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Tanken wird in Luxemburg billiger
Forum / Steuern und Finanzen

getrenntlebend, Minijob in D und Kindergeld LU?  

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KemppiVota
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8 Jahren  ago  

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Ich war nahezu 20 Jahre verheiratet, lebe seit März getrennt. Wir haben 4 gemeinsame Kinder, er arbeitet in Lu und wir beziehen das Kindergeld monatlich von LU.

Nun meine Frage: Ich würde unser monatliches Einkommen einfach gerne ein wenig aufstocken mit einem Minijob oder sowas, damit ichs leichter hab mit den Kindern monatlich und nicht zu sehr rechnen muss. Gibt es eine Std Begrenzung bzw eine Gehaltsbegrenzung, damit das LU Kindergeld monatlich weiterläuft? Mit nem Teilzeitjob käme ich nicht mal annähernd auf die Summe, die wir momentan zur "Verfügung" haben.

Kann mir da irgendjemand weiterhelfen?

Lg


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8 Jahren  ago  

Wenn du einen offiziellen Teilzeitjob annimmst und dieser >25% von deiner Arbeit in Luxemburg ausmacht bist du komplett raus aus dem Luxemburger-Sozialversicherungssystem.


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KemppiVota
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8 Jahren  ago  

Mein "Nochehemann" arbeitet in LU, ich gar nicht bisher, also wäre das meine einzige Arbeit zum aufstocken des Lebensunterhaltes, und nur ein Minijob erstmal... und auf 25% käme ich damit nicht. Geht das dann durch? Ich hab leider damals meine Lehre nicht beendet und war all die JAhre nur für Haushalt und die vier Kinder zuständig.


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8 Jahren  ago  

Da es deine Einzige Stelle ist hat es auf das Einkommen aus Luxemburg zunächst gar keinen Einfluss, aber da du dann sozailversicherungspflichtig in deutschland beschäftigt bist wird zunächst Deutschland für das KiGe zuständig sein (auf monatlicher Basis) und das Differenzkindergeld kommt dann jeweils halbjährig.


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KemppiVota
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8 Jahren  ago  

das dachte ich mir. Danke Dir für deine Auskunft.

LG


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

Mir wurde folgende Auskunft der Familienkasse in Trier erteilt. Bei weniger als 8h Wochenstunden bleibt der Kindergeldbezug in Luxembourg, alles ab 8h zählt nach Deutschland. Die konkrete Angabe der Wochenarbeitsstunden (hier weniger als 8h) müsste im beigelegten Arbeitsvertrag deutlich ausgewiesen sein. Der Betrag, ob 250€ oder max.450€ wäre nicht ausschlaggebend.


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8 Jahren  ago  

Mit Verlaub, das ist in diesem Zusammenhang Unfug.

Sobald @kunterbuntes eine Arbeit aufnimmt bei der Sie sozialversicherungspflichtig ist wird automatisch Deutschland zum ersten Ansprechpartner für das Kindergeld und Luxemburg mach nur noch die Differenzzahlung.

Die Aussage von der Familienkasse ist für Grenzgänger gedacht, entweder war die Frage schlecht gestellt oder der Mitarbeiter der Kasse hat eine falsche Auskunft gegeben.

Nebenbei noch ein Hinweis, so wie ich es verstanden habe steht die Scheidung ins Haus und ab der Scheidung ist eh Deutschland für das Kindergeld als erstes zuständig. Denn ich gehe davon aus das @kunterbuntes zur ARGE muss oder eine Arbeit beginnt.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Hmm, also wir haben damals von Trier die gleiche Aussage bekommen das es von der Arbeitszeit abhängig ist ob Lux vorrangig bleibt oder D übernimmt.

