Ich grüß euch,
wir steuern da auf eine Hürde zu die mir als gebürtiger Luxemburger komplett fremd ist.
Hier kurz zu den Eckdaten: Er, Luxemburger, wohnhaft in D, arbeitet in L (Steuern gehn entsprechend in L mit Steuerklasse 2 ab) keinerlei Nebeneinkünfte in D Sie, Deutsche, wohnhaft in D, arbeitet in D (Steuerklasse 4) angegeben zur EInzelveranlagung. WIr haben (Heirat Januar 2016) ihre Steuererklärung abgeschickt und heute habe ICH Post vom Finanzamt bekommen, dass ich aufgrund der Einzelveranlagung meiner Frau, ebenfalls eine Steuererklärung abgeben muss. Natürlich habe ich hierfür großzügigerweise nur noch bis zum 06.06.2017 Zeit...
Ist dem so? Was soll ich denen denn angeben? Ich habe noch nicht einmal einen Elster Zugang oder ähnliches da ich in D keinerlei Einkünfte habe. Was brauchen die von mir, respektiv was dürfen die von mir haben? Aufgrund der EInzelveranlagung muss ich doch keinerlei Auskünfte über mein Gehalt in L geben? (ich weiss dass bei Zusammenveranlagung, mein Gehalt auf ihres mit draufgeschlagen werden würde und sie dann quasi für mich mit Steuern zahlen würde, was ja irrsinnig ist.)
BEsten Dank für eure Hilfe.