Ein liebes Hallo, jetzt muss ich echt mal ganz blöd fragen..... wenn im Stellenangebot steht, das ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, mit der Info : limitiert auch zur Privatnutzung erlaubt fällt dann der steuerliche Vorteil ( die 214€) der Fahrtkosten weg? Ich werde den Wagen nur für Fahrten zur Arbeit und nachhause nutzen. Die 1,5% Regelung wird angewandt ( gehe ich mal von aus). und noch was bezüglich der Fahrtkostenpauschale, ist die Höhe vom Beschäftigungsumfang abhängig? Wenn ich 50%Teilzeit arbeite, aber eine 5 Tage Woche habe, bekomme ich dann trotzdem die vollen 214€ auf der Steuerkarte eingetragen? Vielen Dank für Eure ANtworten