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Forum / Steuern und Finanzen

Fragen zur Steuererklärung in Deutschland bei zeitweiser Beschäftigung in Luxemburg  

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Nc Schmtt
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6 Jahren  ago  

Hallo,

habe ein paar Fragen zur Steuererklärung und hoffe, dass ich mir das Geld für einen Steuerberater sparen kann.

Ich war bis 04/2018 in Luxemburg (und damit insgesamt 5 Jahre in Luxemburg) angestellt und bin seit 05/2018 in Deutschland angestellt. Nun muss ich eine Steuererklärung in Deutschland machen. Dazu folgende Fragen:

1. Muss ich in der Steuererklärung die Zeit, in der ich in Luxemburg gearbeitet habe, angeben?

2. Ich habe mich dazu entschieden, in Luxemburg freiwillig weiter in die Rentenversicherung einzuzahlen (auf Mindestlohnbasis). Kann ich diese Beiträge in der deutschen Steuererklärung geltend mache?

3. Muss ich eine Steuererklärung in Luxemburg machen oder reicht die in Deutschland?

 


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6 Jahren  ago  

zu 1: Ja, muss in die Anlage N-AUS

zu 2: Ja, zusätzliche Altersvorsorge

zu 3: bei Steuerklasse 1 Nein, ansonsten JA


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CandiM
Trier | Deutschland | 3 Messages

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6 Jahren  ago  

Zu 3: Wenn Steuerklasse 1, dann wenigsten Lohnsteuerjahres ausgleich machen!


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3714 Messages

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6 Jahren  ago  

@CandiM

Arbeitsdauer in Luxemburg <9 Monate, Auslandeinkünfte sicherlich >13.000 Euro. Was soll da von Luxemburg viel bei rauskomnmen?

 


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CandiM
Trier | Deutschland | 3 Messages

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6 Jahren  ago  

@Info: Wenn ich die Gleichstellung mit steuerpflichtigen Ansässigen NICHT stelle, dann werde ich pauschal nach Lohnsteuertabelle  besteuert! Dann muss ich auch meine Einkünfte aus Deutschland nicht angeben und die Luxemburger Einkünfte aus 4 Monaten werden auf's Jahr verteilt.


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3714 Messages

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6 Jahren  ago  

Dir ist doch hoffentlich klar das du die deutschen Einkünfte angeben musst und damit der sg Progressionsvorbehalt greift.


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CandiM
Trier | Deutschland | 3 Messages

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6 Jahren  ago  

Der Progressionsvorbehalt greift hier eben nicht, wenn Du keine Steuererklärung abgibst sondern "nur" einen Lohnsteuerjahresausgleich machst! Wenn Nc Schmtt ab 05/2018 in Deutschland gearbeitet hat, dann bleibt sowieso nur Steuerklasse 1 ohne Gleichstellungsmöglichkeit.Voraussetzung ist natürlich, dass du nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, weil z.B. ein Steuersatz auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist.


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6 Jahren  ago  

Zitat aus dem Formular:

"Für das gesamte Steuerjahr vom 1.1. bis 31.12.XXXX sind sämtliche Aktivitäten und Einkommen anzugeben"

 

Welchen Teil des Wortes "sämtliche" ist missverständlich?


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Nc Schmtt
6 Messages

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6 Jahren  ago  

Kann mir jemand sagen, wo genau ich die freiwillige Beiträger zur lux. Rentenversicherung in der deutschen Steuererklärung angeben muss? Bei den Angaben zur Rentenversicherung gibt es soviele Auswahlmöglichkeiten ... ich nutze das WISO Steuer Sparbuch (Buhl).