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Forum / Steuern und Finanzen

Haupt- oder Zweitwohnsitz  

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RichardheS
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9 Jahren  ago  

Hallo werte Forumfreunde,

ich habe einmal eine Frage bzg. von Wohnsitzen. Ich habe mein Studium in meinem Geburtsort, von der Wohnung meiner Eltern, in Borchen aus durchgeführt. Nun habe ich mein erstes Staatsexamen und muss ins Referendarjahr. Dieses wurde nun vergeben und ich muss ins 130 KM entfernte Recklinghausen reisen. Ist auch alles kein Problem. Nun meine Frage: Damit ich eine Wohnung in Recklinghausen überhaupt mieten kann muss ich dort auch angemeldet sein. Diese habe ich auch gemacht und die Stadt Recklinghausen hat dann von sich aus meine alte Gemeinde angeschrieben ( sonstiger Erstwohnsitz bei meinen Eltern ) und die Anmeldung mitgeteilt. Daraufhin wurde der Wohnsitz in Borchen gestrichen. Im Endefekt habe ich jetzt nur noch einen Wohnsitz und der ist Recklinghausen. Doch dort bin ich nur von Montag bis Freitag Mittag. Dann geht es zurück nach Borchen, da dort mein Lebensmittelpunkt ist. Bin dort im Sportverein; meine Eltern, Freund und Bekannte leben dort. Nun bin ich bei dem Einkommensteuerantrag und frage mich was ich nun im Bezug der Zweitwochnung ( doppelte Haushaltführung ) überhaupt angeben kann ? Eigentlich ist mein Erstwohnsitz der in Borchen. Doch wie mache ich dieses.

Vielleicht kann mir ja einer helfen.

Mit freundlichen Grüßen Haggy


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Anonyme

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9 Jahren  ago  

Die Steuergesetzgebung kennt keinen 1sten und 2ten Wohnsitz, dein Lebensmittelpunkt ist dort wo du dich die meiste Zeit aufhälst und deine Familie, Freunde und Aktivitäten hast. DU kannst aber keine doppelte Haushaltsführung geltend machen da du an deinem Lebensmittelpunkt bei deinen Eltern wohnst und du dort damit keine Haushaltsführung hast....


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RichardheS
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9 Jahren  ago  

Hallo,

gilt das auch wenn ich im Haus eine abgeschlossene Wohnung habe?


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Google und auch Wikipedia helfen bei der 'Doppelten Haushaltsführung', ein Programm zur Einkommensteuer hilft auch ungemein. Du musst Aufwendungen für beide Haushalte nachweisen können (zb Miete und/oder Nebenkosten, Verpflegung usw...), bei den Eltern wohnen wird meistens nicht anerkannt


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RichardheS
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9 Jahren  ago  

Hallo Bus118

danke Dir erst Mal das Du mir so schnell geantwortet hast. Habe mir schon einiges wegen der "Doppelten Haushaltsführung" durchgelesen. Doch leider hat keine der Seiten meine Fragen so richtig beantworten können. Das ich bei meinen Eltern im Haus wohnen werde ist eigentlich kein Problem, da das Urteil von BFH am 19.09.2012 VI R 78/10 einen Studenten unter den grundsätzlichen Voraussetzungen der doppelten Haushaltführung auch ein Zimmer im Haushalt der Eltern als zulässig erklärt hat. Da dürfte das Problem mit einer abgeschlossen Wohnung bei meinen Eltern kein Problem sein. Also kann ich mich nach dem neuen Mietgesetz (Wohnungsgeberbestätigung ) doch nicht mehr bei 2 Wohnungen anmelden. Oder? Wie soll ich nun meine "ALTE Wohnung" beim Finanzamt angeben wenn ich dort doch gar nicht mehr gemeldet bin? Ist mir alles ein bisschen Schleierhaft.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Wie schon gesagt, das Finanzamt interessiert sich zunächst einmal nicht für 1. oder 2. Wohnsitz. Einfach mal die Sachen in der Erklärung angeben und vielleicht noch ein paar Unterlagen beilegen die zeigen, das dein Lebensmittel Punkt noch bei deinen Eltern ist. Dann sollte das eigentlich gehen. Sicherheitshalber solltest du aber eine Zweitwohnsitz bei deinen Eltern anmelden. Das Amt kann das dann anerkennen oder wird dir mitteilen das das nicht geht. So, was kannst du verlieren?

Da die Referendariatszeit zeitlich begrenzt sollte das dann auch beim Finanzamt anerkannt werden.


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RichardheS
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9 Jahren  ago  

Möchte mich für alle Antworten und Hilfen bei dieser Frage bedanken. Es wurde mir bei dieser Angelegenheit sehr gut geholfen. Damit schließe ich den beitrag