eine Frage: für den homeoffice-Anteil in D > 19 Tage (bis 2023 noch) wurde mit in D vom FA bisher der Gehaltsanteil versteuert, den mir die fiduciare aus Lux bestätigt hatte und der mit in Lux dementsprechend auch (nachträglich) steuerfrei gestellt wurde. Diesmal kam zum ersten Mal ein Bescheid mit deutlich höherem Anteil in D besteuert, weil das FA argumentiert, der auf D entfallende Gehaltsanteil müsse prozentual errechnet werden in Relation zu den gesamten Arbeitstagen. Also (runde Zahlen) von 200 Arbeitstagen 50 im homeoffice gearbeitet, dann müssten 25% des Gesamtbruttolohns in D versteuert werden, was bei mir deutlich mehr ist. Hat davon schon jemand was gehört? Und müssten dann nicht wenigstens noch Urlaubs- und Krankheitstage bei den 200 Gesamttagen mit draufgerechnet werden, für die man ja auch bezahlt wird?
INFO FLASH
Benzin wird am Donnerstag in Luxemburg teurer sein
43 Minuten ago
Ja das ist ein bekanntes Paradoxon, die Politik hat etwas beschlossen aber es gibt aus dem sg Steuerkreis noch keine abgestimmte Handlungsverfügung. Zahlen muss man aber man sollte sich seine Ansprüche über einen Einspruch absichern, wer das macht kann später Geld zurück bekommen und wer es nicht macht verpasst die Option.