Hallo,
hat sich schon jemand konkret Gedanken über den Unterschied gemacht:
Feld 322 und Feld 323 ?
Nichtansässige Steuerpflichtige können den ansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden, wenn mindestens eine der folgenden Angleichsbedingungen erfüllt ist (bei nichtansässig verheirateten Steuerpflichtigen muss mindestens einer der Ehegatten die Bedingung unter A. oder B. erfüllen und der Antrag muss gemeinsam gestellt werden) :
Feld 322: "mindestens 90% des Welteinkommens sind in Luxemburg steuerpflichtig (Festsetzung des Satzes gemäß Felder 325 bis 327)(Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei denen ein anderer Staat als Luxemburg gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht innehat, sind in Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht, den in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen);
Feld 323: "die nicht in Luxemburg steuerpflichtigen Gesamteinkünfte müssen weniger als 13 000 € betragen"
Ist beides anzukreuzen ? Ist doch "quasi" das Gleiche?
Oder wo liegt der Unterschied?