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Forum / Steuern und Finanzen

HILFE/ Steuererklärung Luxemburg  

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Michael125
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13 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Ich brauche euere Hilfe kurz. Und zwar meine Frau und ich (verheiratet seit Mai 2011) arbeiten beide in Luxemburg (ich voll und meine Frau 24/h Stelle und nur 8 Monate jedes Jahr) Ich habe die Hauptsteuerkarte mit steuerpfl. Lohn 2200,-€ und sie besitzt die 2. Steuerkarte (mit 12% Pauschalbesteuerung) steuerpfl. Lohn 760,-€

zusammen im Jahr steuerpfl. Lohn 32.480€

Ich lese überall das man eine Steuererklärung wenn 2. karten im haushalt sind machen müsste, da müsste ich aber mit einer riesen Nachzahlung rechnen oder? Lass auf eioner anderen Seite z.B. das beide Gehälter dann 12% besteuert werden, das hiess in dem Fall das ich dann 250,-€ PRO MONAT an Steuern nachzahlen müsste oder?

Kann mir jemand helfen was ich tun soll und ob das wirklcih verpflichtend ist bzw ob das so stimtm wie ich es gedacht habe? (habe keine Vermögenssachen/Darlehen zum Einsetzen).

ich möchte keine Steuererklärung machen wenn nötig.

danke für euere Hilfe.


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Danny31
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13 Jahren  ago  

Hallo!

Bei uns ähnliche Situation! Wir machen seit 4 Jahren KEINE Steuer mehr!!

Bis heute hat sich niemand mehr gemeldet der eine von uns haben möchte!


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13 Jahren  ago  

s. Seite von Steuerkanzlei Wonnebauer:

Beide Eheleute arbeiten in Luxemburg

Wenn beide Eheleute in Luxemburg arbeiten, müssen Grenzgänger eine Steuererklärung abgeben.

Da dies den allermeisten Grenzgängern unbekannt ist, die auch zuvor keine Steuererklärung abgegeben haben, kommt es 2-3 Jahre später zu bösen Überraschungen.

Denn meist erst nach diesem Zeitraum erfolgt die offizielle Aufforderung durch das Finanzamt zur Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung.

Je nach Verdienst der Eheleute gibt es grundsätzlich Nachzahlungen. Dies hängt damit zusammen, dass ein Ehegatte die pauschale Steuerkarte erhält, die mit 12 Prozent besteuert wird. Werden dann die Gehälter addiert, liegt der Steuersatz meistens über 20 Prozent. Es leuchtet ein, dass dann ein Gehalt zu niedrig besteuert wurde. Dies führt dann zu den Nachzahlungen.

Erfahrungsgemäß können die Nachzahlungen auch durch Sonderausgaben und Eigenheimzinsen nicht derart reduziert werden, dass sie vermieden werden.

Es gibt aber auch die Fälle, in denen das durchschnittliche Einkommen unter 12 Prozent versteuert wird. Das ist bei Gehälter von 20.000 - 30.000 Euro der Fall. Hier kann es zu Erstattungen von 2000 Euro kommen.

Aber: Wegen Einführung der Jahresfrist im Jahr 2007 haben die Eheleute dann meistens diese Fristen versäumt. Erstattungen erfolgen nur noch dann, wenn die Erklärung bis zum 31.12. des Folgejahres eingegangen ist. In einem aktuellen Fall in unserer Kanzlei mußten wir dem Ehepaar die traurige Nachricht übermittlen, dass sie gerade 2 x 2200 Euro Steuererstattungen für die Jahre 2007 und 2008 verschenkt hatten, weil ihnen das oben genannte unbekannt war

Wie gesagt, schaue Dir die Seite an, da ist alles gut erklärt!


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

doppelt, einmal gelöscht


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Michael125
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13 Jahren  ago  

Also danke für die Antworten

Mit der Steuerkanzlei das habe ich auch gelesen, trotzdem danke

Ein Bekannte von mir arbeiten seit 4 Jahren auch beide in L und ahben nie etwas bekomemn.

hmm...was soll man tun beid em Betrag von mir?


