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Forum / Steuern und Finanzen

Immobilien in der Steuererklärung LUX  

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schreiberlein
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15 Jahren  ago  

Würde mich auch brennend interessieren. Wir planen einen Immobilienkauf. Macht es viel aus, das Ganze bis Ende des Jahres unter Dach und Fach zu bringen?


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rudi68
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15 Jahren  ago  

Hallo,

in meiner 2009er Steuererklärung hat mein Steuerberater im Feld 1047 meine Schuldzinsen von ca. 8000€ eingetragen. Obwohl wir nur 3 Personen im Haushalt sind. Also wie ich das hier lese dürften in diesem Feld ja nur 3*1500€ eintragen. Jetzt habe ich den Steuerbescheid ohne Beanstandung bekommen. Jetzt würde ich gerne wissen warum in diesem Feld 8000€ eingetragen wurde. Da ich meine Steuererklärung für 2010 selbst machen werde, will ich meinen Steuerberater nicht dazu befragen. 🙂


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Kann es sein, dass du 2009 ein paar Monate hattest wo du Zinsen gezahlt hast, aber noch nicht an der Adresse gemeldet warst? Für diese Zeit kannst du 100% absetzten.


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rudi68
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15 Jahren  ago  

Nein ich bewohne das Haus seit 2008. Allerdings ist im Feld 1044 (bewohnt seit) nichts eingetragen.


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Taxinfolux
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15 Jahren  ago  

Hallo Rudi68, Ist der Betrag von -4400 dann auch im Feld 1023 angegeben? Falls ja: Da die Schuldzinsen nur zur Berechnung des Steuersatzes in Betracht gezogen werden, hat das Steueramt 2 Bescheide erstellt. Auf dem 1. Bescheid werden die Zinsen angegeben und der Satz wird berechnet. Auf dem 2. Bescheid sind die Zinsen nicht mehr angegeben und der errechnete Steuersatz wird auf die in L zu besteuernden Einkommen angesetzt. Falls das nicht der Fall ist, solltest du beim Steueramt nachfragen. Falls der Betrag nicht im Feld 1023 oder 1023+1024 angegeben wurde ist das das Problem! Dann wurde "kein Anspruch" gestellt... Würde mich allerdings wundern falls die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt wurde... 😉


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Gerry1
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15 Jahren  ago  

Hallo dirkangela Ich hab Eure Discussion verfolgt und erkannt, dass du Dich wohl gut auskennts. Bitte erlaube mir noch eine zusätzliche Verständnisfrage. Ich habe meine schuldzinsen bereits unter Sonderausgaben angegen. (Bsp. Zinssubvention in Höhe von 2950 € + zusätzlicher höchstbetrag (bei 5 Familienmitgliedern) in Höhe von 3360 €. 2950 € + 3360 € entspricht der gesamtsumme meiner Schuldzinsen. Kann ich trotzdem nochmals die kalkulation mit dem Nutzwert machen und einen zusätzlichen negativen Wert ausweisen? Habe ich damit die Schjuldzinsen nicht zweimal abgesetzt? Danke im Voraus für komptetentes feedback 😉


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Taxinfolux
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15 Jahren  ago  

Hallo Gerry1, Auch wenn die Frage jetzt nicht an mich gerichtet ist, erlaube ich mir darauf zu antworten! 😉 Schuldzinsen für Immobilien sind nie unter Sonderausgaben anzugeben, sondern unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dann gibt es noch weitere Aspekte die man beachten muss: Die Schuldzinsen sind limitiert absetzbar, der Betrag hänkt vom Datum ab in dem man in die Immobilie eingezogen ist. z.b. nach 31.12.04 - EUR 1,500 pro Familienmitglied. In deinem Fall hast du EUR 6,310 (3360+2950) Zinsen gezahlt. Es ist dann noch wichtig zu wissen ob die Zinssubvention einen verminderten Zinssatz bedeutet oder du eine Subvention erhalten hast. Verminderter Zinsatz bedeutet nicht abziehen, Subvention bedeutet abziehen... (klingt kompliziert, ist es aber nicht 😉 D.h. EUR -6,310 + 100 Nutzwert = EUR - 6,210 Einkunft oder EUR -6,310 - 2.950 + 100 = EUR -3,460 Einkunft im Feld 1023 oder Feld 1023 + 1024 angeben Desweiteren wird dieses Einkommen nur in Betracht gezogen (siehe oben) und nicht direkt von den anderen Einkünften aus Lux. abgezogen. Das heisst auch daß der Effekt "kleiner" ist, allerdings ist es nur so korrekt angegeben. Für weitere Informationen stehe ich dir auch gerne per Mail zur Verfügung [email protected] Mfg, Sandra


