@info:
Deine Erfahrung deckt sich nicht mit meiner (und der meines Umfeldes) und auch nicht mit der Guichet-Information ( https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/pension-rente/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident.html):
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Fristen
Die Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) soll vorzugsweise bis 31. März des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahresund unter Einhaltung der bestimmten Sendefristen der verschiedenen Abteilungen der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) bei dem zuständigen Steueramt eingereicht werden.
Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben können, müssen die Erklärung für das Steuerjahr N spätestens bis 31. Dezember des Jahres N+1 einreichen.
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Ist eigentlich eindeutig, dass der 31.03. nicht die finale Frist zur Abgabe der Erklärung ist. Wie gesagt- der 31.03. ist die Frist für die Entscheidungsmitteilung, welche Besteuerungsklasse gewählt wurde. Diese Entscheidung kann via https://demarches.services-publics.lu/fpgsa-acd-mi/Controler mitgeteilt werden. Für diese Mitteilung bzw. Einhaltung der Frist am 31.03. ist nicht die Abgabe der Steuererklärung nötig).
Ich wurde von einem Steuersachbearbeiter nämlich genau um das Gegenteil des von dir Vorgeschlagenen gebeten, nämlich zu warten, bis ich alles komplett habe und dann alles in einem zu versenden. (macht ja auch für alle Beteiligten Sinn)
Aber besser als theoretische Diskussionen darüber zu führen, ist eine kurze Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Steuersachbearbeiter. (denn nicht alle Sachbearbeiter legen die Vorschriften gleich aus (obwohl sie es müssten))