Hallo zusammen,
Ich arbeite in Lux; meine Verlobte in D. Wir wohnen beide in D.
Wir überlegen, ob es steuerlich Sinn macht, noch in 2018 standesamtlich zu heiraten. Da wir ähnlich verdienen, ergibt sich in Deutschland kein steuerlicher Effekt aus der Zusammenveranlagung (Verteilung ca. 60% ich, ca. 40% sie vom Gesamteinkommen).
In Luxemburg würde sich die Steuerklasse 2 in Form von ca. 250 EUR monatlich bei mir auswirken, wenn ich den Steuerrechner auf Guichet richtig bedient habe (Einkommen meiner Frau bereits als Progressionseinkünfte berücksichtigt; Effekt ergibt sich wohl vor allem aus dem Ehegattenabschlag von 4.500 EUR).
Nun aber meine Frage: Ich habe erst im August 2018 angefangen, in Luxemburg zu arbeiten. Somit würde ich in 2018 nicht die 90%-Grenze überschreiten. Dann bekäme ich trotz Heirat 2018 nicht mehr die Steuerklasse 2 - richtig?
Den hälftigen Ehegattenabschlag bekäme ich dann in Steuerklasse 1 auch nicht mehr für 2018, oder?
Wenn wir in 2019 heiraten (dann bei mir >90% der Einkünfte aus Lux), bspw. im Mai 2019; dann bekäme ich ab Mai wahrscheinlich Steuerklasse 2. Gilt dann die günstigere Veranlagungsform auch schon für Januar - April? In Deutschland kann man ja Ende Dezember noch heiraten und bekommt für das ganze Jahr die Zusammenveranlagung mittels der Einkommensteuererklärung.
Wenn wir erst im Mai 2019 heiraten, kann ich ja bis Ende März keine Änderung der Steuerkarte veranlassen, da wir da noch nicht verheiratet sind, richtig?
Vielen Dank für eure Ratschläge/Erfahrungen!