Hallo. Ich bin hauptberuflich in Luxemburg tätig und möchte eventuell ein Nebengewerbe in Deutschland eröffnen. Kennt sich jemand mit der Höhe des Freibetrags, eventuelle Krankenkassenbeitäge und rechtliche Gegebenheiten aus? Danke und Gruss Marco
Hallo,
wenn du in LUX Angestellt (nicht selbständig tätig) bist und sozialversicherungspflichtig bist und dann in DE eine selbständige Tätigkeit aufnimmst bist du weiterhin sozialversicherungspflichtig in LUX aber mit deinem Gesamteinkommen. Das heisst am ende des Jahres musst du von deinem Einkommen/Gewinn in Deutschland die Sozialversicherungsbeiträge in LUX bezahlen. Relevant für die Sozialversicherungspflicht ist die nicht-selbständige Tätigkeit in LUX. Bei einer nicht selbständigen Tätigkeit in Deutschland und einem Wohnort in Deutschland greift die 25% Regel. Wenn du also mehr als 25% deines Gesamteinkommens in DE erzielst bist du auch da sozialversicherungspflichtig und zwar mit deinem ganzen Einkommen!
Steuern bezahlst du in Deutschland für die in Deutschland einnahmen unter Berücksichtigung des Einkommens in LUX (Progressionsvorbehalt).
Fredde