Hallo, bin neu hier im Forum und ganz begeistert von den Informationen, die man auf dieser Seite bekommt. Eine Frage ist für mich aber nach wie vor ungeklärt. Muss man als eingetragener Geschäftsführer einer S.A.R.L. zwingend seinen Wohnsitz in LU haben? Wir sind Deutsch und wollen unseren Wohnsitz hier gerne behalten. Vielen Dank für alle Antworten!!!
12 Jahren ago
Nein, dies ist nicht notwendig - viele Geschäftsführer Luxemburger Unternehmen wohnen nicht in Luxemburg. Schau mal hier: http://www.lcg-luxembourg.com/Luxembourg.443.0.html
Den Gesetztestext konnte ich auf die schnelle nicht finden. Aber dafür gibt es ja Internet.