Habe da mal eine Frage. wenn ich in Luxembourg Rente bekomme bin 62, jedoch noch nicht in Deutschland. Darf ich da in D einen 450,€ job machen oder nicht. Die einen sagen ich darf bei Lux-Rente nix dazu verdienen. Die anderen bis 666. €.
Quelle Guichet.public.lu Im Falle eines vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand, d. h. bei Rentnern unter 65 Jahren: Frührentner können als Arbeitnehmer ohne Begrenzung ein Einkommen von weniger als einem Drittel des sozialen Mindestlohns beziehen; Frührentner, die als Arbeitnehmer über ein Einkommen von mehr als einem Drittel des sozialen Mindestlohns verfügen, können: ihre gesetzliche Rente und einen Lohn ohne Begrenzung kumulieren, sofern der Gesamtbetrag nicht die Obergrenze überschreitet, die dem Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Löhne während des Versicherungsverlaufs entspricht; ihre gesetzliche Rente und einen Lohn kumulieren, doch wenn der Gesamtbetrag den Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Löhne während des Versicherungsverlaufs überschreitet, wird die gesetzliche Renten verringert, um den Gesamtbetrag so wieder unter diese Obergrenze zu bringen;
Nationale Rentenversicherungskasse 1A, boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg Luxemburg Postanschrift : L-2096 Luxemburg Tel. : (+352) 22 41 41-1 Fax : (+352) 22 41 41-6443 8.15–16.00 Uhr
Auf dieser Seite den Artikel zum Minijob lesen. http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=240
Es muss erst berechnet werden ob der Mini-Job >25% oder <25% von der Summe aus Rente und Mini-Job aus macht.
Ist der Mini-Job <25% gilt folgendes: Der deutsche Mini-Job wird in Luxemburg sozialversicherungspflichtig und muss vom AG in Luxemburg gemeldet werden. Der Mini-Job ist dann in Deutschland steuerpflichtig, dabei wird die Steuer inkl Progressionsvorbehalt der luxemburger Rente berechnet (Wegfall der Mini-Job Pauschalversteuerung)
Ist der Mini-Job >25% gilt folgendes: Die luxemburger Rente wird in Deutschland sozialversicherungspflichtig, Krankenversicherung geht zB rüber nach Deutschland und jedem sollte klar sein das es teurer wird. Der Mini-Job ist dann in Deutschland steuerpflichtig, dabei wird die Steuer inkl Progressionsvorbehalt der luxemburger Rente berechnet (Wegfall der Mini-Job Pauschalversteuerung) - hier gibt es keine Änderung.