2013 ist deine Pension in Deutschland zu versteuern und ab 2014 wird dann wieder in Luxemburg versteuert. Falls du jedoch in Luxemburg Staatsbeamter warst ist das vielleicht anders zu handhaben, dass weiss ich nun nicht so genau. Ich würde das aber auf alle Fälle schnellstmöglich klären denn da kann ansonsten ganz schön was auf dich zukommen. Das es zu Beginn des Jahres zu Unstimmigkeiten bei den Steuerklassen kam war ja überall all zu hören und zu lesen, da du es aber versäumt hast dich bis heute bei der Rentenkasse zu melden, wirst du die Erstattung wohl erst durch eine Steuererklärung zurück bekommen. Auf alle Fälle musst du dafür sorgen das nun die richtige Steuerklasse für 2015 gegeben ist. Da dir sonst weiter der Steuersatz von 33% abgezogen wird.
Meinen Hinweis muss ich wohl klarer Formulieren.
Noch liegt es bei die die Steuer freiwillig zu zahlen und das ohne irgendwelche Strafe fürchten zu müssen. Es ist deine Sache und niemand wird dir da rein reden. Wenn du dich allerdings im Forum um schaust wirst du feststellen das die ersten bereits durch den Datenabgleich aufgefallen sind. Es ist kein Fake was wir schreiben und in wie weit sich dein Anwalt mit dem deutschen Steuerrecht auskennt muss er selbst wissen.
So, nun bin ich endlich schlauer: mir wurden 2 Steuerkarten ausgestellt. Eine, als würde ich noch normal arbeiten und eine 2te mit meiner Invalidenrente, die mit dem max. Steuersatz von 33% besteuert wurde. Wird für 2015 geändert und Geld für 2014 gibt's entweder per Lohnsteuerjahresausgleich oder per Einkommenssteuererklärung zurück! So, jetzt kann ich hoffentlich wieder beruhigt schlafen..., denn die ganze Sache machte mich doch sehr nervös! War mir für die Zukunft jedenfalls eine Lehre: Bürokratische Angelegenheiten immer im Auge behalten ;-)!!
Ok, dann liegt deine nichtbezahlte Steuer bei rund 2900Euro und deine nichtbezahlte KV bei 6789Euro.
Hier gab es bereits mehrere Einträge von Leuten die mit den KV Nachforderungen ihre Erfahrung gemacht haben.
Da dein Gesundheitszustand nicht gut ist solltest du evtl in Deutschland mit einem Steuerberater reden und einem Versicherungsfachmann, nur so kannst du böse Überraschungen am Briefkasten vermeiden.
Dann ist die Überschrift falsch und ich habe in deinen Beiträgen nicht wirklich erkennen können das du Beamter warst. Ehrlich gesagt war ich auch überrascht das da tatsächlich dem Finanzamt und der KV durchgeschlüpft sein soll. Die haben die "Rasterfahndung" auf uns Grenzgänger ganz schön stramm angelegt.
Als Beamter bleiben das Besteuerungsrecht und die KV in Luxemburg, so stehts auch im aktuell gültigen DBA. Also alles zurück, keine Panik und viel Glück für die Zukunft.