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Forum / Steuern und Finanzen

Fragen zur Einkommensteuererklärung 2012  

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276chai
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12 Jahren  ago  

Hallo,

benötige bitte Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung 2012 (Formular 100D_2012). Fragen: 1) Seite 1: Bin in DE ansässig: welches Steuerbüro muss ich ganz oben im Formular auswählen?

2) Seite 7, Feld 757, Fahrtkosten: Muss ich hier den in meinem Certificat de salaire in Feld 11 angegebenen Betrag eingeben?

3) Seite 9, Abschnitt C/Einkünfte, die der luxemburgischen Kapitalertragssteuer nicht unterliegen: Muss ich hier meine Einkünfte von Tagesgeldkonten und Wertpapierdepots in Deutschland angeben?

4) Seite 13, Abschnitt B/Schuldzinsen: Trage ich hier Zinsen für Dispokredit bei luxemburger Bank ein und was ist mit Zinsen für Dispokredit bei deutschem Girokonto? Auch hier eintragen?

Muss ich Formular 163_NR_2012_DE / Lohnsteuer Jahresausgleich (ich war vom 01.01. bis 29.04.2012 angestellt und den Rest des Jahres auf Weltreise (ohne Einkommen)) auch ausfüllen?

Vielen Dank

Tabea


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Hallo Tabea,

hier gibt es sehr hilfreiche Tipps:

http://www.aleba.lu/management/documents/fichiers/6a6c6b75e042de390f3d925898aebdaa.pdf


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276chai
17 Messages

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12 Jahren  ago  

danke, das hilf mir schon etwas weiter. nun sind nur noch folgende fragen offen:

1) Seite 1: Bin in DE ansässig: welches Steuerbüro muss ich ganz oben im Formular auswählen?

2) Deadline war ja der 31.3.. muss ich vor einsenden eine Fristverlängerung beantragen, da nun ja schon mitte April ist.

danke


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ondskapt
423 Messages

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12 Jahren  ago  

zu 1): Luxembourg Z (in Remich, zuständig für in Deutschland ansässige Steuerpflichtige) 2, rue de la Gare, L-5540 Remich 2, rue de la Gare, L-5540 Remich Tel:+352.27 35 20 - 1 Fax:+352.27 07 57 02

zu 2): reicht noch völlig aus.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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12 Jahren  ago  

zu 2.) Du kannst aber auch Pech haben. Gerade dann, wenn du nämlich zum ersten Mal eine abgibst.


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Trier64
98 Messages

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12 Jahren  ago  

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war er nur vom 01.01. - 29.04.2012 in Luxembourg tätig. Dann kann nur ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden und keine Einkommensteuer-Erklärung. Also schon mal das falsche Formular.Das richtige erhällst Du hier: http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/decompte_annuel/index.html


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276chai
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12 Jahren  ago  

guten Morgen. Ja, richtig, war nur vom 1.1. bis 29.4. in Lux. beschäftigt. Also Lohnsteuerjahresausgleich? Ich dachte eher, dass das für Freiberufler o.ä. ist


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Trier64
98 Messages

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12 Jahren  ago  

Freiberufler machen immer eine Einkommensteuer-Erklärung


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276chai
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12 Jahren  ago  

ok, stimmt. danke, trier64. Mit wieviel Prozent Rückerstattung kann man rechnen ? Habe 19.000 Euro brutto in den insgesamt 4 Monaten verdient. Steuerklasse 1. Rest des Jahres kein weiteres Einkommen (weder weltweit noch in L).