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Forum / Steuern und Finanzen

Heute um 11 Steuer-Chat  

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Eddy Thor
211 Messages

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14 Jahren  ago  

Nicht verpasssen: Heute findet von 11-12 Uhr im Chat auf diegrenzgaenger.lu der Experten-Chat zum Thema Steuererklärung statt. Alle User sind herzlich eingeladen. :thumbup:


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thoma00
1 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo . Ich habe ausschliesslich luxemburger Einkommen, will aber eine Immobilie in Deutschland erwerben .Die Einnahmen davon sind unter dem deutschen Freibetrag 8004 Euro.Muss ich dann in D Steuern ans Finanzamt bezahlen . Wie kann ich vermeiden in Deutschland über Immobilieneinkommen unter 8004 Euro Steuern ans Finanzamt zu zahlen ?? Danke MfgThoma


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo,

der Freibetrag von 8004€ in D gilt für das gesamte Einkommen (Welteinkommen), ausländische Einnahmen sind daher einzuberechnen, d.h. wenn das Einkommen in Lux 8004 € übersteigt, ist ab dem ersten in D eingenommenen Euro Steuer fällig. Das ausländische Einkommen muss in D bei der Steuererklärung angegeben werden und wird dann zur Berechnung des Steuersatzes für die sonstigen Einnahmen hinzugezogen (Progression). Versteuert werden muss das ausländische Einkommen bei Staaten, mit denen eine Doppelbesteuerungsabkommen besteht natürlich nicht noch einmal.

Für die steuerlich günstigste Ausgestaltung würde ich zu einem Steuerberater gehen.

Gruss

Martin