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Forum / Steuern und Finanzen

Hinzuverdienst bei Rente Lux  

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brunni
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6 Jahren  ago  

Habe da mal eine Frage. wenn ich in Luxembourg Rente bekomme bin 62, jedoch noch nicht in Deutschland. Darf ich da in D einen 450,€ job machen oder nicht. Die einen sagen ich darf bei Lux-Rente nix dazu verdienen. Die anderen bis 666. €.


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abc123
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6 Jahren  ago  

und was sagt die lux Rentenkasse? Die wissen es und sind sehr freundlich wenn man da anruft.


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brunni
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6 Jahren  ago  

Danke, kann mir jemand die Telefonnr. geben?


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laraeedmunds87
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6 Jahren  ago  

Quelle Guichet.public.lu Im Falle eines vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand, d. h. bei Rentnern unter 65 Jahren: Frührentner können als Arbeitnehmer ohne Begrenzung ein Einkommen von weniger als einem Drittel des sozialen Mindestlohns beziehen; Frührentner, die als Arbeitnehmer über ein Einkommen von mehr als einem Drittel des sozialen Mindestlohns verfügen, können: ihre gesetzliche Rente und einen Lohn ohne Begrenzung kumulieren, sofern der Gesamtbetrag nicht die Obergrenze überschreitet, die dem Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Löhne während des Versicherungsverlaufs entspricht; ihre gesetzliche Rente und einen Lohn kumulieren, doch wenn der Gesamtbetrag den Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Löhne während des Versicherungsverlaufs überschreitet, wird die gesetzliche Renten verringert, um den Gesamtbetrag so wieder unter diese Obergrenze zu bringen;

Nationale Rentenversicherungskasse 1A, boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg Luxemburg Postanschrift : L-2096 Luxemburg Tel. : (+352) 22 41 41-1 Fax : (+352) 22 41 41-6443 8.15–16.00 Uhr


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brunni
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6 Jahren  ago  

Vielen Dank, werde die Nr. mir merken. Das hat mir schon sehr geholfen.


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info
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6 Jahren  ago  

nun ja, ich würde da allerings beachten das der Mini-Job nicht so abläuft wie man es im allgemeinen kennt.

Man beachte die Gesetze von 2010 die auf das Sozialversicherungsrecht bezug nehmen! Evtl einfach mal beim Wonnebauer auf der page nachlesen, da ist das gut erklärt.


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brunni
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6 Jahren  ago  

Bei Wonnebauer auf der Page ist gut gesagt, da muss man wissen wo man suchen soll


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3714 Messages

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6 Jahren  ago  

Auf dieser Seite den Artikel zum Minijob lesen. http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=240


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brunni
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6 Jahren  ago  

Aha, damit ist wohl gemeint, dass der Minijob dann in Deutschland Sozialversicherungspflichtig wird ???


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6 Jahren  ago  

Es muss erst berechnet werden ob der Mini-Job >25% oder <25% von der Summe aus Rente und Mini-Job aus macht.

Ist der Mini-Job <25% gilt folgendes: Der deutsche Mini-Job wird in Luxemburg sozialversicherungspflichtig und muss vom AG in Luxemburg gemeldet werden. Der Mini-Job ist dann in Deutschland steuerpflichtig, dabei wird die Steuer inkl Progressionsvorbehalt der luxemburger Rente berechnet (Wegfall der Mini-Job Pauschalversteuerung)

Ist der Mini-Job >25% gilt folgendes: Die luxemburger Rente wird in Deutschland sozialversicherungspflichtig, Krankenversicherung geht zB rüber nach Deutschland und jedem sollte klar sein das es teurer wird. Der Mini-Job ist dann in Deutschland steuerpflichtig, dabei wird die Steuer inkl Progressionsvorbehalt der luxemburger Rente berechnet (Wegfall der Mini-Job Pauschalversteuerung) - hier gibt es keine Änderung.


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brunni
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6 Jahren  ago  

Vielen Dank, bin zwar ua auch Lohnsachbearbeiterin (Deutsche Löhne) aber dass wusste ich auch noch nicht.


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Gerd Müller
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10 Monaten  ago  

Wohnebauer  mit Sicherheit nicht !

 


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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10 Monaten  ago  

Vorsicht bei Wohnort in D wird später bei Bezug von beiden Renten

die Krankenversicherung nach D verlegt. Und die ist bedeutend teuerer als in Lux.