Hallo werte Forumfreunde,
ich habe einmal eine Frage bzg. von Wohnsitzen. Ich habe mein Studium in meinem Geburtsort, von der Wohnung meiner Eltern, in Borchen aus durchgeführt. Nun habe ich mein erstes Staatsexamen und muss ins Referendarjahr. Dieses wurde nun vergeben und ich muss ins 130 KM entfernte Recklinghausen reisen. Ist auch alles kein Problem. Nun meine Frage: Damit ich eine Wohnung in Recklinghausen überhaupt mieten kann muss ich dort auch angemeldet sein. Diese habe ich auch gemacht und die Stadt Recklinghausen hat dann von sich aus meine alte Gemeinde angeschrieben ( sonstiger Erstwohnsitz bei meinen Eltern ) und die Anmeldung mitgeteilt. Daraufhin wurde der Wohnsitz in Borchen gestrichen. Im Endefekt habe ich jetzt nur noch einen Wohnsitz und der ist Recklinghausen. Doch dort bin ich nur von Montag bis Freitag Mittag. Dann geht es zurück nach Borchen, da dort mein Lebensmittelpunkt ist. Bin dort im Sportverein; meine Eltern, Freund und Bekannte leben dort. Nun bin ich bei dem Einkommensteuerantrag und frage mich was ich nun im Bezug der Zweitwochnung ( doppelte Haushaltführung ) überhaupt angeben kann ? Eigentlich ist mein Erstwohnsitz der in Borchen. Doch wie mache ich dieses.
Vielleicht kann mir ja einer helfen.
Mit freundlichen Grüßen Haggy