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Forum / Steuern und Finanzen

Fragen zur Steuererklaerung  

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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 01.01.2008 in Luxemburg. Jetzt habe ich ein paar grundlegende Fragen zur Steuererklaerung, die ich im naechsten Jahr machen kann/muss: 1.1 Muss ich eine Steuererklaerung in Deutschland und/oder Luxemburg abgeben? 1.2 Muss ich in Deutschland irgendwelche Steuern nachzahlen (bin Angestellter, ledig, keine Immobilie, lediglich Zinsertraege)? 1.3 Kennt jemand einen guten deutschsprachigen Steuerberater? Oder braucht man den nicht in meinem doch recht einfachen Fall?

Noch eine Frage bezueglich einer evtl. Heirat: 2.1 Meine Lebensgefaehrtin ist Beamtin in Deutschland. Welche Steuerklasse muesste sie annehmen, wenn wir heiraten wuerden? 2.2 Muesste ich dann eine Steuererklaerung in Deutschland abgeben? 2.3 Fuer den Fall, dass man Nachwuchs zeugt ;-): Erhaelt man dann das deutsche Elterngeld oder kann man waehlen, ob das ueber Deutschland oder Luxemburg laueft. Beim Kindergeld kann man es sich wohl aussuchen, oder?

So, das waer's erstmal... Danke im Voraus.


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

Hi,

auf der Seite der Trierer Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/nn_16604/Navigation/Dienststellen/RD-RPS/Trier/Agentur/Agentur-Nav.html findet man unter "Bürgerinnen und Bürger" und dann unter "Arbeiten in der Grenzregion" auf der rechten Seite ein gutes download mit dem Namen "Leitfaden für deutsche Grenzgänger in Luxemburg". Kann ich nur empfehlen 🙂 das sollte Deine Fragen teilweise beantworten


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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Danke fuer die Links!

Leider weiss ich jetzt immer noch nicht, welche Steuerklasse meine Lebensgefaehrtin im Falle eine Heirat annehmen koennte/muesste... Weiss jemand Rat? Ich denke mal, dass wir dann auch zusammen eine Steuererklaerung abgeben muessten. Kindergeld bezieht man wohl nur aus Deutschland, sofern meine Lebensgefaehrtin noch weiter arbeitet und wir in Deutschland wohnen, oder?


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chicka
497 Messages

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16 Jahren  ago  

Ich würde auf jeden Fall mal bei der Trierer Arbeitsagentur nachfragen. Die scheinen sich ein wenig mit den Fragen und Problemen der Grenzgänger auszukennen.. die haben bestimmt häufiger solche Nachfragen (gerade, wenn ein Partner in D und einer in Lux arbeitet).


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swinkli
2 Messages

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16 Jahren  ago  

um keine Bauchlandung hinzulegen solltest Du dich beim zuständigen Finanzamt beraten lassen


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eifelgaenger0815
45 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, also wenn sonst keiner helfen will. Du suchst bei den Steuerklassen die günstigste Kombination für deine Frau raus. Wenn du keinerlei Einkünfte in Deutschland hast,auch keine Mieteinkünfte oder Zinsen, dann spielt deine Steuerklasse keine Rolle. Entweder beide vier, aber wahrscheinlicher du fünf und deine Frau drei. Wenn du in Luxemburg arbeitest und deine Frau in Deutschland, dann steht euch auf jeden Fall deutsches Kindergeld und das Differenzkindergeld aus Luxemburg zu. Wenn ihr luxemburger Kindergeld bezieht, kommt dann auch noch der Kinderbonus von 922,50 € pro Kind und Jahr dazu. Bei Geburt eines Kindes gibts auch noch vorgeburtliche Zulage, Geburtenzulage und nachgeburtliche Zulage. Aber du mußt die Fristen beim Antrag einhalten. Da sind die Luxemburger genauer als genau. Anträge fürs Kindergeld gibts bei der Familienkasse. Links sind hier irgendwo zu finden. Übrigens, wer heiratet und in Luxemburg arbeitet, bekommt Unmengen an Sonderurlaub, ich glaub 8 Tage. Schönen Gruß eifelgaenger0815


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fordprefect
6 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

Ehepartner in D können wählen, ob beide Steuerklasse 4 haben wollen, oder aber einer 3 und der andere 5. Die zweite Kombination wird im Normalfall gewählt, wenn einer deutlich mehr verdient, der nimmt dann die Steuerkarte 3 und zahlt monatlich weniger Steuern.

Da du deine deutsche Steuerkarte ja gar nicht brauchen wirst, könntet Ihr also theoretisch die Kombination 3/5 wählen. Die Sache hat aber eine Haken: Bei der jährlichen Steuererklärung gibt das eine saftige Nachzahlung, da ja Dein Luxemburger Gehalt als Progressionsvorbehalt mit einfliesst.

Deshalb wird üblicherweise die Kombination 4/4 gewählt: Deine Frau zahlt mit Steuerklasse 4 monatlich genauso viele Steuer wie aktuell als Ledige (Klasse 1).

Unter dem Strich kommt eigentlich beides in etwa aufs gleiche raus mit dem Unterschied, dass man bei 3/5 darauf zu achten hat, dass man zu dem Zeitpunkt wo die Nachzahlung zu begleichen ist das ganze monatlich mehr erhaltene Geld bloß noch nicht ausgegeben ist 😉

Sonderurlaub für Heirat sind übrigens 6 Tage.

Schöne Grüße.


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SteuerPerle
417 Messages

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16 Jahren  ago  

Ich rate auch eigentlich immer zu der Kombination 4/4 , dann ist man auch bezüglich einer ev. günstigeren getrennten Veranlagung in D besser aufgestellt. Ansonsten drohen immer Nachzahlungen.

Eine Steuererklärung muß in D gemacht werden. In luxemburg dann, wenn über 58.000 € Einkommen. www.SteuerPerle.de


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

2.1 egal 4 oder 3! Unter Strich bleibt es gleich! Bei 3 gibts jeden Monat mehr Netto und eine Nachzahlung und bei 4 weniger Netto und keine Nachzahlung! Aber es werden weder mehr noch weniger Steuern bezahlt!

2.2. Ihr macht eine zusammen, es sei denn ihr wählt bewußt die getrennte Veranlagung

2.3. in deinem Fall müsste es das deutsche sein, weil die Frau berufstätig ist und das Kind in D lebt

@steuerperle

die aussage bezieht sich aber von den Fall der Heirat! Als Singel muss man doch in Lux eine Steuererklärung abgeben!


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alpinkatze
375 Messages

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16 Jahren  ago  

Als Singel muss man doch in Lux eine Steuererklärung abgeben!

Soll. Muss nicht.


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Gregorymix
0 Messages

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16 Jahren  ago  

Guten Abend Frau Herr.

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