Um das nochmal klarzustellen: Auch freiwillige Beiträge landen mit den Rentenversicherungspflichtbeiträgen im großen Rententopf! Im Gegensatz zum Nachkauf erhöhen sie aber nicht die Versicherungsjahre, sondern nur die Rentenhöhe.
Die Rente berechnet sich dann aus allen Einzahlungen. Sie kann dann beantragt werden, wenn 480 Monate voll sind. Ab 57 zählen nur Pflichtbeitragszeiten. Ab 60 werden auch Ergänzungszeiten mitgezählt. Die Rente muss immer beantragt werden! Wer sie erst mit 67 Jahren beantragt, erhält sie eben später als möglich wäre. Die konkreten Jahresangaben 57, 60 und 65 sind immer als "ab" zu verstehen. Wer mit 58,67 Jahren die 480 Monate voll hat, kann die vorgezogene Rente selbstverständlich ab diesem Zeitpunkt beantragen (inkl. aller Pflichtbeiträge, Babyjahre, Nachkauf, freiwilligen Zahlungen).