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Roll
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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen Eure Diskussion habe ich interessiert verfolgt und habe eine Frage, die ebenfalls das Abschreiben der Schuldzinsen einer Immobilie in Deutschland betrifft. Wenn die Schuldzinsen in 2010 unter dem Betrag von 2600€ liegen, macht es dann noch Sinn die Schuldzinsen anzugeben? Als Resultat käme damit keine negativer Wert zustande, der die Steuerlast reduziert. Falls man es dennoch angibt und einen positiven Betrag erhält, erzielt man dadurch genau das Gegenteil und erhöht dummerweise seine Steuerlast? Vielen Dank füer eine Antwort Roll


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Taxinfolux
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15 Jahren  ago  

Hallo Roll, Wieso unter den Betrag von EUR 2600? Der Nutzungswert der Immobilie beträgt EUR 100. Solange man mehr als EUR 100 Schuldzinsen zahlt hat man einen negativen Ertrag. Sobald man die Immobilie einmal angegeben hat, muss man sie immer angeben (auch wenn der Ertrag nicht mehr negativ ist) Logisch, nicht? Aber der Ertrag wird nie höher als EUR 100 sein und damit den Steuersatz nicht wirklich erhöhen. All dies ist für die Eigentumswohnung! MfG, Sandra


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Roll
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15 Jahren  ago  

Hallo Sandra Es handelt sich hierbei um ein selbst bewohntes Eigenheim. Der Einheitswert (Zeile 1039/2009) ist laut Wonnebauer 2500€, der Nutzungswert 100€ (Zeile 1043), macht zusammen 2600€. Wenn man davon die Schuldzinsen in Zeile 1047 abzieht und es kommt ein positives Ergebnis zustande (weil die Schuldzinsen unter 2600€ liegen), hat man folglich keinen Abzug der Steuerbelastung. Ist das so korrekt oder habe ich einen Fehler gemacht und die Schuldzinsen faelschlicherweise von der Summe Einheitswert + Nutzungswert abgezogen. Sollen die Schuldzinsen nur vom Nutzungswert abgezogen werden? Vielen Dank Roll


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo,

Von den Schuldzinsen ist nur der Nutzwert abzuziehen. Dieser wird als (theoretisches) Einkommen aus dem Einheitswert ermittelt.

Weiss jemand in diesem Zusammenhang etwas Konkretes zur Absetzbarkeit (in L) von Ausgaben im Jahr des Hauskaufs wie z.B. Notarkosten etc.?

Gruss

Martin


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Taxinfolux
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15 Jahren  ago  

Hallo Roll, hallo Martin, Wie schon korrekt von Martin erklärt, nicht Einheitswert und Nutzungswert zusammenrechnen! Schuldzinsen nur vom Nutzungswert abziehen.

Beim Hauskauf sind die Ausgaben wie z.B. Bankkommission, Notarkosten (aber nür für die Eröffnung des Kredits) 100% absetzbar solange diese vor dem offizielen Umzug gezahlt wurden. Auch weitere Reparaturkosten, z.B. Erneuerung der Fenster, Fliesen, etc. alle absetzbar aber nur falls VOR dem offizielen Umzug! MfG, Sandra