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Der Diesel wird wieder teurer
Forum / Steuern und Finanzen

Freiwillige Rentenversicherung Luxemburg  

Profilbild von
kekstr
Trier | Deutschland | 5 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Vielen Dank,

ich sehe das genauso wie „Info“, der Staat steuert 8% hinzu.

Bleibt die Frage offen, ob ein Anspruch auf die proportionalen Steigerungen entsteht bei einer freiwilligen Weiterversicherung?

Zu erlesen ist (lediglich nur), dass „beitragspflichtige Einkünfte“ der proportionalen Steigerung unterliegen. Die freiwillige Weiterversicherung ist jedoch keine Pflichtversicherung und somit nicht „beitragspflichtig“, oder?!

Ist das so? Hat jemand bereits Erfahrungen gemacht?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 356 Messages

Offline

1 Monat  ago  

"Die pauschalen Steigerungen werden abhängig vom Versicherungsverlauf (Pflichtversicherungszeiten, Weiterversicherungszeiten, fakultative Versicherungszeiten, Nachkauf von Versicherungszeiten und Ergänzungszeiten, welche der Versicherte erbracht hat) gewährt." Nachzulesen auf den Seiten der CNAP! Das ist der zeitabhängige Anteil der Rente. Er wird auch bei vorgezogener Altersrente ab 60 wie eine Pflichtversicherung gewertet, jedoch nicht ab 57!

Der proportionale Anteil, d.h. der Anteil aus den Einzahlungen fließt sowieso immer in die Rentenberechnung mit ein, egal ob vorgezogene oder reguläre Alterrente.

Freiwillige Einzahlungen tauchen auch auf den Mitteilungen der CCSS für die Jahre, für die sie geleistet wurden, auf. Es gibt damit nur einen Unterschied zu einer Einzahlung in die Rentenkasse aus einem Gehalt bei der zeitlichen Anerkennung!