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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Hinweis zum DBA update  

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12 Jahren  ago  

Wenn Arbeitszeit nach dem DBA in Deutschland zu versteuern ist dann verlangt das FA Luxembourg seit neuem die Kopie der deutschen Steuererklärung.

Daher bitte beachten das es zwischen der deutschen und der luxembourger Erklärung besser keine unterschiedlichen Angaben geben sollte. ZB Mieten, Einkommen oä.


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Kurtis
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12 Jahren  ago  

Hallo info,

wo bitte hast du diese News her ? Habe ich noch nirgends gehört ? Was ist der Hintergrund, sprich warum sollte Lux dies generell einfordern ? Die meisten machen in De doch gar keine Erklärung ? Das beide Erklärungen stimmig sein sollten steht doch außer Frage ?


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12 Jahren  ago  

Ich bin davon betroffen und habe es hinter mir.

Ich habe nichts falsch gemacht - allerdings gibt auch nichts das ich falsch machen könnte da ich leider keine Kapitaleinkünfte, Solaranlage, Miete oä habe.

Es ist so zwischen Deutschland und Luxembourg vereinbart worden - Luxembourg gibt uns ja das Gehalt steuerfrei und der Grenzgänger muss es selbständig dem deutschen Fiskus melden. Ob er das gemacht hat prüft das jeweilige Finanzamt.

Wäre es ein Grenzgänger der Lu-D macht dann muss übrigens D die Gegenprüfung machen.


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Kurtis
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12 Jahren  ago  

Hallo info,

jetzt verstehe ich. Du bist betroffen von der neuen 19 Tage-Regelung, sprich du hast mehr Tage in DE verbracht, sodass dein LU AG einen Teil der Tage nicht versteuert hat, weil diese DE zustehen. Richtig ?


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12 Jahren  ago  

richtig - so ist das.

Mein Hinweis war nur ein freundlich gedachter Tip an andere Grenzgänger. Wie gesagt, wer davon betroffen ist sollte aufpassen das es keine unterschiedlichen Angaben in der Steuererklärung von Luxembourg und Deutschland gibt.