Liebe Grenzgänger,
Ich habe von 2015 bis Ende Januar 2018 in Luxemburg gelebt und gearbeitet. Da ich zu dem Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung für den Januar 2018 noch keine Steuerkarte für 2018 erhalten hatte, wurde mir von meinem Gehalt eine höherere Steuer als üblich vom Gehalt abgezogen. Mein damaliger Arbeitgeber hat mich informiert, dass ich die Differenz zwischen dieser überhöhten und der normalen Steuer durch Eine Steuererklärung zurück fordern kann.
Ist das der korrekte Ansatz? Ich würde also eine Steuererklärung einreichen ausschliesslich für Januar 2018? Ist es korrekt dass ich damit bis 2019 warten muss wenn die Formen für 2018 veröffentlicht warden?
Vielen Dank und Gruss,
Daniel