Wir haben auch das Kindergeld monatlich aus Lux bekommen ( ich GG, meine Frau hat sich um die Kids gekümmert). Dann hat meine Frau in D einen Minijob angenommen. Die Mitarbeiterin von der Arbeitsagentur(?) hat gemeint sie müsste den Arbeitsvertrag einreichen und dann würde geprüft ob D vorrangig wird, das wäre abhängig von der Arbeitszeit. Sie hat gleichzeitig empfohlen das noch nicht nach Lux zu melden da die sonst direkt die Zahlungen einstellen würden. Man muss auch nichts nachträglich zurückzahlen wenn D zuständig wird weil die das dann direkt mit Lux regeln würden (so war es dann auch). Die Prüfung hat übrigens mehrere Monat gedauert wenn ich mich recht erinnere.

Edit: Beim Wonnebauer stehts auch so http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=308#c981

Seit April 2012 gilt dies auch für Minijobs. Bis dahin galt die Regel, dass der Anspruch auf deutsches Kindergeld von der Sozialversicherungspflicht abhängt. Das war bei Minijobs nicht der Fall.

Entscheidend ist seitdem, ob die Tätigkeit in Deutschland mehr als 8 Stunden dauert. Die Tätigkeit muss also wesentlich sein.


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8 Jahren  ago  

@player

du gibst deine Antwort in deinem post selbst, wie ich oben geschrieben habe geht es darum ob ein Job der Sozialversicherungspflicht unterliegt und das ist der Mini job halt nicht.

Ich könnte ja zB als Berater in Deutschland tätig sein und für diese Tätigkeit 1000euro pro Monat bekommen und trotzdem keine 8h pro Woche arbeiten. Diese Tätigkeit wäre ganz normal Sozialversicherungspflichtig und das KiGe wäre bei Deutschland. Aber das gilt ja zB auch bei H4 Bezügen.

An @Kunterbuntes noch ein Hinweis, geh auf den Link, du musst den Antrag noch neu machen da du getrennt lebst. Denke nicht das es schon gemacht wurde.

http://www.cae.public.lu/content/dam/cae/de/formulare/028-000070_AF_de.pdf


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

@Info: OK, können wir uns dann darauf einigen das bei einem Minijob(!) in D mit weniger als 8h pro Woche Lux zuständig bleibt und erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 8h D zuständig wird? 🙂


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8 Jahren  ago  

Hallo player,

wir müssen die Auflagen aus beiden Länder erfüllen. 1. Maximal 450 Euro pro Monat. 2. Es darf nur ein Arbeitsverhältnis sein. (die 450euro können nicht auf verschiedene AG aufgeteilt werden) 3. Es dürfen maximal 8h pro Woche sein. (Viele Dinge die als Mini-Job in Deutschland durch gehen sind damit ausgeschlossen worden https://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung)

Dann sind alle Ausnahmegründe erfüllt und es besteht keine allgemeine Sozialversicherungspflicht.


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

Ok, ich dachte auch, dass es klar wäre, dass wir hier von einem Minijob sprechen. Scheint auch bis auf eine Person, jeder so verstanden zu haben. Mein Beispiel-Geldbetrag oben war falsch, daher hab ich das auf max. 450€ geändert.


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AnthonyCaw
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8 Jahren  ago  

Sorry für diese kleine Nachricht. Ich würde dies mit Ihnen teilen und Sie sind nicht zu tun, es unbedingt gezwungen, aber es ist nur Informationen, die ich möchte Ihnen zu tragen. Mein ganzes Leben lang, bezeuge ich diese Dame Marie CERVANTES, weil es nur um mich von einer Belastung zu entlasten. Ich las einen Bericht über die Dame, die eigentlich mein Geld ursprünglich gewährten ich nicht für einen Moment glaubte aber meine Neugier trieb mich, um zu versuchen und schließlich bekam ich dieses Darlehen. Ich dies nur teilen Ihnen mit, dass Sie jetzt wissen, wer Sie sprechen, wenn Sie in der Notwendigkeit, seine E-Mail-Adresse ist dies: mariecervantes@financier. com


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Gregorymix
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8 Jahren  ago  

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