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Forum / Steuern und Finanzen

Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Immobililienkreditzinsen  

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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. steuerlicher Absetzbarkeit von Immobilienzinsen.

Kurz zu unserer Situation: Ich selbst arbeite seit 2007 in Luxemburg. Meine Frau arbeitet in Deutschland.

Nun planen wir dieses Jahr ein Grundstück in Deutschland zu erwerben und darauf zu bauen.

Unsere Steuerberaterin hat uns vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass man die Zinsen, die man für den Immobilienkredit jährlich an die Bank zahlt steuerlich in Luxemburg absetzen kann.

- Stimmt dies so? - Trifft dies auch zu wenn man ein Grundstück in Deutschland kauft und darauf baut oder muss man eine Immobilie in Luxemburg erwerben?

Man liest dazu irgendwie immer Widersprüchliches.

Wenn ich mir die folgenden Vorraussetzung von www.guichet.public.lu durchlese, verstehe ich das z.B. so, dass man wenn dann nur die Zinsen für das Grundstück steuerlich geltend machen kann.

============================================================

Die vom Steuerpflichtigen gezahlten Zinsen sind abzugsfähig, wenn die Zinsen an ein Darlehen gebunden sind, das für die Anschaffung eines Fahrzeugs, von Privatmöbeln oder für sonstige persönliche Ausgaben (Erwerb eines Wertpapierportfolios oder Baugrundes, Finanzierung von Urlaubsreisen oder der für den Lebensunterhalt aufgenommenen und verwendeten Mittel usw.) aufgenommen wurde. Es kann sich auch um Überziehungszinsen handeln, die der Steuerpflichtige auf Kreditkarten oder Bankkonten zahlen muss.

Dagegen sind die folgenden Zinsen nicht abzugsfähig:

Zinsen für ein Darlehen, das aufgenommen wurde, um die Anschaffung von persönlichem Wohneigentum oder einer Immobilie zwecks Vermietung zu finanzieren; Zinsen für ein Darlehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.

http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/pension-rente/depenses-deductibles/credit-personnel/index.html

============================================================

Lese ich mir allerdings folgenden Artikel durch, gelange ich zur Annahme, dass die Zinsen (egal ob für Grundstück oder Haus) durchaus absetzbar sind: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3198

Wir sind aktuell ein 3-Personen-Haushalt (haben einen 2-jährigen Sohn) und meine Frau ist mit dem zweiten Kind schwanger. Wenn ich das richtig verstanden habe kann man pro Person im Haushalt 672 € Zinsen steuerlich geltend machen. Stimmt das so?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie da für uns etwas Klarheit schaffen könnten.

Vielen Dank schon mal im Voraus und

viele Grüße


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Komisch wann mann eine Steuerberaterin hat doch noch die amateure aus ein forum zu fragen ...

Glaube deine Steuerberaterin ... Sie hat recht !


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dani79
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12 Jahren  ago  

Soweit ich gelesen habe ist die max. Höhe der abzusetzbaren Zinsen für Konsumkredite dieses Jahr um 50 % reduziert worden - also EUR 336,-


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Masipulami
174 Messages

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12 Jahren  ago  

fosters: Komisch wann mann eine Steuerberaterin hat doch noch die amateure aus ein forum zu fragen ...

Glaube deine Steuerberaterin ... Sie hat recht !

Ja, mag komisch sein, aber da man immer wieder widersprüchliche Aussagen zu dem Thema liest, wird es denke ich erlaubt sein hier im Forum nach weiteren Meinungen zu fragen.

Evtl. ist ja jmd. in der gleichen Situation und kann konkret bestätigen.

dani79: Soweit ich gelesen habe ist die max. Höhe der abzusetzbaren Zinsen für Konsumkredite dieses Jahr um 50 % reduziert worden - also EUR 336,-

Hast du dazu evtl. eine Quelle zur Hand?


