Hallo zusammen,
ich habe letzten Samstag geheiratet und sollte nun eigentlich die änderung meiner Steuerkarte beantragen, wenn ich meiner Personalabteilung vertraue. Ich bin Grenzgänger und meine Frau arbeitet in Deutschland, befindet sich aber momentan wegen Schwangerschaft in einem Berufsverbot und bezieht noch bis Ende Februar ihr reguläres Gehalt. Danach geht sie in den Mutterschutz und wird 1 Jahr Elterngeld beziehen. Auf jeden Fall verdiene ich in 2017 mehr als 50% des Haushaltseinkommen, sollte also in Steuerklasse 2 eingestuft werden.
Allerdings habe ich von einigen Kollegen gehört, dass ich lieber mit der änderung abwarten soll, da sonst eine mögliche Rückzahlung in 2018 auf mich zukommt. Nun habe ich mich weitergehend informiert und die Situation stellt sich mir folgendermassen dar:
- Ich werde in 2017 in Steuerklasse 2 eingestuft und muss in 2018 eine Steuererklärung oder einen Lohnsteuerjahresausgleich abgeben um das für 2017 geschätzte Jahresgehalt zu validieren und die genau Steuerlast zu berechnen. - In 2018 werde ich wieder in Steuerklasse 1 eingestuft, sofern ich die notwendigen Belege zur finanziellen Situation nicht rechtzeitig einreiche. Sollten diese der Steuerverwaltung aber vorliegen, kann ich in Steuerklasse 2 bleiben (90% Regel) und es wird ein individueller Steuersatz berechnet der das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt. Nach meinen Berechnungen sollte dieser aber meistens vorteilhafter sein, als die Besteuerung mit Steuerklasse 1.
Wo lauert hier die oben erwähnte Nachzahlung? Und verstehe ich es richtig dass ich im Endeffekt also immer mindestens das verdiene was ich vorher als lediger Arbeitnehmer netto bekam? Das ganze interessiert mich, da wir ausserdem planen ein Haus zu bauen und ich in 2018 nicht nur Brot und Wasser zu mir nehmen möchte um die Rate zahlen zu können 😉
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus