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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Hauptjob in Deutschland Nebenjob Tankstelle Wasserbillig  

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sunsun
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11 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

Wie wird was besteuert wenn: Arbeitnehmer auf Steuerklasse 1 einen Hauptjob in Deutschland hat und zusätzlich einen Nebenjob in Luxemburg hat?

Wie wird das besteuert??

Danke


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patrick54292
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11 Jahren  ago  

Hallo Sunsun,

Punkt 1: nur Steuerberater dürfen steuerliche Auskünfte geben! Das ist eigentlich bekannt, dennoch findet man natürlich hier und da mal ein paar Tipps und solange die Aussagen nicht falsch sind, kann einem glaube ich auch keiner etwas. Formalerweise gebe ich den Hinweis: meine Angaben sind ohne Gewähr 🙂

in Deutschland musst du deine Luxemburgeinkünfte aus NICHT-SELBSTSTÄNDIGER ARBEIT gegenüber dem Finanzamt nicht angeben. Luxemburg hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass derart geregelt ist, dass deine luxemburgischen Einkünfte als in Deutschland-Wohnhafter (non-résident luxembourgeois) nur 1x besteuert werden und zwar in Luxemburg. Besonderheit in deinem Fall: die luxemburgische Steuerbehörde wendet den sogenannten Progressionsvorbehalt an, dieser tolle Begriff bedeutet, dass die luxemburgische Steuerbehörde dein deutsches Jahresbrutto abzüglich deutscher Werbungskosten zu deinem luxemburgischen Nebenjob hinzurechnet um deinen prozentualen Steuersatz in Luxemburg zu ermitteln, der wie in Deutschland steigend (progressiv) ist mit steigendem Gesamtbrutto.

Konkret: Wenn du in Lux im Jahr 6000€ Nebenverdienst hast, werden die 6000€ nicht mit dem luxemburgischen Steuersatz, der bei diesem Einkommen normalerweise anzuwenden ist, besteuert sondern zum höheren Steuersatz, der fällig ist bei 6000€ Jahreseinkommen + deine deutschen z.B. 30000€ brutto im Jahr, zahlst in Lux also etwas mehr an Steuern auf deinen Nebenjob, aber wahrscheinlich unterliegen selbst trotz diesem Progressionsvorbehalt deine luxemburgischen Einnahmen immer noch einem attraktiveren Steuersatz im Vergleich zum deutschen Finanzamt 😉

ich kann dir auch empfehlen: Thomas Görres 06541 818780 von Taxsolution = Lohnsteuerhilfeverein SaarMosel, bei dem bin ich, sehr kompetenter Mann und günstig.

LG Patrick


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sunsun
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11 Jahren  ago  

Hallo Patrick,

ich danke Dir sehr für deine ausführliche Auskunft. Ich glaube dem ist nichts mehr hinzuzufügen 🙂

Schönes Wochenende wünsch ich Dir.

VG


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patrick54292
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11 Jahren  ago  

Kein Thema,

war vor einigen Wochen auch ein Thema, was mich persönlich interessiert und wo mich dann der Steuerexperte aufgeklärt hat. Wenn man weiß wie das finanziell unterm Strich aussieht, ist die Motivation eine andere 😉

Viel Erfolg & ebenfalls sonniges We aus Trier 🙂


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info
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11 Jahren  ago  

Das ganze Thema ist weit komplizierter.

Der Nebenjob in Luxemburg wird sicherlich nicht mehr als 75% vom Jahreseinkommen (Summe Deutschland und Luxemburg) ausmachen.

Damit fällt zunächst einmal die komplette Sozialversicherungspflicht an das Wohnland. Das bedeutet im Klartext es sind die deutschen Beiträge für die Renten, Kranken, Pflege und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Dabei muss der Arbeitnehmer draufzahlen was an den Arbeitgeberanteilen von Luxemburg fehlt.

