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Forum / Steuern und Finanzen

freelancer- Steuernummer beantragen in Lux?  

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wernersaalfeld
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14 Jahren  ago  

hallo an alle, besonders die freelancer unter Euch 🙂

Arbeite nun in diesem Jahr als freelancer in Luxemburg (Tätigkeit auch zu 100 Prozent IN Luxemburg) und wohne in Deutschland. Habe ihm letzten Jahr als Angestellter in Lux gearbeitet und da auch eine Sozialversicherungskarte erhalten. Arbeite ausserdem noch freiberuflich von zuhause aus in Deutschland, aber nicht für luxemburgische Auftraggeber.

Nun meine Frage: was muss ich tun, damit ich in Luxemburg die Steuern und Abgaben für den freelancer Job in Luxemburg zahlen kann (ich bekomme mein honorar ja "TTC", also brutto)? Muss ich eine Steuernummer in Lux beantragen? Kann jetzt noch nicht genau sagen, ob 90 Prozent meines Gesamteinkommens (Lux+Deu) aus Lux kommen werden in diesem Jahr, gehe aber stark davon aus.

Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten? Für jegliche Tipps wäre ich sehr dankbar! 🙂

P.S: Ach ja, noch eine frohe neue Dekade euch allen 🙂


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franz2
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14 Jahren  ago  

Das ist eine haarige Geschichte, ich würde an Deiner Stelle mal einen Steuerfachmann fragen, denn die Wohn(=Arbeits-?)sitzregelung ist ja wohl für einen Freelancer nicht so klar. Am Einfachsten wäre es, wenn Du Dir eine Sarl in Luxemburg gründen würdest und Dich selbst anstellst, denn dann ist klar, dass Du in Luxemburg angestellt bist. Macht natürlich erst ab einem gewissen Volumen Sinn....


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wernersaalfeld
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14 Jahren  ago  

danke für dein feedback. ja, ist schon eine verzwickte angelegenheit...vielleicht ist es wirklich das sinnvollste, mal bei einem spezialisten zu fragen. gibt es jemanden, der zu empfehlen ist? die meisten, auf die man so stößt sind ja spezialisiert auf steuern bei angestellten.


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Thom
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14 Jahren  ago  

Hallo Ich kann in der Sache helfen. Sende mir eine Mail an [email protected] Wir können das per Telefon vorab besprechen. Es gibt da einige Dinge zu beachten Aber durchaus machbar Gruß Thom


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wernersaalfeld
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14 Jahren  ago  

@thom: danke für dein angebot! bevor ich dir aber unnötig zeit stehle, noch ein punkt vorweg:

es gibt ja diese 183-Tage Regelung, und ich arbeite definitiv weniger Tage in Luxemburg. Hatte bisher schlichtweg vergessen, diese in meine Überlegungen miteinzubeziehen...allerdings habe ich auch nirgendwo gefunden, ob diese Regelung nur für Arbeitnehmer gilt, oder auch in meinem Fall. Kannst Du mir sagen (oder sonstwer), ob es somit nun klare Sache ist, dass ich so oder so in Deutschland zu versteuern habe?

Wenn es nicht klar ist, werde ich dich mal einfach kontaktieren. Bist du selber freelancer, oder woher kennst du dich so gut damit aus 🙂 ?