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Forum / Steuern und Finanzen

Hochzeit 2013- Steuerrückerstattung  

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sessai
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11 Jahren  ago  

Hallo,

wahrscheinlich zum x-ten Mal: wir wollen im Dezember heiraten. Ich arbeite in Luxemburg, mein Freund in Deutschland. Bisher hab ich nie eine Steuererklärung gemacht. Bekomme ich somit auch keine Steuerrückerstattung rückwirkend zum 1.1.?

Dankeschön und Gruss Stefanie


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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11 Jahren  ago  

Und auch zum x-ten mal: JA


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herbea
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11 Jahren  ago  

und auch zum x-ten mal : Quatsch! so einfach ist die Antwort auch wieder nicht.... Für 2013 werdet ihr dann nach der Hochzeit als Ehepaar angesehen: Folge: klasse 1a wenn der in Lu arbeitende weniger las 50% vom Haushaltseinkommen erzielt, Klasse 2 wenn der in Lux arbeitende mehr als 50% vom Haushlatseinkommen erzielt. Bis Dezember behält der Arbeitgeber aber immer die Lohnsteuer von Klasse 1 für Ledige ein... also gibt's in jedem Fall was zurück, wieviel es ist, hängt aber dann von der Steuerklasse 1a oder 2 ab. Falls die Frage aber ist, ob ein Antrag auf Veranlagung als 'résident' sinnvoll ist, ist dei Antwort sehrwahrscheinlich nein, da es eine Zusammenveranlagung gibt und dies sich in der Regel für Grenzgänger, bei denen einer in LU und der andere in D wohnt, nicht lohnt.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Ich versuche es mal einfach zu formulieren bzw. aus eigener Erfahrung zu sprechen. Die Steuererstattung steht dir zu. Jetzt geht es darum, wie du daran kommst.

Bei mir war es so, dass der Monat der Hochzeit rückwirkend direkt mit der Gehaltsabrechnung verrechnet wurde. (August geheiratet; im September wurde dies direkt berücksichtigt). Setzt natürlich vorraus, dass die Steuerkarte geändert wird. Da es bei dir allerdings auf den Jahreswechsel fällt, weiß ich nicht, inwiefern dass was ändert.

So oder so musst du aber eine Steuererklärung/Steuerjahresausgleich machen, wenn du die Erstattung für das ganze Jahr willst. Versuch dich mal im Internet (z.B. bei guichet) schlau zu machen bzw. würde sich vermutlich sogar ein Termin beim Steuerberater lohnen.


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sessai
3 Messages

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11 Jahren  ago  

Es wird wohl Klasse 2 für mich werden ... da mein Zukünftiger selbstständig ist werden wir auf alle Fälle nen Steuerberater hinzuziehen. Dankeschön für eure Antworten!


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OpRisk
22 Messages

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11 Jahren  ago  

Bei mir war es so: Im Juni 2012 geheiratet. Im August (war lange in den Flitterwochen 🙂 ) wurde die Hochzeit bei meiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt und ich wurde rückwirkend ab dem Monat der Heirat umgestellt und habe das über das Gehalt zurückbekommen. Für das restliche Jahr (Januar - Mai) musste ich mir die Kohle aber über die Steuererklärung zurückholen. Das kann allerdings bekanntlich aber auch mal länger dauern ... 🙂

LG


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LuxusFux
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11 Jahren  ago  

Bin gerade in derselben Situation und werde berichten. Meine Informationen besagen, dass sogar der Teil rückwirkend erstattet wird, der vor der Hochzeit liegt, heißt de facto netto>brutto im Monat der Berücksichtigung. Steuererklärung wird dennoch fällig.

Mich würde interessieren, wie herbea drauf kommt, dass es sich nicht lohnt... Das ist nämlich eig. die Kombination, die am lohnenswertesten ist. Spielt doch mal den Fall durch. EInkommen Lux Partner 1 >> Einkommen D Partner 2. In Lux Zusammenveranlagung Steuerklasse 2, in D Einzelveranlagung. Es lohnt definitiv eine Bahandlung als "resident"


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Schau nach bei guichet.lu. http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/vie-maritale/mariage/fiscalite-mariage/index.html#panel-10! Findet die Heirat im Laufe des Jahres statt, müssen die Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und ihr gesamtes in Luxemburg steuerpflichtiges Einkommen für das ganze Jahr versteuern. Hierdurch findet für das ganze Jahr Steuerklasse 2 auf sie Anwendung, und zwar rückwirkend zum 1. Januar.