Steuern: Luxemburg und Deutschland versteuert mit dem sg Progessionsvorbehalt. Dh die Summe aus dem Einkommen aus Luxemburg und Deutschland muss man in der jeweiligen Steuertabelle nachschlagen und der daraus resultierende Prozentuale Steuersatz muss auf das jeweilige Einkommen angewendet werden.

Luxemburg speziell: Da keine >90% des Welteinkommen in Luxemburg erziehlt werden kann man nicht von steuerlichen Absetzmöglichkeiten profitieren.

Zurück zum Fall: Hier ist bereits die ungünstige Steuerkasse 1 in Deutschland die Basis und ich erstelle ein kleines Beispiel mit den Steuersätzen 2014 (ohne Kirchensteuer)

Jahresbrutto Deutschland: 30020Euro Jahressteuerbetrag Deutschland: 5564Euro

Jahresbrutto Luxemburg: 10000Euro Jahressteuerbetrag: 0,00Euro

Jetzt kommt die Progession ins Spiel!

Jahresbrutto Deutschland plus Jahresbrutto aus Luxemburg: 40020Euro Der daraus resultierende Steuersatz für Deutschland liegt bei 22.35% Neuer Jahressteuerbetrag Deutschland: 6709Euro Der daraus resultierende Steuersatz für Luxemburg liegt bei 12% Neuer Jahressteuerbetrag Luxemburg: 1200Euro

Fazit, man geht für 10000Euro nach Luxemburg arbeiten. Das führt zu 1145Euro Steuern die man an Deutschland mehr abführen muss Das führt zu 1200Euro Steuern die man an Luxemburg abführen muss

Es verbleiben also noch fantastische 7660 Euro netto, wohlgemerkt im Jahr. Davon müssen aber noch die Zusatzkosten für die deutschen Sozialversicherungen bezahlt werden.

Beitragssätze 2014: Krankenversicherung Allgem.: 15,5% Pflegeversicherung Kinderlose: 2,3% Rentenversicherung 18,9% Arbeitslosenversicherung 3 % In Summe 39%

Diese 3900Euro sind auf die Einnahmen aus Luxemburg an die deutschen Kassen zu zahlen, abzüglich der Arbeitgeberanteile von Luxemburg iHv 1256Euro. Also muss man bei diesem Beispiel 2644 drauflegen und die gehen von den 7660 ab, es verbleiben 5014 Euro, von denen noch 147Euro Solidaritätsbeitrag in Luxemburg abgeführt werden müssen (wg Bankenrettung). Man hat also für 10000 Euro gearbeitet über die sich zur mehr als die Hälfte die Finanzminister und die Versicherungen freuen und darf sich mit wenig mehr netto in der Tasche freuen.

Hier hätte ein sg 400Euro Job in Deutschland den gleichen Effekt erziehlt.

Früher ging das alles mal, da hat Deutschland von Luxemburg nichts mitbekommen und Luxemburg hat nichts von Deutschland mitbekommen. Leider ist das seit Januar 2014 Geschichte, denn beide Länder tauschen die Daten online aus.

Und jetzt hoffe ich noch das ich bei dem Zahlensalat keinen Fehler eingebaut habe. ________________________________________________________________________ Die Hoffnung stirbt zuletzt; natürlich ist ein Fehler drin, die 90% Grenze in Luxemburg bezüglich der Progression wurde von mir falsch ausgelegt. Das ist im weiteren Verlauf dieses Themas jedoch dann erklärt.

Es ging mir jedoch auch eher darum das Steuern noch das kleinere Übel in diesem Thema sind, die Sozialabgaben stellen das eigentliche Problem dar.


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henkel12
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11 Jahren  ago  

@info: das wäre ja eine Doppelbesteuerung. Ich nehme also an, dass wenigstens der in Lux abzuführende Steuerbetrag in Deutschland nicht nocheinmal in den Progressionsvorbehalt reinfällt?


