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Forum / Steuern und Finanzen

Fragen zu Steuerklasse / Kindergeld / Freibeträge  

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Hellraiser
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2 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin seit Juli 2020 offiziell geschieden. Habe 2 Kinder, die nicht bei mir wohnen, für die ich jedoch in DE Unterhaltspflichtig bin.

Welche Steuerklasse werde ich erhalten wenn ich einen Job in Luxemburg annehme (Entscheidung steht noch aus)? Wird sich diese Steuerklasse, drei Jahre nach Scheidungsdatum, nochmal ändern (hab da sowas gelesen)? Wenn ja, welche wird es dann nach dem 3. Jahr?

Werde ich die Differenzzahlungen zum deutschen Kindergeld erhalten?

Ich habe etwas von einem Freibetrag für Unterhaltspflichtige gehört. Ist dies korrekt und wenn ja, wie hoch ist der Freibetrag?

Des Weiteren besitze ich in Deutschland 60% GdB. Wird dies ebenfalls mit einem Freibetrag (wie in Deutschland) angerechnet? Des Weiteren würde mich interessieren ob es in LU ebenfalls 5 Tage Sonderurlaub durch diesen Ausweis gibt?!

Schon mal Danke für die Antworten.


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3729 Messages

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2 Jahren  ago  

1. Steuerklasse

Die Klasse 2 halte ich für keine kluge Wahl, da muss die geschiedenen Frau bei der Steuererkläung brav mitmachen. Ob das was wird überlasse ich deiner Beurteilung.

Klasse 1a halte ich für besser.

Bei der Steuererklärung den Freibetrag zum Kindesunterhalt nicht vergessen, die Höhe richtet sich halt nach dem Betrag der als Unterhalt zu zahlen ist.

2. Kindergeld

Es gibt den Anspruch auf Differenzkindergeld und die Schulanfangszulage. Diese werden in dem Fall aber an die Mutter ausbezahlt. 50% vom Differenzkindergeld und 100% der Schulanfangszulage kannst du aber beim Kindesunterhalt abziehen.

Zum letzten Punkt kann ich dir keine Hilfe geben.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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2 Jahren  ago  

Die Behinderung und Prozente muss man bei der ADEM beantragen.

Dabei alle ärztlichen Unterlagen einreichen. Die dt- Prozente gelten in Luxemburg nicht.

Auch in Lux. gilt es Urlaubstage. Bei mir ist mittlerweile alles vorbei.

Frag die Gewerkschaft.... Viel Glück