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Forum / Steuern und Finanzen

Freiwillige Rentenversicherung Luxemburg  

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Cookie2023
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1 Monat  ago  

Hi zusammen,

habe ein paar Fragen zur Lux-Rente und vllt. kann mir jemand hier weiterhelfen:

  • habe etwas über 1 Jahr in Lux gearbeitet gehabt
  • zahle seitdem freiwillig in die Lux Rentenkasse ein seit mittlerweile über 10 Jahren
  • hab schon immer in DE gelebt und arbeite seitdem normal Vollzeit in DE und habe vermutlich vor weiter bis zur Altersrente in DE zu leben + arbeiten

    Meine Fragen: - wenn ich normal bis zur Rente in DE arbeite und jetzt aufhören würde in Lux Rentenkasse einzuzahlen (nach 11 Jahren), was wäre so ganz grob, die Zusatzrente aus Lux, die ich erhalten würde neben der deutschen Rente? Würde nur gerne groben Betrag wissen wollen z.B. zwischen 700 - 1100 - wenn ich frühzeitig versterben sollte, hätte meine Ehefrau Ansprüche auf die bis dato geleisteten Zahlungen in die Lux Rentenkasse?

    MfG


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Toleranter
246 Messages

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1 Monat  ago  

Die Frage wird dir mir den von dir genannten Informationen eher keiner seriös beantworten können - zuviele Unkekannte. Wie kommst du auf die 700-1100 EUR?

Du hast ein Jahr in Lux gearbeitet - schreibst du. In dem Jahr hat dein AG, du und der Staat jeweils 1/3 eingezaht- OK

Im Anschluss daran hast ausschliessslich DU einen Beitrag X pro Jahr über 11 Jahre eingezahlt.

Denke die Entscheidung war nicht unklug. Was diese Einzahlungen in Summe an Rente produzieren, wird dir nur die CNAP mitteilen können. Da du keine Aussage zu deinem aktuellen Alter aufgeführt hast: Im Jahr deines 57 Geburtstages steht i.d.R der voraussichtliche Rentenbetrag auf deinem jährlichen Auszug. Voraussetzung für diese betragsmässige Mitteilung ist, mindestens 10 Jahre in Lux plfilchtversichert gewesen zu sein - so mein Kenntnisstand.

Soll heissen: Abwarten bis 57 oder ab 57 die CNAP mit der Bitte um Mitteilung kontaktieren

 


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Vera79
1817 Messages

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1 Monat  ago  

Kleine Korrektur: die CNAP gibt Auskunft ab 55, der Rest stimmt so


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Toleranter
246 Messages

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1 Monat  ago  

ups - sorry Vera - du hast natürlich recht 🙂


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 355 Messages

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1 Monat  ago  

Hier mal ganz ganz grobe Faustformeln: Basis ist die aktuelle Regel, dass man im Schnitt ungefähr 80% seines Durchschnittsgehalt als Bruttorente erhält, wenn man 40 Jahre in Luxemburg gearbeitet hat.

Für ein Jahr Einzahlungen aus Gehalt in die Lux. Rentenkasse erhält man ca. 2% seines Monatslohns als Rente. (80%/40 = 2%)

Bei freiwilligen Einzahlungen muss man den Zahlbetrag allerdings in ein Gehalt „umrechnen“. Hier trägt man im Prinzip den AN und AG von jeweils 8%, also 16%.  Für ein Jahr freiwillige Einzahlungen sind das dann ca. 12,5% vom monatlichen Zahlbetrag (80%/40/16%=0,125) als monatliche Bruttorente. Bei 10 Jahren freiw. Einzahlung wären das ca. 1,25 * Zahlbetrag.

Wenn Du also 10 Jahre lang freiwillig z.B. 400€ monatlich gezahlt hast, solltest Du daraus ca. 500€ monatliche Bruttorente erhalten.

 


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kekstr
Trier | Deutschland | 5 Messages

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1 Monat  ago  

Hallo zusammen,

jetzt bin ich etwas verwirrt bzw. verunsichert.

Wieso werden freiwillige Beiträge (8% AN + 8% AG = insgesamt 16% Beitragszahlung) zur Rentenversicherung nicht mit 1/3-Zuschuss vom Staat gefördert? Sind die freiwilligen Beiträge somit „weniger wert“ als Pflichtversicherungsbeiträge?

Wo steht das, mit welcher Gesetzesgrundlage? Das auf freiwillige Beiträge der staatliche Anteil von 8% nicht erfolgen soll, kann ich nirgendwo lesen und habe ich noch nie gehört.

 

 


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kekstr
Trier | Deutschland | 5 Messages

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1 Monat  ago  

Hallo zusammen,

jetzt bin ich etwas verwirrt bzw. verunsichert.