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CaptainHook
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13 Jahren  ago  

Die Frage stellt sich ja gar nicht: wenn beide in Lux. arbeiten, MUSS eine Steuererklärung abgegeben werden! Kann mir nicht vorstellen, dass man auf Dauer durch die Maschen fällt und dann kommt die böse Überraschung, d.h. es dürfen mehrere Jahre auf einmal nachbezahlt werden und man bekommt noch Strafzinsen dazu. Bei diesem gem. steuerpflichtigen Jahresgehalt, wobei der Hauptteil ja bereits stärker besteuert wurde, minus der Möglichkeiten von Sonderausgaben, kann ich mir nicht vorstellen, dass da Nachzahlungen anstünden. Im Gegenteil, es kommt m.E. sogar zu Rückzahlungen, denn 12 x 760 = 9.120 und die wären steuerfrei. Schau mal in die Steuertabellen.


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Sehe das genauso wie CaptainHook. Bin zwar kein Steuerberater, aber ich gehe davon aus, dass ihr etwas zurückbekommen würdet. Und man kann nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und sagen, davon wusste ich nichts. Das schützt einen ja letztendlich auch nicht vor Strafe.

Ich musste z.B. in Deutschland auch für ein paar Jahre Steuern nachzahlen, weil ich mittlerweile in Rente bin, das hat mir vorher auch niemand gesagt und ich musste trotzdem zahlen!

Also mache die Erklärungen und warte ab, was kommt! Notfalls das Geld in einen Steuerberater investieren oder über die Gewerkschaft machen lassen; da sind die Erklärungen wohl kostenfrei!


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Michael125
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13 Jahren  ago  

@hook

also ich beziehe ja den Löwenanteil und mein Gehalt wird kaum versteuert, meiner Frau ihres hat die 12% Pauschale drin. und du hast dich verlesen, meine Frau hat einen Steuerpfl. Lohn von 760€ nicht die Steuern und bezahlt 50,-€ Steuern im Monat und ich ca 35€ (Meine Frau verdient brutto teilzeitstelle nur 1082€)

daher denke ich nciht an eine Rückzahluntg oder?


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Michael125
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13 Jahren  ago  

@horn :

was ich nicht versteh ist wenn man z.B. 60.000 im Jahr vedient und wenn man ca 20% verwsteuert wurde dann Nachzahlen muss und wenn man sdo um 30.000€ unter 12% versetuert wird das man dann eine Rückerstattung bekommen sollte. Verstehe das nicht so ganz.


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Ketti
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13 Jahren  ago  

Wenn beide in Lux arbeiten, muss eine Erklärung gemacht werden. Wir hatten auch gedacht, das man 3 Jahre Zeit hat - dann kam das böse Erwachen. Sie haben uns eine Nachzahlung geschickt, als wenn wir keinerlei Abzüge hätten ( Schuldzinsen etc ) . Wir sind direkt zur Gewerkschaft, wo wir schon Mitglied waren, die haben uns sehr geholfen. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, weil sie Nachzahlungen auch nicht stunden, die wollen dann alles auf einmal haben oder Zinsen.


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Michael125
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13 Jahren  ago  

Hallo Ketti

wann habt ihr denn nachzahlen müsen? über welchen Betrag reden wir denn ungefähr?

Also eine Bekannte von mir und ihr Mann arbeiten seit 5 Jahren beide in L und haben noch nie was bekommen?

Um welchen Betrag für NAchzahlung muss ich denn rechnen dann bei einen steuerpfl.Einkommen im Jahr von uns beiden von ca 35.000€. Zudem arbeitet meine Frau nur 8 Monate jedes Jahr in Luxemburg, andere Monate AGL1 in Deutschl.


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Michael125
209 Messages

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13 Jahren  ago  

Also ich habe mich heute mal erkundigt aif der Steuerverwaltung in Luxemburg.

Es ist richtig das wenn man verheiratet ist und 2 Lohnsteuerkarten in L sind das man eine Steuererklärung machen muss. Am 01.01.2011 ist die Zahl für steuerpfl Einkommen wonach das mit der Steuererklärung pflicht wäre hoch gesetzt worden auf 36.000€ im Jahr.

Da meine Frau (arbeitet nur 8 Monate Teilzeit in L) und ich auf ein steuerpfl. Einkommen von 35074€ kommen brauchen wir lt.Aussage keine zumachen, wonach der nette Herr meinte das ich aber mit einer Rückzahlung rechnen könnte. Da meinte ich dann muss ich jedes Jahr eine machen und ob sich das langfristig lohnt eher weniger. ER meinte so ab 38.000€ käme es zu Nachzahlungen.


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hdavidson
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13 Jahren  ago  

Deinen letzten Satz hätte ich jetzt weggelassen.......:cool::cool: