Die juristische Situation in der Sache ist für mich eindeutig, nach diversen Gesprächen mit unterschiedlichsten Personengruppen (Steuerberater, Jurist, Bausparer etc.) und insb. der praktischen Handhabe seitens der Steuerverwaltung, wonach mir KEIN EINZIGER Fall einer Ablehnung bekannt ist.
Ich kenne aber nicht die formalen Anforderungen, die mit einem Prozess verbunden sind. Die kennt nur ein RA. Allein der dafür nötige Zeitaufwand, mir diese anzueignen, rechtfertigt nicht eine extrem hohe Erfolgsaussicht, zumal die tatsächlich bei Alleinvertretung gar nicht so hoch ist, da ein Scheitern aus FORMALEN formjuristischen Gründen durchaus möglich ist.
Man muss 3 Dinge unterscheiden:
1. Das, wozu die Steuerbehörde verpflichtet ist
2. Das, was die Steuerbehörde tatsächlich macht.
3. Das, was der Steuersachbearbeiter macht.
Was du mit deinen internen Listen andeutetest, bezieht sich auf Ebene 3, das sind Anweisungen an einfache Sachbearbeiter. Deren Tätigkeit ist aber unabhängig von dem, was die Steuerbehörde zu tun hat (Ebene 1), denn die Sachbearbeiter bekommen ja nur von oben irgendwelche Anweisungen; die scheren sich von sich aus nicht um gesetzliche Aspekte.
Die Steuerbehörde (Direktion) macht faktisch offenbar zu wenig, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.
Wie läuft deiner Ansicht nach der Check konkret ab, ob ein Bausparvertrag die EU-Regel (welche ?) erfüllt ?