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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Forum / Steuern und Finanzen

Guthabenzinsen auf Lux Konto  

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BGL0832
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11 Jahren  ago  

Hi, bin Grenzgänger und versteuer mein Einkommen zu 100% in Lux. Habe jetzt Geld aus Lux in Lux geerbt. Dies liegt auf meinem Lux Konto und erwirtschaftet Zinsen. Muss ich dieses Geld und die Zinsen noch separat in D beim Finanzamt anzeigen und versteuern lassen? Danke für Eure Hilfe


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info
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11 Jahren  ago  

Angeben oder Pauschalversteuerung in Luxemburg, wie du möchtest. Details gibt es ausreichend im Netz.

aus aktuellem Anlass:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/informationsaustausch-mit-eu-finanzaemtern-luxemburg-knickt-ein-1.1881334


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

@Info Fragt sich, wie Herr Bettel die "richtige Richtung" definiert....der Mann ist schliesslich Jurist.


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BGL0832
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11 Jahren  ago  

Also in meiner Lux Steuererklärung habe ich die Angaben gemacht und entsprechend versteuert. In D habe ich aber keine diesbezügliche Angaben gemacht. Somit dürfte ich also keinen Fehler gemacht haben, oder?


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info
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11 Jahren  ago  

Grundsätzlich muss jeder der in D wohnhaft ist eine Steuererklärung machen, nur das Finanzamt kann den Bürger davon befreien. Bei uns Grenzgänger führt das im Prinzip dazu das wir reinschreiben müssen was wir verdient haben und dann geben wir an das bereits alles versteuert wurde und das Finanzamt kommt zum Schluss das wir nix zu versteuern haben.


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Wenn Du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, hättest du die Kapitaleinnahmen aus Luxemburg in einer Steuererklärung in Deutschland angeben müssen - auch wenn Du vorher immer nur als Grenzgänger deine ESt-Erklärung in Luxemburg gemacht hast.


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

Also ich denke für 2014 ist es nicht zwingend zu deklarieren.

Aktuell findet doch eine Quellensteuerabzug von 35% statt, es sei denn, dem Informationsaustausch wurde zugestimmt/ benatragt und dann sind die Zinserträge zu deklarieren.

Ab nächstem Jahr ist in jedem Fall zu deklarieren...


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Aber mit dem Quellensteuerabzug von 35% ist doch die Steuerschuld nicht generell beglichen. ....ausserdem hat die EU-Zinssteuer hat ja keine abgeltende Wirkung... QUOTE Die EU-Zinssteuer ist keine Abgeltungssteuer. Sie müssen Ihre ausländischen Zinserträge also trotz Abzugs der EU-Zinssteuer voll in Deutschland versteuern. Allerdings dürfen Sie die EU-Zinssteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, damit sie auf die im Steuerbescheid festgesetzte 25 %ige Abgeltungsteuer angerechnet oder Ihnen erstattet wird. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung der ausländischen Zahlstelle über den Steuerabzug vorzulegen. Die EU-Zinssteuer wird Ihnen in voller Höhe ohne einen Anrechnungshöchstbetrag erstattet (§ 14 ZIV). Das gilt auch, wenn Sie mit Ihren gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. UNQUOTE QUELLE: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-25125.xhtml?currentModule=home


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

@Schaoten, das war mir so nicht bewusst!

Aber der Schaden ist ja nur mal bei mir, da keine Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen kann 😉


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Im Endeffekt hast Du wahrscheinlich mit den 35% schon mehr bezahlt, als wenn Du eine Steuererklärung gemacht hättest. Aber lt. Gesetz hast Du trotzdem falsch gehandelt. Keine Ahnung, wie Du jetzt am besten vorgehen solltest - am besten mal vorsichtshalber einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der wird Dir schon empfehlen, was am Besten zu tun ist....


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CaptainHook
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11 Jahren  ago  

Wie lange ist das denn her? Ich nehme an die Zinserträge sind nicht so gewaltig bei den Konditionen der letzten Jahre.

Ich würde tippen ein Anruf beim Finanzamt mit der Erläuterung des Fehlers würde nur dazu führen, dass die Steuererklärungen nachzumachen sind oder sie es für die Zukunft verlangen. Denn in der Tat hättest du sogar Geld aus D zurückbekommen (Freibetrag, Abgeltungssteuer von nur 25 % + Soli +KSt).

In Lux. sind diese Zinserträge übrigens nicht zu versteuern, da du in D wohnhaft bist.


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info
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11 Jahren  ago  

Die Zinseinkünfte selbst sind nicht in Luxemburg zu versteuern, das ist richtig aber der Zinsertrag wird in die Progression eingerechnet.