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Forum / Steuern und Finanzen

Hypothekenzinsen in lux. Steuererklärung?  

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Willi73
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12 Jahren  ago  

Nabend,

ich habe gedacht, dass die Hypothekenzinsen direkt das zu versteuernde Einkommen mindern. Als ich jetzt meine Erklärung ausgefüllt habe, wurde dies bei der automatischen Berechnung jedoch nicht mitberücksichtigt. Kann das sein?

Wenn ja, wo bringen mir dann die 6.000 EUR Zinsen etwas?

Hoffe jemand kann mir da behilflich sein.

VG


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Kurtis
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12 Jahren  ago  

Hallo,

wo bitte hast du die "automatische Berechnung" gemacht ? Online ? VG


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cw32
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12 Jahren  ago  

Ich denke er meint das 100D Formular. Im Formular L - Vermietung und Verpachtung...? Richtig?

Wenn Willi73 von 6000 EUR Zinsen schreibt, dann nehme ich an 1500 pro Person x 4 Personen in der Familie?...

1. muss dann noch der Nutzwert der Immobilie als Einnahme angerechnet werden. Für Immobilien in D sind das Pauschal 100 EUR im Jahr. Einzutragen in Feld 1043.

2. Das ergibt also 6000 EUR - 100 EUR = 5900 EUR für das ganze Jahr. Die 6000 EUR kommen ins Feld 1047. Das ergibt dann in Feld 1049 -5900 EUR. Die muss man dann manuell in Feld 1023 übertragen (da die Wohnung in Deutschland liegt, fällt es unter "steuerbefreite Einkünfte".

Diese "steuerbefreiten Einkünfte" werden dann auf Seite 16 in Feld 1627 und (ggf als Summe) in Feld 1635 wiederzufinden sein.

Diese "steuerbefreiten Einkünfte" werden aber nicht direkt von den in Lux zu versteuernden Einkünften abgezogen, sondern das Lux FA ermittelt damit einen "virtuellen" Steuersatz den es in Anwendung bringt, wenn das für den Steuerpflichtigen von Vorteil ist.

Gruß!


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Willi73
37 Messages

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12 Jahren  ago  

Hi cw32,

nochmals villmoools merci :bigsmile:

Mich verwirrt nur, dass es in der Anleitung der aleba ein wenig anders steht. Da werden die Hypothekenzinsen hälftig als "zu versteuernde Einkünfte" ausgewiesen (Seite 10).

http://www.aleba.lu/management/documents/fichiers/6a6c6b75e042de390f3d925898aebdaa.pdf

Dies würde natürlich das zu versteuernde Einkommen nochmals mindern.

Gibt es eigentlich eine Übersichtstabelle, wo der jeweilige Steuersatz abzulesen ist (also nach Berechnung des "fiktiven Einkommens")?

Das zu versteuernde Einkommen steht ja dann in der Steuererklärung aber wie erfahre ich meinen Steuersatz?

VG


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cw32
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12 Jahren  ago  

Hallo,

in dem Beispiel sind aber auch beide in Luxemburg steuerpflichtig. Und die Bude ist in Luxemburg.

In Deinem Fall kaemen die Verluste aus den Schuldzinsen bis des Hauses (zum Hoechstbetrag) dann wohl haelftig bei "steuerfreie Einkuenfte" aufgeteilt... Spielt aber keine grosse Rolle ob haelftig oder nicht, sie kommen so oder so in die "virtuelle" Berechnung des Steuersatzes...

Willi73: Da werden die Hypothekenzinsen hälftig als "zu versteuernde Einkünfte" ausgewiesen (Seite 10).

Negative zu versteuernde Einkuenfte sind abschreibbare Verluste 😉

Die Steuertabelle findest Du hier:

2011/2012 http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/barem_impo/Bar__mes_de_l_imp__t_applicables____partir_du_1er_janvier_2011.pdf

ab 2013 http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/barem_impo/Bar__mes_de_l_imp__t_applicables____partir_du_1er_janvier_2013.pdf

Hier dann in der Jahrestabelle fuer Gehaelter schauen...

Oder per Rechner

https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp

Gruss!


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Willi73
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12 Jahren  ago  

Danke für die Links.......

Da muss ich mich jetzt erst durch die französische Sprache quälen 😥

Du hast Recht, ein Beispiel betrifft aussschließlich Luxemburg ( inkl. Bude)

Aber das andere betrifft D (eigentl. genau meine Konstellation inkl Bude in D) (Seite 50 der Anleitung (nicht 10, sorry)).

VG


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cw32
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12 Jahren  ago  

NIcht weinen, die Spalten sind ja auch zusaetzlich auf Deutsch 😉 Starte mal im 2011er Bareme auf Seite 31, dann kommt die Jahressteuertabelle bis Seite 48. --> Deinen ausgerechneten zu versteuernden Betrag raussuchen, dann bei der entspr. LStKl schauen, et voila.

Dann in der Aleba Anleitung, jetzt sehe ich was Du meinst. Also, ich wuerde die Zahl die hier in Feld 1021 steht, in Feld 1031 schreiben, aber wenn's so geht, dann noch besser. Mach's einfach so, die vom FA korrigieren sich das sowieso falls sie es anders wollen.

Die Krux an dem ganzen Geiere mit den nicht steuerpflichtigen Einkuenften in Deutschland ist halt, dass man dort dann alles "virtuell" so eintragen kann, wie man in Luxemburg absetzen koennte (zB werden die Sozialabgaben auf das deutsche Einkommen der Frau virtuell abgezogen, obwohl das ja in Deutschland nicht geht)... Das macht alles halt noch komplizierter.

Gruss!