Hallo,
ich hab' mal folgende Frage an die Steuerexperten unter Euch:
Wir hatten am WE im Freundeskreis die Diskussion, inwieweit die Anzahl der HO-Tage neben der deutschen Steuerregelung (Stichwort 19 Tage) auch einen Einfluss auf den Steuersatz in LU hat.
Vor ein paar Jahren gab es doch eine Steuerreform in LU, die unter anderem zum Inhalt hatte, dass das ausserhalb von LU erwirtschaftete Welteinkommen eines Angestellten bei Verheirateten nicht über 10% liegen darf, da ansonsten eine Einstufung in eine ungünstigere Steuerklasse erfolgen würde bzw. ein anderer Steuersatz zum Tragen kommt. Geht man mal von ca. 220 Arbeitstagen pro Jahr aus, sind 48 Tage deutlich mehr als 10%.
Ich hatte damals, als die Steuerreform kam, extra meinen Steuersatz individuell berechnen lassen, um nicht irgendwann bei der Steuererklärung eine böse Überraschung erleben zu müssen.
Ich plane dieses Jahr 48Tage HO zu machen und weiss, dass ich als Grenzgänger dann diese 48Tage nach aktueller Rechtsprechung in DE versteuern muss.
Was die Sozialversicherung betrifft, ist die Situation ja klar, mit 48 Tagen liegt man noch sicher unter der 25%-Grenze und muss sich insofern keine Sorgen machen.
Aber gibt es da nun noch andere Dinge, die es zu beachten gilt?
Weiss jemand, wie sich das verhält?
Danke im voraus für EureHilfe 😉