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Forum / Steuern und Finanzen

"Gemeinsame Veranlagung" nach Scheidung  

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commi
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Offline

2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

mit meiner "Noch-Frau" (100% Einkommen in DE) wurde ich die letzten Jahre in LU mit einem individuellen Steuersatz "zusammenveranlagt".

Dieses Jahr steht nun noch die Scheidung an und hier meine Fragen 🙂

 

  1. Behalte ich meinem individuellen Steuersatz bzw. wie verhält es sich mit der Regelung, die Steuerklasse 2 für drei Jahre zu behalten?
  2. Wie verhält es sich, wenn ich nochmal heirate? Erhalten meine zukünftige und ich beide Klasse 2 (der Steuersatz sollte deutlich unter meinem jetzigen liegen)
  3. Ich gehe mal davon aus, dass die Pflicht zur Abgabe einer Steuerklärung nicht durch den geänderten Sachverhalt erlischt?

 

Vielen lieben Dank, C.


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info
3705 Messages

Online

2 Jahren  ago  

1. Ja die Klasse kann beibehalten werden, allerdings sollte die Steuererklärung besser auf einer strikten Einzelveranlagung gemacht werden. Das sollte schnell mal simuliert werden und evtl den Individualsteuersatz für 2023 neu zu bestimmen.

2. Eine neue Heirat ist nicht anders als die erste.

3. Die Pflicht bleibt natürlich bestehen.

Nicht gefagt aber hier noch der Hinweis das die Trennung bereits dem Finanzamt angezeigt werden muss.