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Forum / Steuern und Finanzen

Fragen zur EStErklr 2018 Vordruck 100D  

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Saar74
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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich muss dieses Jahr erstmals eine Steuererklärung in Lux abgeben, da wir seid 2018 die Option der Zusammenveranlagung gewählt haben. Wir leben In Deutschland. Ich bin Grenzgänge rund meine Frau arbeitet in Deutschland.

Jetzt habe ich ein paar Fragen bzgl. der Erklärung und hoffe ihr könnt mir helfen.

  1. Kennnummer der Frau: Meine Frau hat keine Kennnummer, ich nehme da einfach das Geburtsdatum, richtig?
  2. Einkünfte aus Kapitalvermögen: ist dies Anlage auszufüllen auch wenn die Zinserträge unter der Grenze von 1500€ pro Person liegen? Falls diese auszufüllen, kann mir bitte jemand sagen wie ich die Eintragungen für mich und meine Frau vornehmen müssen? Wir haben lediglich deutsche Zinserträge innerhalb des Sparerfreibetrags in D
  3. Kosten für Kinderverwahrung: macht es einen Unterschied ob die Kosten bei mir or meiner Ehefrau eingetragen werden? Ich kann leider keinerlei Auswirkungen auf die Steuererklärung feststellen?
  4. Beiträge zur Pflegeversicherung können nicht berücksichtigt werden?
  5. Welche Nachweise sind der Erklärung anzuhängen, klar Jahresbescheinigungen und so, aber was ist mit Nachweisen für Versicherungen? Die meisten Belege wurde schon im Rahmen der Option 2018 eingereicht bzw. sind die Höchstgrenzen bereits überschritten, müssen diese wieder eingereicht werden?
  6. so etwas wie haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es in Lux nicht, oder?
  7. kann die durch meine Frau gezahlte Lohnsteuer in D berücksichtigt werden? Das LCGB Beispiel berücksichtigt diese jedenfalls nicht

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gr Saar74


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Saar74
76 Messages

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6 Jahren  ago  

auch Teilantworten helfen mir schon weiter, danke.

 


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KM
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6 Jahren  ago  

1. Korrekt.

3. Sollte keinen Unterschied machen. Ist davon abhängig wessen Name auf der Rechnung erwähnt wird. In beiden Fällen wird es zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.

4. Korrekt.

5. Ich würde alles nochmals anhängen um nachfragen und damit Verzögerungen zu vermeiden. Ist aber denke ich kein großes Problem, wenn was fehlt. Kann dann auf Anfrage nachgeliefert werden.

6. Nein, nur Kosten für Hauspersonal können berücksichtigt werden.

7. So wie ich es sehe kann diese nicht berücksichtigt werden. Diese Angaben allerdings ohne Geähr, da ich keine Erfahrungswerte habe.

Zu den restlichen Fragen kann ich leider keine Antwort geben. Ich hoffe ich habe wenigstens ein bisschen geholfen.


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info
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6 Jahren  ago  

Zu Punkt 7. - Die deutsche Steuer ist für das Finanzamt Luxemburg nicht relevant und wird folglich nirgendwo eingetragen.


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Saar74
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6 Jahren  ago  

super danke euch!

jetzt muss ich nur noch wegen den Kapitalerträgen schauen.

 


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LuxusFux
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6 Jahren  ago  

ad 2) alle Kapitalerträge gehören da rein, die haben m.E. eine Auswirkung auf die Progression, auch wenn sie in D unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Falls nicht werden sie auch nicht berücksichtigt werden. Machst damit auf jeden Fall nix falsch.


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LuxusFux
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6 Jahren  ago  

ich trage die in 917 und 918 ein (steuerbefreit).


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Kurtis
229 Messages

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6 Jahren  ago  

Sehe ich wie LuxusFux

Schon "komisch bis seltsam", dass in dem LCGB Handout die Seite 8/20, sprich die Kapitaleinkünfte, gar nicht erst in dem Muster vorkommt. Die Seite wurde einfach weggelassen ...