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Forum / Steuern und Finanzen

Home-Office und deutsche Steuerpflicht  

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DrKloebner
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5 Jahren  ago  

Aktuell wird wegen Covid-19 ja wieder viel darüber gesprochen, lieber zu Hause als im Buero zu arbeiten. Viele meiner Kollegen haben nun die Befürchtung, wegen einer Steuerpflicht in DE steuerlich benachteiligt zu werden. Ich habe mir nun mal eine Beispielrechnung zusammengebastelt und wäre dankbar, wenn jemand mir bestätigen kann, ob ich richtig oder falsch liege? Annahmen: 60.000 EUR Bruttoeinkommen, daraus resultieren 7.470 EUR Sozialabgaben. 216 Arbeitstage p.a. Der steuerliche Grundfreibetrag in DE beträgt für 2020 9.408 EUR. Die Sozialabgaben können in voller Höhe als Sonderausgaben in DE berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein steuerfreier Bruttolohn von 9.408 + 7.470= 16.878 EUR. Daraus ergibt sich eine mögliche in DE steuerfreie Arbeitszeit von 16,878 / (60.000 / 216) = 60 Tage. Das ganze bei Einzelveranlagung in DE und keinen sonstigen Einkünften in DE. Ach ja, und Lux hat auf die 60 Tage ja dann auch kein Anrecht zur versteuerung, also komplett steuerfrei. Ist das zu schön um wahr zu sein und hab ich einen Denkfehler?


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info
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5 Jahren  ago  

völlig falsch, aber "zusammengebastelt" ist ne treffende Beschreibung.


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Nun,

 

wie INFO schon gesagt ist das falsch:

1. Man muss den Progressionsvorbehalt berücksichtigen also der Steuersatz wird auf der Basis deines "Welteinkommens" berechnet und das ist auch das Lux Einkommen.

2. Sozialversicherung wird auch nur Anteilig auf das in DE zu versteuernde Einkommen angerechnet.

3. Ja, es kann aber sein das es günstiger ist einen Teil in DE zu versteuern.

4. Wenn du aber nun mehr als 25% in DE (deinem Wohnsitzland um korrekt zu sein) dann wirst du in DE Sozialversicherungspflichtig. Und das wäre in einem Fall so.

Grundsätzlich kann man nicht sagen was besser ist. Die 25% Regel der Sozialversicherung sind aber sehr kritisch! Bei der Steuer gibt es sicher ein Optimum der Aufteilung . Dies hängt aber von der Höhe des Einkommens, der möglichen Werbungskosten in DE und vielen anderen Faktoren ab.


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DrKloebner
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5 Jahren  ago  

Hi Fredde, danke für deine Antwort :

1. Der Steuersatz, den ich mit dem Progressionsvorbehalt ermittle, ist aber doch irrelevant, wenn ich unterhalb des Grundfreibetrags bin.

2. Sicher? Ich rede ja nicht von Werbungskosten sondern von Sonderausgaben. 


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LuxBanker
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5 Jahren  ago  

Siehe auch hier:

https://www.diegrenzgaenger.lu/gesundheit/zweiter-corona-fall-in-luxemburg/

(Stichwort: 19-Tage-Regel)

 


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info
3731 Messages

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5 Jahren  ago  

Die 19 Tageregelung existiert ja nicht ohne Hintergrund, diese wurde im Steuerregelkreis zwischen Luxemburg und Deutschland berechnet und stellt die Grenze dar an dem es führ die Mehrheit der Betroffenen nicht zu einer Steuerreduzierung kommen kann. Es war von Anfang an zwischen beiden Länder klar das es nicht als Steuerreduzierungsmodell für Grenzgänger dienen sollte. Es mag sich für einige seltsam anhören, wenn man den Aufwand der Steuererklärung mal weg lässt wären es ja gerade die Tag <19 bei denen wir weniger Steuern zahlen würden.


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elfe
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5 Jahren  ago  

Hast du zur 25 Prozent Regelung einen Link? Interessiert mich. Danke


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elfe
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5 Jahren  ago  

Ich habe gefunden. Hat sich erledigt


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sausesepp
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5 Jahren  ago  

Der Grundfreibetrag kommt hier auch nicht zur Anwendung.


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Der wird schon berücksichtigt aber eben nur bei der Berechnung des Steuersatzes aus dem Welteinkommen.