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herbea
122 Messages

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11 Jahren  ago  

Also um das nochmal klar zu stellen: im Jahr der Hochzeit gibt's in Lux. Geld wieder, weil die Steuerklasse günstiger ist: D.h. Differenz zwischen Klasse 1 vor der Hochzeit und entweder 1a oder 2 nach der Hochzeit. Aber die Zusammenveranlagung ist aber selten günstig, schon klar dass in D normalerweise eine getrennte Veranlagung günstiger ist und der in D arbeitende im Prinzip keinen Unterschied zur Besteuerung vor der Hochzeit hat. In Lux muss man, sobald man verheiratet ist und 2 Gehälter erzielt werden erst mal ne Steuererklärung machen. In Lux gibt's aber nur eine Zusammenveranlagung von Ehegatten. Eine Besteuerung als 'resident' wird nur auf Antrag vorgenommen. Dann sind die gesamten Einkünfte des Ehepaares, ob in D oder in Lux erzielt, zu berücksichtigen. Damit wird dann ein Steuersatz ermittelt, der sehr viel höher ist, als das was laut Tabelle auf dem Gehalt desjenigen der in Lu arbeitet in Klasse 2 auf der 1. Steuerkarte an Abzügen einbehalten wird. Damit dieser erhöhte Steuersatz wieder gesenkt werden kann, stehen nur die Möglichkeiten der verschiedenen Abzüge (Werbungskosten, Sonderausgaben und aussergewöhnliche Ausgaben) zur Verfügung. Die gesamten Abzüge, die möglich sind, reichen aber in der Regel nicht, um den durch das in D erzielte Gehalt erhöhten Steuersatz wieder auf das Niveau einens einzelnen Gehaltes in Lux zu senken: d.h. auch schon bei relativ schlecht bezahlten Berufen, die in D ausgeübt werden (+/- 1.100- 1.200€ netto/Monat) lohnt sich die Steuererklärung in Lux in der Regel nicht mehr. Das Gute: in Lu muss dann nichts nachgezahlt werden, wenn einer in Lu un der andere in D arbeitet: In der Regel: Steuerklasse 2 nehmen und gut ist's! Wenn man möchte, kann man die Steuererklärung machen und man bekommt dann von der Steuerverwaltung geschrieben, dass es sich nicht lohnt und man vorläufig keine Steuererklärung abgeben muss.


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LuxusFux
354 Messages

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11 Jahren  ago  

danke herbea Mir ist das zwar noch nicht ganz klar, heißt das meine Abzugsmöglichkeiten bzgl. Versicherung, Bausparen etc. fallen weg? Ich werde meine Steuererklärung einfach genauso machen wie vorher (Unterschied Steuerklasse 2) und sehen was passiert.


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herbea
122 Messages

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11 Jahren  ago  

also: entweder nur klasse 2 ohne Abzugsmöglichkeiten, Besteuerung nach Tabelle der Klasse 2 dann keine Besteuerung als 'resident' wenn es sich nicht lohnt aufgrund der Zusammenveranlagung

oder aber bei verheiratet ohne Kinder: Besteuerung als 'resident' dann 2x alle Freibeträge, aber auch Zusammenveranlagung mit allen Einkünften beider Ehegatten und Auswirkung auf den Steuersatz durch das deutsche Einkommen....


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LuxusFux
354 Messages

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11 Jahren  ago  

Also quasi das, was der Progressionsvorbehalt in D ist!? Dann mach ich ja nichts verkehrt, wenn ich jetzt die Steuerkarte ändern lasse (beantragt), im günstigsten Fall fürs ganz Jahr rückwirkend eine Erstattung erhalte und dann nächstes Jahr eine Erklärung mache. Weil wenn dann die Progression die Vorteile auffrisst, sagt Steuerbüro nach "Günstigerbehandlung": nix abzugsfähig! korrekt?


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CaptainHook
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11 Jahren  ago  

Danke Herbea, gut und klar erklärt und völlig richtig!


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herbea
122 Messages

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11 Jahren  ago  

@ captainHook: Danke, ist halt jahrelange (Berufs-) Erfahrung....