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BurningTom
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12 Jahren  ago  

Quelle zu Zinsen für Hypotheken (nicht Privatkredit!)

http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/bien-immobilier/depenses-deductibles/declarer-residence-principale-secondaire/index.html

--> Fallbeispiel eines nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen


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nickonly
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12 Jahren  ago  

Folgend die "wesentlichen Änderungen zum Jahr 2013". http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/actualites/2012/12/27-modifications-1er-janvier/index.html

Die Info ist aber nicht ganz vollständig (aus steuerlicher Sicht) und dafür gibt es nochmals einen eigenen Eintrag bei Guichet, wo leider genau diese Herabsenkung um 50% angegeben ist. http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/actualites/2013/01/09-changements-impots-2013/index.html

Gruß


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BurningTom
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12 Jahren  ago  

@nickonly: Betrifft nur Privatkredite, und nicht Zinsen für Immobilien.


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Mich macht v.a. folgende Passage auf guichet.lu stutzig:

Dagegen sind die folgenden Zinsen nicht abzugsfähig:

Zinsen für ein Darlehen, das aufgenommen wurde, um die Anschaffung von persönlichem Wohneigentum oder einer Immobilie zwecks Vermietung zu finanzieren;

Wenn ich nen Kredit für Grundstück und Hausbau aufnehme dann ist das doch persönliches Wohneigentum und wenn ich den Absatz richtig interpretiere nicht abzugsfähig.

Genau das steht im Kontrast zu der Aussage der Steuer


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nickonly
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12 Jahren  ago  

Stimmt. Ich habe die Info nur überflogen.


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BurningTom
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12 Jahren  ago  

Nur das selbst genutzte Eigenheim ist hier gemeint, die Zweitwohnung oder ein Haus das Du vermieten möchtest ist nicht abzugsfähig.

Ich kann und konnte seit 2006 jährlich meine Zinsen für die eigen genutzte Immobilie absetzen.


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Prima. Das ist ja klasse.

Danke euch für die Infos und Links.


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Sorry, ich noch mal. Hab gerade folgende Passage auf guichet.lu gefunden (im Link zum Fallbeispiel).

Sind die Einkünfte aus der Hauptwohnung negativ (wenn die gezahlten Schuldzinsen den Nutzungswert übersteigen), können sie mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden (z.B. mit beruflichen Einkünften).

Ich glaube ich hab das mit dem Nutzwert nicht ganz verstanden.

Verstehe ich das richtig, dass das Finanzamt pauschal für im Ausland genutztes persönliches Wohneigentum einen Nutzwert von 100 € (monatlich?) ansetzt?

Nehmen wir mal an ich würde monatlich 300 € Zinsen für nen Kredit zahlen. Dann wäre die Differenz 200 €. Ist das dann der Betrag, der effektiv maximal steuerlich absetzbar ist?

Also pro Jahr in dem Fall maximal 2400 €?


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BurningTom
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12 Jahren  ago  

Zu Deinem Beispiel: Zinsen: 12 * 300 = 3600 € jährlich Nutzwert 100 € pro Jahr

= 3500 € max abzugsfähig (Höchstbetrag beachten!) Höchstbetrag (1500 €) erhöht sich um den selben Betrag für den Ehepartner, für den Partner und für jedes Kind, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörte.


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Und noch mal: Danke dir!


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herbea
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12 Jahren  ago  

Aber es gibt da noch weiteres zu berücksichtigen: es müssen 90% vom Einkommen in LU erzielt werden. Desweiteren werden die Zinsen nicht abgezogen sondern eigentlich nur bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, was im Ergebnis nicht so gut ist, als wenn die Zinsen wirklich absetzbar wären. Aber es ist besser als gar nichts.... Effektiv wird ein pauschaler Nutzungswert für das selbstbewohnte Haus/ Wohnung angesetzt, der hier mit 100€ angesetzt wird, da die Lux Steuervarwaltung keinen "Einheitswert" für Häuser ausserhalb des Grossherzogtums berechnen kann. Trotz allem hängt es davon ab, wieviel Deine Frau in Deutschland verdient, ob es überhaupt einen Sinn macht eine Steuererklärung in LU zu machen, da die Einkommen ja beide angegeben werden müssen und dann wiederum der Steuersatz dadurch erhöht wird,.....ich weiss das ist kompliziert... aber die lux. Steuerverwaltung rechnet das aus und sagt auch wenn es uninteressant ist.....nachbezahlen braucht man aber auch nicht!!!