L-Art. 40 (1) Transporter, Lkw und Traktoren mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 12.000 kg, wird die Steuer auf der Grundlage der tatsächlichen Masse des fahrbereiten Fahrzeugs berechnet wird:
a) 50,00 €, wenn die tatsächliche Masse von weniger als 600 kg ist;
b) für jede ganze Scheibe 17.00 EUR oder 200 kg begonnen eigene, wenn die tatsächliche Masse zwischen 600 kg und 4.600 kg;
c) 425,00 €, wenn die tatsächliche Masse überschreitet 4600 kg.
d) für landwirtschaftliche Zugmaschinen in den Namen von anderen Personen als den in Artikel 41 registriert, kann die Gebühr nicht mehr als 125 Euro. Die neue Steuer, weniger als 125 Euro wird zum ersten Mal auf das Laufzeitende des betreffenden Fahrzeugs angewendet werden
geh ich richtig davon aus da es ja ein Transporter ist und er eine zulässige Gesamtmasse von 2800kg hat
das ich 14 mal 17 Euro zahlen muss also 238 Euro steuern im Jahr??? der übersetzer geht nicht 100pro aber das müsste es doch heißen ??
Danke im vorraus