Vielen Dank,
ich sehe das genauso wie „Info“, der Staat steuert 8% hinzu.
Bleibt die Frage offen, ob ein Anspruch auf die proportionalen Steigerungen entsteht bei einer freiwilligen Weiterversicherung?
Zu erlesen ist (lediglich nur), dass „beitragspflichtige Einkünfte“ der proportionalen Steigerung unterliegen. Die freiwillige Weiterversicherung ist jedoch keine Pflichtversicherung und somit nicht „beitragspflichtig“, oder?!
Ist das so? Hat jemand bereits Erfahrungen gemacht?