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Forum / Steuern und Finanzen

HomeOffice ->Einfluss auf lux. Steuersatz?  

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manfred1102
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2 Jahren  ago  

Hallo,

ich hab' mal folgende Frage an die Steuerexperten unter Euch:

Wir hatten am WE im Freundeskreis die Diskussion, inwieweit die Anzahl der HO-Tage neben der deutschen Steuerregelung (Stichwort 19 Tage) auch einen Einfluss auf den Steuersatz in LU hat.

Vor ein paar Jahren gab es doch eine Steuerreform in LU, die unter anderem zum Inhalt hatte, dass das ausserhalb  von LU erwirtschaftete Welteinkommen eines Angestellten bei Verheirateten nicht über 10% liegen darf, da ansonsten eine Einstufung in eine ungünstigere Steuerklasse erfolgen würde bzw. ein anderer Steuersatz zum Tragen kommt. Geht man mal von ca. 220 Arbeitstagen pro Jahr aus, sind 48 Tage deutlich mehr als 10%.

Ich hatte damals, als die Steuerreform kam, extra meinen Steuersatz individuell berechnen lassen, um nicht irgendwann bei der Steuererklärung eine böse Überraschung erleben zu müssen.

 

Ich plane dieses Jahr 48Tage HO zu machen und weiss, dass ich als Grenzgänger dann diese 48Tage nach aktueller Rechtsprechung in DE versteuern muss.

Was die Sozialversicherung betrifft, ist die Situation ja klar, mit 48 Tagen liegt man noch sicher unter der 25%-Grenze und muss sich insofern keine Sorgen machen.

Aber gibt es da nun noch andere Dinge, die es zu beachten gilt?

Weiss jemand, wie sich das verhält?

 

Danke im voraus für EureHilfe 😉


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LuxAlaaf
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2 Jahren  ago  

Es gibt doch noch die 50-Tage Regelung.... d.h. die ersten 50 Tage werden nicht mitgezählt für die 90% Regel... 😀 😀 


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2 Jahren  ago  

Das erwirtschaftete Einkommen muss auch unter 25% bleiben, es kommt also darauf an das die HO Tage werder >25% der Arbeitszeit oder des Einkommen aus machen.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

Als nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger die steuerliche Gleichstellung mit gebietsansässigen Steuerpflichtigen wählen — Bürger — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg (public.lu)

Die Steuerliche Gleichstellungsmöglichkeit entfällt, wenn Du die 90% Regelung reißt! Es sei denn, Du verdienst außerhalb Luxemburgs weniger als 13.000€. 

Kleiner Vorteil, wenn Du in Steuerklasse 1 fällst und pauschal besteuert wirst: die deutschen Einkünfte werden bei der Steuer dann nicht mehr berücksichtigt (d.h. kein Progressionsvorbehalt). 

Die 25% Grenze gilt meines Wissens nur für die Arbeitszeit im Sozialversicherungsrecht, aber nicht für das steuerliche Einkommen. 


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manfred1102
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2 Jahren  ago  

Danke für die Antworten!

Bezieht sich die 90%-Regelung eigentlich auf die Arbeitstage pro Jahr (ca. 220) oder pauschal auf's Jahr (also 365T)?

Zählt Home Office auch als Verdienst ausserhalb LU?


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2 Jahren  ago  

Die 90% beziehen sich auf den Anteil vom Jahresgehalt.

Homeoffice zählt ab 19 Tagen als Einkommen außerhalb von Luxemburg.