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Forum / Steuern und Finanzen

Infos gesucht: KFZ in D oder Lux zulassen?  

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roihesse
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wie finde ich heraus, was besser ist: Das Auto in Lux oder D zuzulassen?

Ich bin Deutscher, wohne und arbeite in Luxemburg. Fahre einen BMW 320 D Bj. 2007.

Was ist günstiger, die Zulassung in D oder in Lux?

Ich hörte: In Lux ist die Steuer günstiger, die Versicherung aber teurer.

Kann ja sein. Wie finde ich in Luxemburg heraus, wie hoch die Steuern sind? Die Versicherung kann mir ja der Makler mitteilen.

WER HAT EINEN TIPP ZU DER FRAGE?

Viele Grüße

:bigsmile:


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3760 Messages

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12 Jahren  ago  

Fahrzeug muss am Meldeort des Halter zugelassen werden, also brauchts du für Lu-Zulassung schon einen Wohnsitz in Lu.


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PsstGeheim
764 Messages

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12 Jahren  ago  

Richtig, roihesse schreibt ja auch, das er in Lux. wohnt. Aber scheinbar hat er noch einen Wohnsitz in D und überlegt nun.

Steuern kannst du hier" target="_blank" rel="nofollow">http://www.do.etat.lu/vehaut/Taxes/baremes.htm]hier[/url] finden.

Versicherungen musst du halt vergleichen, viel Spass dabei, bei den vielen tarifbeeinflussenden Merkmalen. Ich bin der Meinung, in Summe kein großer Unterschied.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Hallo vielleicht kann mir da jemand helfen mit diesen Tabellen also ich möchte einen Transporter Marke Renault Master Diesel in Lux zulassen bj98 2799ccm und 2800kg zulässige Gesamtmasse es soll ein Firmenfahrzeug werden wieviel steuern werden da nun fällig kann leider kein französisch vielen dank im vorraus


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Keiner eine Ahnung ?


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Hallo ????


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Kann mir bitte jemand da weiterhelfen der sich das mal anguckt komm da einfach nicht weiter


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

L-Art. 40 (1) Transporter, Lkw und Traktoren mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 12.000 kg, wird die Steuer auf der Grundlage der tatsächlichen Masse des fahrbereiten Fahrzeugs berechnet wird:

a) 50,00 €, wenn die tatsächliche Masse von weniger als 600 kg ist;

b) für jede ganze Scheibe 17.00 EUR oder 200 kg begonnen eigene, wenn die tatsächliche Masse zwischen 600 kg und 4.600 kg;

c) 425,00 €, wenn die tatsächliche Masse überschreitet 4600 kg.

d) für landwirtschaftliche Zugmaschinen in den Namen von anderen Personen als den in Artikel 41 registriert, kann die Gebühr nicht mehr als 125 Euro. Die neue Steuer, weniger als 125 Euro wird zum ersten Mal auf das Laufzeitende des betreffenden Fahrzeugs angewendet werden

geh ich richtig davon aus da es ja ein Transporter ist und er eine zulässige Gesamtmasse von 2800kg hat das ich 14 mal 17 Euro zahlen muss also 238 Euro steuern im Jahr??? der übersetzer geht nicht 100pro aber das müsste es doch heißen ??

Danke im vorraus