Also um das nochmal klar zu stellen: im Jahr der Hochzeit gibt's in Lux. Geld wieder, weil die Steuerklasse günstiger ist: D.h. Differenz zwischen Klasse 1 vor der Hochzeit und entweder 1a oder 2 nach der Hochzeit. Aber die Zusammenveranlagung ist aber selten günstig, schon klar dass in D normalerweise eine getrennte Veranlagung günstiger ist und der in D arbeitende im Prinzip keinen Unterschied zur Besteuerung vor der Hochzeit hat. In Lux muss man, sobald man verheiratet ist und 2 Gehälter erzielt werden erst mal ne Steuererklärung machen. In Lux gibt's aber nur eine Zusammenveranlagung von Ehegatten. Eine Besteuerung als 'resident' wird nur auf Antrag vorgenommen. Dann sind die gesamten Einkünfte des Ehepaares, ob in D oder in Lux erzielt, zu berücksichtigen. Damit wird dann ein Steuersatz ermittelt, der sehr viel höher ist, als das was laut Tabelle auf dem Gehalt desjenigen der in Lu arbeitet in Klasse 2 auf der 1. Steuerkarte an Abzügen einbehalten wird. Damit dieser erhöhte Steuersatz wieder gesenkt werden kann, stehen nur die Möglichkeiten der verschiedenen Abzüge (Werbungskosten, Sonderausgaben und aussergewöhnliche Ausgaben) zur Verfügung. Die gesamten Abzüge, die möglich sind, reichen aber in der Regel nicht, um den durch das in D erzielte Gehalt erhöhten Steuersatz wieder auf das Niveau einens einzelnen Gehaltes in Lux zu senken: d.h. auch schon bei relativ schlecht bezahlten Berufen, die in D ausgeübt werden (+/- 1.100- 1.200€ netto/Monat) lohnt sich die Steuererklärung in Lux in der Regel nicht mehr.
Das Gute: in Lu muss dann nichts nachgezahlt werden, wenn einer in Lu un der andere in D arbeitet: In der Regel: Steuerklasse 2 nehmen und gut ist's! Wenn man möchte, kann man die Steuererklärung machen und man bekommt dann von der Steuerverwaltung geschrieben, dass es sich nicht lohnt und man vorläufig keine Steuererklärung abgeben muss.