Wieso werden freiwillige Beiträge (8% AN + 8% AG = insgesamt 16% Beitragszahlung) zur Rentenversicherung nicht mit 1/3-Zuschuss vom Staat gefördert? Sind die freiwilligen Beiträge somit „weniger wert“ als Pflichtversicherungsbeiträge?

Wo steht das und mit welcher Gesetzesgrundlage? Das auf freiwillige Beiträge der staatliche Anteil von 8% nicht erfolgen soll, kann ich nirgendwo lesen und habe ich noch nie gehört.


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kekstr
Trier | Deutschland | 5 Messages

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1 Monat  ago  

Hallo zusammen,

jetzt bin ich etwas verwirrt bzw. verunsichert.

Wieso werden freiwillige Beiträge (8% AN +8% AG = insgesamt 16% Beitragszahlung) zur Rentenversicherung nicht mit 1/3-Zuschuss vom Staat gefördert? Sind die freiwilligen Beiträge somit „weniger wert“ als Pflichtversicherungsbeiträge?

Wo steht das und mit welcher Gesetzesgrundlage? Das auf freiwillige Beiträge der staatliche Anteil von 8% nicht erfolgen soll, kann ich nirgendwo lesen und habe ich noch nie gehört.

 


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Toleranter
246 Messages

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1 Monat  ago  

Anders gefragt:

Du zahlst auf eigene Initiative FREIWILLIG SELBST einen Betrag X in die Rentenversicherung in Lux ein - OKAY

JEDOCH:

Welcher (dann nicht mehr vorhandene Arbeitgeber) sollte dies ergänzen um 1/3?

Darauf aufbauend: Warum sollte der Staat Lux dies bei einer freiwilligen Einzahlung ebenfalls um 1/3 ergänzen.

Soviel zu meinem Selbstzverständnis ...Klärt mich auf?


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info
3767 Messages

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1 Monat  ago  

Der Arbeitgeberanteil von 8% muss von dem uebernommen werden der sich freiwillig versichert, darum werden ja auch 16% faellig und nicht nur 8%. Darauf aufbauend, es kommen ja 16% wie vorher auch und darum gibt es ja die 8% vom Staat weiter.


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Toleranter
246 Messages

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1 Monat  ago  

"man" lernt nie aus ...wie INFO schreibt:

Auszug aus ...public.lu:

Beiträge für die freiwillige Rentenversicherung

Der Beitragssatz für die freiwillige Rentenversicherung beträgt 16 %.

Die monatliche Beitragsbemessungsgrundlage liegt zwischen dem sozialen Mindestlohn und der „individuellen Beitragsbemessungsgrenze“.

Lediglich, ob wirklich der Staat nochmals 8 % hinzusteuert, konnt ich nicht finden


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kekstr
Trier | Deutschland | 5 Messages

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1 Monat  ago  

Vielen Dank,

ich sehe das genauso wie „Info“, der Staat steuert 8% hinzu.

Bleibt die Frage offen, ob ein Anspruch für die proportionalen Steigerungen entsteht bei einer freiwilligen Weiterversicherung?

Zu erlesen ist (lediglich nur), dass „beitragspflichtige Einkünfte“ der proportionalen Steigerung unterliegen. Die freiwillige Weiterversicherung ist jedoch keine Pflichtversicherung und somit nicht „beitragspflichtig“, oder?!

Ist das so? Hat jemand bereits Erfahrungen gemacht? 

 


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info
3767 Messages

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1 Monat  ago  

Das erkennt man daran das sich die freiwilligen Zeiten bei der Rentenberechnung identisch auswirken wie im Arbeitsleben. Nehmen wir an man fuehrt 16% von 3000Euro ab, dann wird die Rente identisch berechnet wie bei einem Einkommen von 3000Euro.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 355 Messages

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1 Monat  ago  

Die Rentenberechnungsformeln basieren immer auf den Jahresgehaltszahlungen! Vom Gehalt muss dann vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer jeweils 8% abgeführt werden. Ob der Staat dann tatsächlich auch 8% davon in einen Rententopf zahlt, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, was am Ende als Rente wieder zurückfließt. 

Wie Info schon schreibt, werden die freiwilligen Zahlungen wie ein normales Gehalt betrachtet. Also ist hier auch der (virtuelle) staatliche Zuschuss von 8% enthalten. Nur den Arbeitgeberanteil muss man selbst zahlen. 

Aber sucht mal nach einer privaten Rentenversicherung, die Euch nach 10 Jahren das 1,25 fache des Zahlbetrages als Rente zahlt. In der  Regel ist das nur das 0,25 fache! Selbst wenn man also den AG Anteil mitbezahlen muss, ist das meiner Meinung nach gut angelegtes Geld! 


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info
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1 Monat  ago  

Zusätzlich sollte man beachten das ja auch Witwen und Waisenrente geben könnte 👍