Hallo,
Ich brauche eure Hilfe.
Folgendes. Ich habe bis Juli 2013 in L gearbeitet. Danach war ich nochmal in D und zuletzt AGL1 in D bezogen. Ich habe Anfang 2014 allerdings von der Steuerverwaltung L eine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2014 erhalten / damit habe ich nichts gemacht. Jetzt fange ich am 01.04. in L wieder an zuarbeiten. Da ich verheiratet bin und mein Ehegatte auch in L arbeitet muss ich jetzt natürlich bei der Steuerverwaltung in L eine Steuerkarte 2015 beantragen mit schlechter Steuerklasse 2 (Vordruck 164 NRD). Dort steht auch das ich meine Luxemburgische Kennnummer eintragen muss. Das ist ja die Sozialversicherungsnummer. Allerdings weiß ich von meinem Mann das diese im vergangenen Jahr alle getauscht wurden und 2 Stellen hinten jetzt mehr haben, also ist meine von 2013 ja nicht mehr gültig. (habe keine neue bekommen da ich nicht mehr in L gearbeitet habe).
Ist das richtig das der Arbeitgeber mich ja anmeldet und ich S1 Schein für Krankenvers. D dann binnen 14 Tage (lt. CNS Seite) zugeschickt bekomme? Woher bekomme ich die Sozialversicherungskarte aus L ? Oder kommt die automatisch dort mit? Ich soll sobald ich anfange zu arbeiten die Steuerkarte beantragen aber das kann ich ohne Nr ja nicht oder?
Kann mir jemand vielleicht helfen?