Hi, bin Grenzgänger und versteuer mein Einkommen zu 100% in Lux. Habe jetzt Geld aus Lux in Lux geerbt. Dies liegt auf meinem Lux Konto und erwirtschaftet Zinsen. Muss ich dieses Geld und die Zinsen noch separat in D beim Finanzamt anzeigen und versteuern lassen? Danke für Eure Hilfe
INFO FLASH
Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Angeben oder Pauschalversteuerung in Luxemburg, wie du möchtest. Details gibt es ausreichend im Netz.
aus aktuellem Anlass:
@Info Fragt sich, wie Herr Bettel die "richtige Richtung" definiert....der Mann ist schliesslich Jurist.
Grundsätzlich muss jeder der in D wohnhaft ist eine Steuererklärung machen, nur das Finanzamt kann den Bürger davon befreien. Bei uns Grenzgänger führt das im Prinzip dazu das wir reinschreiben müssen was wir verdient haben und dann geben wir an das bereits alles versteuert wurde und das Finanzamt kommt zum Schluss das wir nix zu versteuern haben.
Also ich denke für 2014 ist es nicht zwingend zu deklarieren.
Aktuell findet doch eine Quellensteuerabzug von 35% statt, es sei denn, dem Informationsaustausch wurde zugestimmt/ benatragt und dann sind die Zinserträge zu deklarieren.
Ab nächstem Jahr ist in jedem Fall zu deklarieren...
Aber mit dem Quellensteuerabzug von 35% ist doch die Steuerschuld nicht generell beglichen. ....ausserdem hat die EU-Zinssteuer hat ja keine abgeltende Wirkung... QUOTE Die EU-Zinssteuer ist keine Abgeltungssteuer. Sie müssen Ihre ausländischen Zinserträge also trotz Abzugs der EU-Zinssteuer voll in Deutschland versteuern. Allerdings dürfen Sie die EU-Zinssteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, damit sie auf die im Steuerbescheid festgesetzte 25 %ige Abgeltungsteuer angerechnet oder Ihnen erstattet wird. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung der ausländischen Zahlstelle über den Steuerabzug vorzulegen. Die EU-Zinssteuer wird Ihnen in voller Höhe ohne einen Anrechnungshöchstbetrag erstattet (§ 14 ZIV). Das gilt auch, wenn Sie mit Ihren gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. UNQUOTE QUELLE: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-25125.xhtml?currentModule=home
@Schaoten, das war mir so nicht bewusst!
Aber der Schaden ist ja nur mal bei mir, da keine Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen kann 😉
Im Endeffekt hast Du wahrscheinlich mit den 35% schon mehr bezahlt, als wenn Du eine Steuererklärung gemacht hättest. Aber lt. Gesetz hast Du trotzdem falsch gehandelt. Keine Ahnung, wie Du jetzt am besten vorgehen solltest - am besten mal vorsichtshalber einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der wird Dir schon empfehlen, was am Besten zu tun ist....
Wie lange ist das denn her? Ich nehme an die Zinserträge sind nicht so gewaltig bei den Konditionen der letzten Jahre.
Ich würde tippen ein Anruf beim Finanzamt mit der Erläuterung des Fehlers würde nur dazu führen, dass die Steuererklärungen nachzumachen sind oder sie es für die Zukunft verlangen. Denn in der Tat hättest du sogar Geld aus D zurückbekommen (Freibetrag, Abgeltungssteuer von nur 25 % + Soli +KSt).
In Lux. sind diese Zinserträge übrigens nicht zu versteuern, da du in D wohnhaft bist.