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11 Jahren  ago  

Hallo henkel12,

die Steuer aus dem jeweils anderen Land darf man beim berechnen des sg Progressionsvorbehalt nicht abziehen. Aber in der Tat darf man etwas abziehen was ich oben nicht angegeben habe und das sind die Werbungskosten.


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Fredde
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11 Jahren  ago  

Der Progressionsvorbehalt wird nur in dem Land angewandt in der Steuerpflichtige unbeschränkt Steuerpflichtig ist. Also nur in einem Land. In diesem Fall hier wohl nur in Deutschland. Ansonsten wäre es wirklich eine Doppelbesteuerung. Das heisst in LUX fallen keine oder nur wenige Steuern an, in DE dafür mehr.

Ich habe eben ein ähnlichen Fall mit meine Steuerberater geklärt.


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11 Jahren  ago  

Zur Steuersituation Luxemburg: Zitat aus Guichet.lu

"Steuerbefreite ausländische Einkünfte:

Erzielt ein gebietsansässiger bzw. nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger, der die Voraussetzungen für eine steuerliche Behandlung als gebietsansässiger Steuerpflichtiger erfüllt, ausländische Einkünfte, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei sind, werden diese steuerfreien Einkünfte in eine fiktive Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Um einen individuellen Steuersatz zu berechnen, der auf das in Luxemburg zu versteuernde Einkommen angewandt wird (steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen). Dieser individuelle Steuersatz, der sich aus dieser fiktiven Veranlagung ergibt, wird anschließend jedoch nur auf das in Luxemburg zu versteuernde Einkommen angewandt."

Zur Steuersituation Deutschland (ab ende Seite 29)

http://books.google.de/books?id=Mcd6AQAAQBAJ&pg=PA30&dq=progressionsvorbehalt+auslandseink%C3%BCnfte+aus+nichtselbst%C3%A4ndiger+t%C3%A4tigkeit&hl=de&sa=X&ei=LMMxU9X5KcHDtQbb5YGYDQ&ved=0CDIQ6AEwAA#v=onepage&q=progressionsvorbehalt%20auslandseink%C3%BCnfte%20aus%20nichtselbst%C3%A4ndiger%20t%C3%A4tigkeit&f=false

Aufpassen, es geht um Einkünfte aus nicht selbstständigen Tätigkeiten.


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Fredde
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11 Jahren  ago  

Genau was ich gesagt habe. Wenn man die Vorraussetzung als gebietsansässiger Steuerpflichtiger erfüllt (also mehr als 90% des gesamten Einkommens in LUX erzielt/zu versteuern hat) dann gilt der Progressionsvorbehalt in LUX, wenn nicht dann in DE. Ist bei mir genau so.


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info
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11 Jahren  ago  

In der Tat ist das so bei der Lohnsteuerklasse 1, hier greift die Progression erst ab 90%. Mein Fehler liegt darin das es ein anderer Fall ist wenn es sich um ein Ehepaar handelt das In Luxemburg arbeitet. Dann besteht ja die Verpflichtung zur Steuererklärung und im Gegensatz zu diesem Fall kann es tatsächlich zur Steuernachzahlung bzw Vorauszahlung kommen.


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herbea
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11 Jahren  ago  

Vor allem ist das Einkommen aus Luxemburg ganz sicher in Deutschland anzugeben, da im Wohnsitzland immer eine unbegrenzte Steuerpflicht gilt. Ob eine Steuer auf ausländisches Einkommen anfällt ist wiederum was anderes und ist halt abhängig davon, was die Doppelbesteuerungsabkommen sagen. Aber halt ist es erstmal immer anzugeben. Ausserdem wurde ja oben schon erwähnt, dass der Fall in Steuerklasse 1 zu behandeln ist und da gilt die 90% Grenze. Bei verheirateten wird's dann richtig kompliziert, wenn einer in Lu einer in D arbeitet etc... aber das ist ja jetzt eh nicht Thema...