logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Hauptjob in Lux, Nebenjob in D: Sozialversicherung  

Profilbild von
marcos73
5 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen... Über meinen Hauptjob in Luxemburg bin ich (mit Woihnsitz in Deutschland) in Luxemburg sozialversichert. Was passiert, wenn ich in Deutschland einen Nebenjob annehme? Die Aussagen, die ich darüber von verschiedenen Seiten gehört habe, gehen etwas auseinander und reichen von "Interessiert keinen bei pauschal sozialversicherten Nebenjobs unter 400 Euro" bis "Du wirst komplett nach deutschem Recht sozialversichert und zahlst dann auch für den Hauptjob deutsche Beiträge", was den Nebenjob finanztechnisch unsinnig machen würde. Der Nebenjob bewegt sich um 400 Euro, wenn allerdings Fahrtkosten draufkommen, wirds mehr. Ich will nicht direkt bei der Krankenkasse anfragen. Hat jemand von euch einen Tipp für mich? Danke im Voraus!

Viele Grüße, marcos


Profilbild von
Schmitzi
6 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo,

Interesante frage, ich habe nämich ähniches vor und ferfüge über genau dei selben informationen, und nichtmals das D. Finanzamt konnte mir mit sicherheit sagen wie es ist. Darüber hinaus hatte ich in Diesem Jahr noch ein gewerbe im nebenerwerb, bin aber erst seit Januar in Luxemburg.

gruss Schmitzi


Profilbild von
amelie1
231 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hat der Grenzgänger einen Vollzeitjob in Luxemburg und zusätzlich einen “Mini-Job” (bis 400€) in Deutschland, so bleibt es bei der einen Steuererklärung für den Vollzeitjob in Luxemburg (da ja unter 400€ in D nicht versteuert werden muss). Liegt das Nebeneinkommen in Deutschland über 400€, so muss in Deutschland eine Steuererklärung abgegeben werden. Außerdem ist dann auch das luxemburger Gehalt unter Progressionsvorbehalt zu versteuern - das wird also teuer. So habe ich das ganze zumindest verstanden. aber checke auf jeden fall auch mal Deinen Arbeitsvertrag - oft untersagt der nämlich, irgendwo zusätzlich Geld zu verdienen..... Guck mal hier, da steht was drüber drin, glaub ich: http://www.wec-europa.org/download/mobilitaetshemmnisse_SLLR.pdf


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Amelie,

genau so ist es, ich habe mich damals bei der Bundesknappschaft erkundigt weil mir die Krankenkasse auch keine Auskunft geben konnte. Bei der Knappschaft sagte man mir damals, solange ich nicht über 400€ verdienen würde, wäre das in ordnung da die Steuern pauschal vom Arbeitgeber gezahlt werden.


Profilbild von
SamHawkins
124 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hi Marcos,

vor übermäßiger Besteuerung brauchst du wohl keine Angst zu haben, denn bei 5000 EUR Jahresbrutto dürfte nach Abzug von Werbungskosten und Freibeträgen kaum noch ein "zu versteuerndes Einkommen" in D übrigbleiben. Demnach kann es dir egal sein, mit welchem Steuersatz (für den dein LU-Einkommen mit maßgeblich ist -> Progressionsvorbehalt eben) die deutschen Einkünfte besteuert werden. (@ Steuerperle: Kannst du das bestätigen?)

Ich würde dir aber raten, die mit der Sozialversicherung zusammenhängenden Dinge vorher sorgfältig zu klären: - Wo wären zukünftig welche Beträge sozialversicherungspflichtig? - Besteht bei deutschem sozialversicherungspflichtigem Einkommen noch ein Anrecht auf LU Zahlungen (Kindergeld, ...)? - ...(wer weiss mehr?)

Viel Glück Sam


Profilbild von
josy
31 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Habe die gleichen Infos, weder die luxemburger noch die deutsche Seite konnte mir bislang definitiv sagen, ob ich für den freiberuflichen nebenjob in D sozialabgaben machen muß und/ oder ob die Mär stimmt, dass man dann das gesamte Einkommen ( also auch den lux. Teil) in D sozialverbeitragen muß. Offizielle Anfragen in D verliefen ins Leere und in Lux halte ich das für sehr riskant. Mein AG meinte, solange die nichts wissen sei es unproblematisch, wenn die aber etwas erfahren, könnte es teuer werden, wie und was genau wußte er aber auch nicht... ME kann das aber nicht sein, da es der Rechtseinheitlichkeit widerspricht. Sozialversicherung folgt Steuer, also kann und darf nur dort sozialverbeitragt werden, wo die Einnahme anfällt, und als >Freiberufler ist man zumindest aus der Rente raus, Frage ist ob man den Mindestbeitrag in der Kranken/Pflege in D zahlen muß. Von der Höhe der Einnahme eher nicht, die Krankenkassen wußten hier auch keine Antwort. Das ist meine Rechtsmeinung aufgrund der Niederlassungsfreiheit und der Rechtseinheitlichkeit. Ein Musterurteil habe ich leider nicht gefunden.


Profilbild von
marcos73
5 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo,

vielen Dank für Eure Meinungen. Dann werde ich schauen müssen, dass es unter 400€ bleibt.

Gruß, marcos


Profilbild von
josy
31 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

neueste Aussage der IKK: wer in D einen freiberuflichen Nebenjob macht, muß angeblich seine gesamten Einnahmen( dh. auch das Luxemburger Gehalt) in D sozialverbeitragen!!!!! ich halte diese Aussage für sehr gewagt und werde nun offiziell schriftlich in LUX und D nachfragen, denn mein Job in D geht nur offiziell. Wenn ich was weiß, melde ich mich wieder


Profilbild von
cat1
5 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Ich wollte mich nebenberuflich in Deutschland Selbständig machen( für paar Stunden die Woche) und habe einen festen Job in Luxenburg! Mir wurde damals erklärt von einem Steuerberater der sich in luxemburger und deutschem Recht auskennt, das ich auf jeden Fall eine Steuererklärung in Deutschland machen muss. Ich hätte mein Luxemburger Gehalt + Lebenstand +Kinder ect. angeben müssen und an Hand dessen wäre der Steuersatz für mein deutsches Einkommen errechnet worden. Hatte vorher auch viele Horrormärchen gehört, das ich mein Luxemburger Gehalt noch einmal in Deutschland versteuern muss.