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Forum / Steuern und Finanzen

Frau arbeitet in D, Steuerklasse 4, Mann arbeitet in L, nun doch Steuererklärung in D?  

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Daviddiult
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8 Jahren  ago  

Ich grüß euch,

wir steuern da auf eine Hürde zu die mir als gebürtiger Luxemburger komplett fremd ist.

Hier kurz zu den Eckdaten: Er, Luxemburger, wohnhaft in D, arbeitet in L (Steuern gehn entsprechend in L mit Steuerklasse 2 ab) keinerlei Nebeneinkünfte in D Sie, Deutsche, wohnhaft in D, arbeitet in D (Steuerklasse 4) angegeben zur EInzelveranlagung. WIr haben (Heirat Januar 2016) ihre Steuererklärung abgeschickt und heute habe ICH Post vom Finanzamt bekommen, dass ich aufgrund der Einzelveranlagung meiner Frau, ebenfalls eine Steuererklärung abgeben muss. Natürlich habe ich hierfür großzügigerweise nur noch bis zum 06.06.2017 Zeit...

Ist dem so? Was soll ich denen denn angeben? Ich habe noch nicht einmal einen Elster Zugang oder ähnliches da ich in D keinerlei Einkünfte habe. Was brauchen die von mir, respektiv was dürfen die von mir haben? Aufgrund der EInzelveranlagung muss ich doch keinerlei Auskünfte über mein Gehalt in L geben? (ich weiss dass bei Zusammenveranlagung, mein Gehalt auf ihres mit draufgeschlagen werden würde und sie dann quasi für mich mit Steuern zahlen würde, was ja irrsinnig ist.)

BEsten Dank für eure Hilfe.


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Schaoten
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8 Jahren  ago  

Ich nehme an, Du wolltest sagen, dass deine Frau in D arbeitet...

Les Dich dich mal ein - hier ist schon viel erklärt... https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf Trotzdem schönes Wochenende


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Nise
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8 Jahren  ago  

Einfach mal dort anrufen. Ich musste damals eine Erkläru abgeben, dass ich keine Einkünfte in D habe und seit 2011 nichts mehr von denen gehört.


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Daviddiult
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8 Jahren  ago  

Danke euch schon mal. Ja hab vorhin versucht da anzurufen aber da war wohl schon Feierabend 😉

Besten Dank, Montag morgen klingelts da mal durch 😉


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info
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8 Jahren  ago  

Grundsätzlich bist du per Gesetz verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung zu machen da du hier wohnst und sich dein Lebensmittelpunkt hier befindet. Auszufüllen ist die Anlage N AUS und das war es dann auch schon.

Aus eigener Erfahrung noch ein Tipp, die Steuerklasse 4 deiner Frau muss nicht zwingend die beste Lösung sein. 2015 war die 4 bei uns günstiger, dieses Jahr für 2016 die Zusammenveranlagung mit eine Rückzahlung aus Deutschland iHv 1300 Euro. Also bei der Loja der Frau auf jeden Fall beide Varianten simulieren und dann die beste wählen. Bon weekend.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Ich muss auch immer eine Steuererklärung in D abgeben, obwohl ich keine Einkünfte in D habe und wir getrennt veranlagt mit Stkl. 4 sind. Dieses Jahr rief sogar eine Dame vom Finanzamt an und teilte uns mit, dass sie erst die Steuererklärung meiner Frau bearbeiten kann, wenn sie meine dt. Steuererklärung auch hat. Hab's dann schnell fertig gemacht, damit meine Frau ihr Geld bekommt. 😉


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MartinO
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8 Jahren  ago  

Eine Steuererklärung für beide Länder ist doch schnell gemacht. Zumindest, wenn Deine Angaben so stimmen. Kostet auch nicht viel, wenn Du es selbst machst.


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Gregorymix
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8 Jahren  ago  

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