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Forum / Steuern und Finanzen

Gleichstellung mit Ansässigen / Seite 3 im D100er Formular  

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Kurtis
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6 Jahren  ago  

Hallo,

hat sich schon jemand konkret Gedanken über den Unterschied gemacht:

Feld 322 und Feld 323 ?

Nichtansässige Steuerpflichtige können den ansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden, wenn mindestens eine der folgenden Angleichsbedingungen erfüllt ist (bei nichtansässig verheirateten Steuerpflichtigen muss mindestens einer der Ehegatten die Bedingung unter A. oder B. erfüllen und der Antrag muss gemeinsam gestellt werden) :

Feld 322: "mindestens 90% des Welteinkommens sind in Luxemburg steuerpflichtig (Festsetzung des Satzes gemäß Felder 325 bis 327)(Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei denen ein anderer Staat als Luxemburg gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht innehat, sind in Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht, den in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen);

Feld 323: "die nicht in Luxemburg steuerpflichtigen Gesamteinkünfte müssen weniger als 13 000 € betragen"

Ist beides anzukreuzen ? Ist doch "quasi" das Gleiche?

Oder wo liegt der Unterschied?


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Kurtis
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6 Jahren  ago  

die Felder 406 und 409 geben mir leider auch Rätsel auf:

Jeder hat doch bereits in 2017 fuer 2018 eine Wahl getroffen?

406: Dort soll die Wahl bestaetigt werden - OKAY - aber warum nochmal per Post oder Guichet bestaetigen - dafür ist das Kreuz im Feld doch da?

409: Das macht doch nur Sinn, wenn ich nun eine ANDERE Wahl haben möchte als 2017 beantragt?

 


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Kurtis
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6 Jahren  ago  

leider gibt die "Ausfüllhilfe" des LCGB da nur rudimentäre Unterstützung ...

 


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Juliana Hameier
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6 Jahren  ago  

geht es hier nicht um Doppelbesteuerungsabkommen Lux/Belgien?

Antrag auf Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 157ter L.I.R. bzw. Artikel 24 § 4a des Doppelbesteuerungsabkommens zwischenLuxemburg und Belgien. Alle luxemburgischen Einkünfte (zu versteuernde Einkünfte) und nicht luxemburgischen Einkünfte(steuerbefreite Einkünfte) des Steuerpflichtigen und gegebenenfalls des Ehepartners/Partners müssen angegebenwerden.

Hänge hier auch gerade....

 


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Kurtis
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6 Jahren  ago  

@JH: Da hast du in der Tat einen wunden Punkt gefunden ...oder anders ausgedrückt: M.E. einen Formularfehler ...das betrifft im speziellen die DE Grenzgänger, da ich gar nicht weiß, ob es für die Belgier diese 13.000 EUR gibt ...

Der von die aufgeführte Passus als "Einführungssatz" ist meiner Meinung nach schlicht und ergreifend falsch, da es eben nicht nur um das DBA Lux-Belgien geht, sondern auch Lux-DE

@Info: Richtig ?