Hallo zusammen,
mit meiner "Noch-Frau" (100% Einkommen in DE) wurde ich die letzten Jahre in LU mit einem individuellen Steuersatz "zusammenveranlagt".
Dieses Jahr steht nun noch die Scheidung an und hier meine Fragen 🙂
- Behalte ich meinem individuellen Steuersatz bzw. wie verhält es sich mit der Regelung, die Steuerklasse 2 für drei Jahre zu behalten?
- Wie verhält es sich, wenn ich nochmal heirate? Erhalten meine zukünftige und ich beide Klasse 2 (der Steuersatz sollte deutlich unter meinem jetzigen liegen)
- Ich gehe mal davon aus, dass die Pflicht zur Abgabe einer Steuerklärung nicht durch den geänderten Sachverhalt erlischt?
Vielen lieben Dank, C.