benötige ich als grenzgänger, wohnhaft in dtschl., einkommenssteuerpflichtig in lux. freistellungsaufträge für anfallende zinsen auf dt. konten?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
wie gehe ich mit minimalen dt. zinserträgen korrekt um (bleib easy unter dem freibetrag von 1500€, feld 931)? wie/ welches feld ausfüllen in lux. einkommensteuererklärung in einkünfte aus kapitalvermögen? und in dtschl. freistellungsauftrag oder gilt man dann als steuerausländer?
Luxemburg: Ganz einfach - du gibt diese in der luxemburgischen Einkommensteuererklärung erst gar nicht an. Grund: Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Wohnortprinzip https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf
Deutschland: Ich gebe meine Zinseinkünfte (auch unter Freibetrag) nicht an. Kann man natürlich trotzdem machen - Geschmackssache aus meiner Sicht. KeSt bekomme ich nicht abgezogen, da ich dementsprechende Freistellungsaufträge gestellt habe.
@schaoten: danke für die auskunft. ich hab wegen dem freistellungsauftrag gerade diskussionen mit meinen dt. banken. die erklären mir, dass ich steuerausländer sei und keinen freistellungsauftrag brauche. nen passendes formular für grenzgänger kann mir aber keiner geben. brauch ich also doch die freistellungsaufträge? ich bin zu doof, dass zu kapieren bzw. kann's mir keiner der fachleute erklären!? und nun verwirrt mich noch die unterscheidung von "zu versteuernde einkünfte" und "steuerbefreite einkünfte" in der lux. steuererklärung... ich würde gern deinem vorbild folgen, wie lautet die fachterminologie dafür? was muss ich den bearbeitern der dt. banken sagen, warum ich doch die freistellungsaufträge machen will? (ich dachte immer, die sagen das mir...)
mmh - darf ich fragen, welche Bank in DE Dir das erzählen will? Ich kann nur sagen, bei Banken oder Finanzämter arbeiten auch nur Menschen, die sich mal täuschen können...Vielleicht druckst du mal die Stelle aus meinem Link vom Finanzamt Trier aus, um denen zu zeigen, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen nach dem Wohnortprinzip versteuert werden. Da Du Wohnsitz DE hast - sind Einkünfte aus Kapitalvermögen auch in DE zu versteuern. Wenn das noch nicht reicht kehr es um - sollen Sie Dir mal schriftlich zeigen, warum Du mit Wohnistz DE, deine Kapitaleinkünfte nicht in DE versteuern solltest. Zum Unterschied (a) "zu versteuernde einkünfte" und (b)"steuerbefreite einkünfte": a) z.B. Lohn (halt alles was zu versteuern ist) b) z.B. Sozialleistungen (Arbeitslosengeld) Viel Erfolg mit der Bank in DE....
Du bist auch nicht "einkommenssteuerpflichtig in Lux" sondern aufgrund deines Wohnortes natürlich in Deutschland. Du hast nur keine zu besteuernden Einkünfte in Deutschland, da Lux auf deinem Arbeitseinkommen das Besteuerungsrecht hat und du das Recht, dich in Lux wie ein Ansässiger versteuern zu lassen. Das ändert aber alles nichts daran, dass du grundsätzliche einkommensteuerpflichtig im Wohnland bist. Kann es sein, dass du zu den Banken selbst sagtest "ich bin in D nicht einkommensteuerpflichtig" und diese daher wider besseren Prüfens (was fahrlässig wäre) bzw. besseren Wissens (was ein schlechtes Bild auf die Quali der Mitarbeiter wirft) direkt die Freistellung verneinte ?