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Forum / Steuern und Finanzen

Immobilienverkauf DE / Auswirkung auf LU Steuererklärung  

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Toleranter
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1 Jahr  ago  

Moin,

es kam mal wieder eine Frage in der Runde auf zur Steuererklärung Lux (Wohnsitz DE, Arbeit in LU, Individualsteuersatz, sprich verheiratet, NICHT in der 1):

  1. Welche Unterlagen müssen der Erklärung (neben der Jahresgehaltsabrechnung) beigefügt werden, wenn bereits seit Jahren rollierend immer die gleichen Versicherungen/Bausparverträge  etc. gezahlt und anerkannt wurden?
  2. Eine spannende Frage: Verkauf einer vermieteten Wohnung (in DE), deren Mieterträge (wg Progressionsvorbehalt) auch immer korrekt in der LU Erklärung als steuerbefreites Einkommen angegeben wird: Diese ist bereits mehr als 10 Jahre im Eigentum, sodass der Verkauf in DE steuerfrei ist. Dem Finanzamt LU wird der Verkauf im darauffolgenden Jahr sicherlich auffallen, weil keine positiven Erträge aus VV mehr aufgeführt werden/wurden. Jetzt die Frage: Fällt der in DE auf die Wohnung erzielte steuerfrei Gewinn auch unter den Progressionsvorbehalt, da LU diese 10 Jahresregelung nicht kennt? Dies hätte zur Folge, dass der LU Steuersatz erheblich angehoben würde und eine Versteuerung wie Gebietsanssässige nicht mehr möglich ist (zumindest für das eine Jahr), weil die 90 % Grenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerissen würde ...  Bin auf Rückmeldung gespannt (Ich weiß, ein Steuerberater wüsste dies mitunter ...aber ich frage bewusst im Forum)

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Schaoten
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1 Jahr  ago  

Hallo Toleranter,

ich weiss es nicht 100%ig - aber dies habe ich gefunden:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/bien-immobilier/vente/declaration-vente.html

Zitat:

  • Erfolgt der Verkauf oder Tausch der Immobilie nach mehr als 2 Jahren nach der Anschaffung, werden die erzielten Einkünfte Veräußerungsgewinn genannt. Wurden die Einkünfte zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 31. Dezember 2018 erzielt, beträgt der außerordentliche Steuersatz höchstens 10,5 % (ein Viertel des Durchschnittssteuersatzes). Einkünfte, die nicht während dieses Zeitraums erzielt wurden, werden mit höchstens 21 % versteuert (halber Durchschnittssteuersatz).Nach dem Veräußerungsgewinn erzielte Einkünfte profitieren von einem Zehnjahresfreibetrag von 50.000 Euro (100.000 Euro, wenn die Ehe- oder Lebenspartner zusammen veranlagt werden). Die Höhe des Freibetrags wird um die Höhe der Freibeträge herabgesetzt, in deren Genuss der Steuerpflichtige bereits während der 10 Jahre kam, in denen die Wohnung in seinem Besitz war.

Zitatende

Nach meinem persönlichen Verständnis ist der Gewinn in Luxembourg mit 21% zu versteuern bei einer Berücksichtigung des Freibetrages. Meine persönliche Sicht wäre auch, dass dieser Gewinn bei der Ermittlung der 90% Grenze zu berücksichtigen wäre, dementsprechend wäre eine Beantragung auf Gleichbehandlung für das Steierjahr hinfällig.

Wie gesagt, dass ist nur meine persönliche Sichtweise. Bin gespannt, wie es andere hier im Forum sehen. Da es um sehr viel Geld geht, würde ich dringend die Einschätzung eines Steuerberaters empfehlen.


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info
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1 Jahr  ago  

1. halt immer die aktuellen Bescheinigungen, das ist der Nachweis das dieser Punkt noch existiert.

2. Da geht es um selbst bewohnte Immobilien, weiter unten kommt dann der richtige Hinweis.

Den Verkauf oder Tausch einer Immobilie melden — Bürger — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg (public.lu)

Achtung, das Steuerrecht liegt bei Deutschland, Lu macht hier nur den Progressionsvorbehalt.


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Toleranter
237 Messages

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1 Jahr  ago  

Danke euch beiden.

@Schaoten: Es ist echt schwierig: In DE würde NULL an Gewinnsteuer anfallen, da die Wohnung nach 10 Jahren steuerfrei veräusserbar ist ..

In Lux dann (nach deiner Interpretation) auf den Gewinn 21 % anfallen (muss nicht versteuert werden, erhöht aber den Progressionsvorbehalt => Ergo: Wie du schreibst: Dann ist Gleichbehandlung (90%) hinfällig ... 

Frage ist,ob auch der Grenzgaenger anrecht auf den Freibetrag von 50K/100K in Lux hätte?

Danke

 

@ Info:

Genau um den Progressionsvorbehalt geht es ! 

Nochmal Merci

Ist sehr speziell, der Sachverhalt wird aber mitunter einigen hier im Forum mit Mietwohnungen in DE eines Tages einholen ...Lux wird dann gerne mal ausgeblendet, da in DE die 10 Jahre ja eingehalten wurden ...dieser Irrglaube kann GANZ böse enden